Betreff
Ergebnis des Prüfauftrages zu Bäumen und weiteren Verbesserungen am ZOB Opladen
- Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 21.09.2021 zum Antrag Nr. 2021/0915
Vorlage
2022/1860
Aktenzeichen
011-sc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (s. Begründung der Vorlage) zum Ergebnis des Prüfauftrages zu Verbesserungen am ZOB Opladen, Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 21.09.2021 zum Antrag Nr. 2021/0915, zur Kenntnis.

 

2.    Auf die Umsetzung einer barrierefreien kurzen Wegeverbindung zwischen den Bussteigen am ZOB Opladen wird aus den in der Begründung der Vorlage dargestellten Gründen verzichtet.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

In ihrer Sitzung vom 21.09.2021 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II zum Antrag Nr. 2021/0915 folgenden Beschluss gefasst:

 

„1. Die Stadt prüft die Anpflanzung weiterer Bäume am ZOB Opladen.

 

2. Die Verwaltung prüft die Einrichtung einer barrierefreien kurzen Wegeverbindung zwischen den Bussteigen.“

 

Eine Prüfung des Sachverhaltes durch die Verwaltung ergab folgendes Ergebnis:

 

Zu 1.:

Die Standorte der im Antrag Nr. 2021/0915 vorgeschlagenen Bäume sind aufgrund der vorhandenen Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen nicht möglich.

Eine Erweiterung der Begrünung mit Bäumen erfolgt in späteren Jahren über den nördlich angrenzenden Bruno-Wiefel-Platz.

 

Zu 2.:

Innerhalb der ursprünglichen Planung waren keine quer verlaufenden Fußgängerverbindungen gewünscht, da nicht über zwei Haltestellenbereiche und eine breite Fahrgasse mit Busbegegnungsverkehr gequert werden sollte (ca. 16 - 17 m Breite). Deshalb wurde die Führung der Fußgänger*innen, insbesondere die taktile Führung, über die Inselköpfe eingerichtet. Weitere Absenkungen könnten - ähnlich wie am Busbahnhof Wiesdorf - im Bereich des sogenannten Sägezahns eingerichtet werden (so wie im Vorschlag zum Antrag Nr. 2021/0915 eingezeichnet).

 

Im Gegensatz zum Busbahnhof Wiesdorf ist die Schräge des Sägezahns von 5,0 m Länge jedoch deutlich kürzer, wodurch beim Umbau größere Neigungen entstehen würden. Weiterhin entstünde ein abgesenkter Bereich von nur 1,0 m Breite, der links und rechts jeweils einen Übergang mit 8,5 % Neigung über 2 Metern benötigt, um die Absenkung auf 1 cm Kante einzurichten. Auch das Verziehen des entstehenden Höhensprungs in den Bussteig hinein wird ein anderes Bild abgeben als in Wiesdorf. Es würde ein muldenförmiger Bereich entstehen, der eine Neigung von ca. 6 % aufweist. Für Besitzer*innen von Rollatoren und Rollstühlen kann diese Ausbildung unkomfortabel sein.

 

Zusammenfassung:

-      Abgesenkter Bereich: 1 cm Kante auf 1,0 m Breite,

-      Neigung der Übergangssteine: 8,5 %,

-      verziehen in den Bussteig: ca. 6,0 %.

 

Da der Umbau sehr aufwendig würde, werden die Umbaukosten auf ca. 30.000 Euro geschätzt (pro Absenkung ca. 7.500 Euro). Entsprechende Restmittel würden zwar auf der Finanzstelle zum Ausbau ZOB Opladen zur Verfügung stehen. Aufgrund der beschriebenen Änderungen, die eher eine Gefährdung der querenden Fußgänger*innen nach sich ziehen würden und in der Planung deshalb nicht vorgesehen waren, empfiehlt die Verwaltung jedoch, auch aufgrund der baulich nicht zufriedenstellenden Ausführung, auf die Einrichtung einer barrierefreien kurzen Wegeverbindung zwischen den Bussteigen zu verzichten.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund verwaltungsinterner Abstimmung konnte die Vorlage erst zum jetzigen Zeitpunkt fertiggestellt werden.