Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW - WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL)
- Wirtschaftsplan 2023
- Verlustabdeckung 2023
Vorlage
2022/1867
Aktenzeichen
201-01-17-th
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WfL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten und in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2023 nach Maßgabe der Begründung zuzustimmen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WfL für das Geschäftsjahr 2023 einen Betrag in Höhe von maximal 1.479.050 € zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2023 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2023 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss der WfL 2023 vorliegt.

 

 

gezeichnet:                                                                          In Vertretung

Richrath                                                                                Molitor

Begründung:

 

Wirtschaftsplan 2023

Nach § 19 des Gesellschaftsvertrags der WfL ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen. Die Beschlussfassung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter in den Organen der WfL erfolgte in der Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung am 09.11.2022 und steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Sollte die Umsetzung des Wirtschaftsplanes trotz entsprechender Haushaltsverabschiedung durch den Rat nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht zur Bewirtschaftung des Haushaltes 2023 nicht oder nur teilweise möglich sein, wird die Geschäftsführung der WfL umgehend informiert bzw. beauftragt, den Wirtschaftsplan anzupassen.

 

Der Wirtschaftsplan 2023 der WfL schließt mit einem Ergebnis von -1.580.050 € ab.

 

Erfolgsplan 2023 – 2026

Jahresergebnis Gesamt WfL

2020

2021

2022

2022

2023

2024

2025

2026

Beträge in Euro

Ist

Ist

Plan

Prognose

Plan

Plan

Plan

Plan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresergebnis  gem. Wirtschaftsplan WfL 2023

-701.990

-799.795

-1.477.000

Keine

Angaben

-1.580.050

-1.589.750

-1.594.850

-1.702.550

Jahresergebnis gem. Wirtschaftsplan WfL 2022

 

 

-1.477.000

 

-1.424.580

-1.468.613

-1.509.192

-

Planabweichung

 

 

0

 

   -155.470

   -121.137

     -85.658

 

 

Die Darstellung im Wirtschaftsplan wurde an die neuen Aufgabenbereiche (angelehnt an die Zuordnungen aus dem Gutachten ExperConsult) angepasst. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist somit nicht möglich.

 

Gem. Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2023 der WfL übernimmt die Stadt Leverkusen neben ihrem eigenen Anteil die Differenz zwischen dem tatsächlich nach Geschäftsanteilen anfallenden Verlustausgleich der Sparkasse und der gedeckelten Summe (141.000 €) sowie den nicht durch den Gesellschafter Currenta übernommenen Verlustausgleich, also insgesamt 1.479.050 €. Somit ist die Verlustabdeckung seitens der Stadt Leverkusen gedeckelt. Laut Haushaltsverfügung vom 24.03.2022 sind im Hinblick auf die erforderliche Konsolidierung die im Haushalt etatisierten Zuschüsse für städtische Gesellschaften möglichst zu vermeiden. Im Haushalt ausgewiesene Beträge zur Verlustabdeckung sind als Obergrenze zu verstehen und dürfen nur im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 150701 Sachkonto: 549170

Aufwendungen für die Maßnahme: 1.479.050,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle PN 1507

 in Höhe von 1.479.050,00 €

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund von Abstimmungserfordernissen mit der Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL) ist es leider jetzt erst möglich, die Vorlage in den Turnus einzubringen. Daher wird die Vorlage zur Beratung und Entscheidung im November/Dezember-Turnus noch zum Nachtragstermin vorgelegt.