Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Finanzierung einer Hausaufgabenbetreuung in der Astrid-Lindgren-Schule
- Durchführung eines Jungenprojektes an der Comeniusschule
Vorlage
0832/2010
Aktenzeichen
514-ni-cw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW:

 

Zur Finanzierung einer Hausaufgabenbetreuung in der Astrid-Lindgren-Schule wird ein Betrag von 3.840,- € aus dem Innenauftrag 510006100102 und dem Sachkonto 524900 bereitgestellt.

 

Für die Durchführung eines Jungenprojektes an der Comeniusschule wird dem Sozialdienst Katholischer Männer e. V. ein Betrag von 5.700,- € aus dem Innenauftrag 510006100102 und dem Sachkonto 524900 bereitgestellt.

 

Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis mit Erfahrungsbereicht vorzulegen.

 

Leverkusen, den 08.12.10

 

gezeichnet:

Buchhorn                                            Rh. Müller                               Rf. Lepsius

 

 

2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt.

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 22.11.10 bittet der Schulverein der Astrid-Lindgren-Schule um die Förderung einer Hausaufgabentretreuung. Im Anschluss an den Schulunterricht machen aktuell 95 Kinder ihre Hausaufgaben im Rahmen des Offenen Ganztages.

 

Insbesondere die Kinder mit Migrationshintergrund bedürfen hier in der Regel einer individuellen Förderung/sprachl. Bereich, die im geforderten Maße nur durch zusätzliche personelle Unterstützung des Hausaufgabenteams geleistet werden kann. Durch diese zusätzliche Förderung besteht eine große Chance, den Kindern im Bereich der Sprache ein „Angleichen“/ „Aufholen“ zu ermöglichen! Die Maßnahme soll in zwei Gruppen zu je 10 Schülerinnen und Schüler an fünf Tagen in der Woche im Zeitraum Dezember 2010 bis August 2011 durchgeführt werden.

 

 

Mit Schreiben vom 26.11.2010 beantragt die Comeniusschule die Förderung eines geschlechtspazifischen Jungenprojektes. Aufgrund der wenigen männlichen Lehrkräfte an der Schule kann keine kontinuierliche Jungenförderung in geschlechtshomogenen Gruppen durchgeführt werden.

 

Der Sozialdienst Katholischer Männer Leverkusen e.V. (SKM) bietet Konzepte der Jungenarbeit an, die von zwei pädagogischen Fachkräften mit entsprechender spezieller Ausbildung zur Jungenförderung durchgeführt werden. Die Bausteine der Jungenarbeit sind Förderung des Selbstwertgefühls, Kommunikation, Akzeptanz sozialer Regeln, Kooperation, Gruppenstruktur und Gruppendynamik, Vertrauen, Körperwahrnehmung, Erfahrung eigener Grenzen, Gewaltfreie Konfliktaustragung, Rollenvorbilder und männliche Identität, Liebe, Partnerschaft und Sexualität.

 

An einer Gruppe können 14 Schüler im Alter von 13-15 Jahren teilnehmen, die aus zum Teil stark belasteten Familien stammen und nur über geringe positive männliche Rollenvorbilder verfügen. Für die Schüler der Förderschule, die zum überwiegenden Teil in dem Wohnpark Steinbüchel leben, sowie für Schüler mit Migrationshintergrund können sich neue Erfahrungen der Freizeitgestaltung sowie der Gewaltprävention positiv auf ihre Entwicklung auswirken.

 

Das Angebot soll von zwei Fachkräften des SKM im Zeitraum Dezember 2010 bis Juli 2011 durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussentwurf aufgeführt zu entscheiden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.0832/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Herr Nimtz / Fachbereich 51-514 / Telefon: 5190

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Zur Förderung der Kinder mit Migrationshintergrund in der Astrid-Lindgren-Schule ist eine individuelle Förderung im sprachlichen Bereich zwingend erforderlich. Gleiches gilt für ein spezielles geschlechtsspezifisches Jungenprojekt, welches sich an Schüler der Förderschule richtet, die im Wohnpark Steinbüchel leben.

Die Voraussetzungen des § 82 GO liegen vor, da es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe mit Ermessen handelt.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag:     510006100102

Produkt:             061001

Produktgruppe:  0610

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Fördermittelbedarf in Gesamthöhe von 9.540,- €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Die äußerste Dringlichkeit ist gegeben, da der zuständige Fachausschuss im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr tagt.