- Wirtschaftsplan 2023
- Verlustabdeckung 2023
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WfL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten und in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2023 nach Maßgabe der Begründung zuzustimmen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WfL für das Geschäftsjahr 2023 einen Betrag in Höhe von maximal 1.479.050 € zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2023 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2023 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss der WfL 2023 vorliegt.
gezeichnet: In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Wirtschaftsplan 2023
Nach § 19 des Gesellschaftsvertrags der
WfL ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan - bestehend
aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzustellen
und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung
vorzulegen. Die Beschlussfassung der
städtischen Vertreterinnen und Vertreter in den Organen der WfL erfolgte in der Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung
am 09.11.2022 und steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden
Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen.
Sollte die Umsetzung des Wirtschaftsplanes trotz entsprechender Haushaltsverabschiedung durch den Rat nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht zur Bewirtschaftung des Haushaltes 2023 nicht oder nur teilweise möglich sein, wird die Geschäftsführung der WfL umgehend informiert bzw. beauftragt, den Wirtschaftsplan anzupassen.
Der Wirtschaftsplan 2023 der WfL schließt mit einem
Ergebnis von -1.580.050 € ab.
Erfolgsplan 2023 – 2026 Jahresergebnis
Gesamt WfL |
||||||||
2020 |
2021 |
2022 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|
Beträge
in Euro |
Ist |
Ist |
Plan |
Prognose |
Plan |
Plan |
Plan |
Plan |
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|
Jahresergebnis gem.
Wirtschaftsplan WfL 2023 |
-701.990 |
-799.795 |
-1.477.000 |
Keine Angaben |
-1.580.050 |
-1.589.750 |
-1.594.850 |
-1.702.550 |
Jahresergebnis gem. Wirtschaftsplan
WfL 2022 |
|
|
-1.477.000 |
|
-1.424.580 |
-1.468.613 |
-1.509.192 |
- |
Planabweichung |
|
|
0 |
|
-155.470 |
-121.137 |
-85.658 |
|
Die Darstellung im
Wirtschaftsplan wurde an die neuen Aufgabenbereiche (angelehnt an die
Zuordnungen aus dem Gutachten ExperConsult) angepasst. Ein Vergleich mit den
Vorjahren ist somit nicht möglich.
Gem. Erläuterungen
zum Wirtschaftsplan 2023 der WfL übernimmt die Stadt Leverkusen neben ihrem
eigenen Anteil die Differenz zwischen dem tatsächlich nach Geschäftsanteilen
anfallenden Verlustausgleich der Sparkasse und der gedeckelten Summe (141.000
€) sowie den nicht durch den Gesellschafter Currenta übernommenen
Verlustausgleich, also insgesamt 1.479.050 €. Somit ist die Verlustabdeckung
seitens der Stadt Leverkusen gedeckelt. Laut Haushaltsverfügung vom 24.03.2022
sind im Hinblick auf die erforderliche Konsolidierung die im Haushalt
etatisierten Zuschüsse für städtische Gesellschaften möglichst zu vermeiden. Im
Haushalt ausgewiesene Beträge zur Verlustabdeckung sind als Obergrenze zu
verstehen und dürfen nur im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 150701 Sachkonto: 549170
Aufwendungen für die Maßnahme: 1.479.050,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n:
Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle PN 1507
in Höhe von 1.479.050,00 €
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund von Abstimmungserfordernissen mit der Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL) ist es leider jetzt erst möglich, die Vorlage in den Turnus einzubringen. Daher wird die Vorlage zur Beratung und Entscheidung im November/Dezember-Turnus noch zum Nachtragstermin vorgelegt.