Beschlussentwurf:
Herr Dr. Christian Giesecke wird zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Leverkusen bestellt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Entsprechend den Vorschriften der §§ 3 und 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches hat der Rat einen Umlegungsausschuss mit fünf Mitgliedern sowie eine Vertreterin bzw. einen Vertreter je Mitglied bestellt.
Der zuletzt in 2020 (wieder-)bestellte Vorsitzende des Umlegungsausschusses der Stadt Leverkusen, Herr Prof. Dr. Heribert Johlen, ist leider verstorben. Damit wird eine Wiederbesetzung dieser Funktion erforderlich. Nach der vorerwähnten Vorschrift muss die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Sie oder er darf nicht Mitglied des Rates oder eine Beschäftigte/ein Beschäftigter der Gemeinde sein und wird für eine Amtsdauer von fünf Jahren bestellt.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Dr. Christian Giesecke zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Leverkusen zu bestellen. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der namhaften Rechtsanwaltskanzlei Lenz und Johlen in Köln und hat einen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit auf das öffentliche Bau- und Planungsrecht gelegt. Er ist u. a. seit Jahren beratend für die Städte Bergisch Gladbach und Elsdorf tätig. Daneben ist er Lehrbeauftragter an der International University und an der Hochschule Fresenius, weiterhin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im DeutschenAnwaltVerein.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |