Betreff
Notwendige Fällung der Eiche am Kreisverkehr Rennbaumstraße
Vorlage
2022/1846
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der notwendigen Fällung der Eiche im Kreisverkehr Rennbaumstraße zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Der Endausbau des Kreisverkehrs Stauffenbergstraße/Rennbaumstraße wurde vom Rat der Stadt Leverkusen mit der Vorlage Nr. 2019/3051 am 10.10.2019 beschlossen. Die Planung des Fachbereichs Tiefbau (FB 66) sah vor, den vorhandenen Baum, eine Stieleiche (Quercus robur, Baum Nr. 12), in der Kreisinsel des Kreisverkehrsplatzes aufgrund der Verschiebung der Mittelinsel zu versetzen. In Absprache mit dem Fachbereich Stadtgrün (FB 67) wurde vereinbart, den Baum samt Wurzelballen durch eine Spezialfirma entnehmen zu lassen, im Umfeld zwischenzulagern und nach Fertigstellung der Baumaßnahme in der neuen Kreisinsel einzupflanzen.

 

Bei kürzlich zur Vorbereitung der Umpflanzung durchgeführten Probeschachtungen im Wurzelbereich wurde jedoch festgestellt, dass die Entnahme des Baums mit dem einzig dazu geeigneten technischen Gerät (Großballenstecher) nicht möglich ist. Im Untergrund der im Jahr 2000 gepflanzten Eiche befinden sich Reste der alten Straße, Asphalt, Tragschichten sowie ungeeigneter Füllboden. Dies hatte zur Folge, dass der Baum nur in den oberen 20 bis 30 cm Bodenschicht seine Versorgungs- sowie Haltewurzeln ausbilden konnte. Durch das flachstreichende Wurzelwerk ist es nicht möglich, eine Entnahme durch Stechung des Wurzelballens durchzuführen, da kein ausreichend homogener und tiefwurzelnder Wurzelballen ausgebildet wurde. Würde die Eiche in diesem Zustand ausgegraben und verpflanzt werden, wären die Wurzelverluste so umfassend, dass die Krone nicht mehr ausreichend mit Wasser versorgt werden würde. Es entstünde ein Ungleichgewicht zwischen Baumkrone und Wurzelwerk, was zum Absterben der Eiche führen würde.

 

Zur Durchführung der Baumaßnahme gemäß Baubeschluss am Kreisverkehr durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) ist eine Entfernung des Baumes daher leider unumgänglich. Da die gewünschte Großbaumverpflanzung wider Erwarten nicht realisiert werden kann, ist eine Fällung der Eiche zwingend notwendig.

 

Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird der Kreisverkehr neu bepflanzt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 1305 Sachkonto: 720000

Aufwendungen für die Maßnahme: 800,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da vor Beginn der Arbeiten die Fällung des Baumes erfolgen muss, ist eine Verschiebung in den nächsten Turnus nicht möglich.