Betreff
Bestellung des Vorsitzenden des Umlegungsausschusses
Vorlage
2022/1868
Aktenzeichen
40-0-08-rü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Herr Dr. Christian Giesecke wird zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Leverkusen bestellt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Entsprechend den Vorschriften der §§ 3 und 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches hat der Rat einen Umlegungsausschuss mit fünf Mitgliedern sowie eine Vertreterin bzw. einen Vertreter je Mitglied bestellt.

 

Der zuletzt in 2020 (wieder-)bestellte Vorsitzende des Umlegungsausschusses der Stadt Leverkusen, Herr Prof. Dr. Heribert Johlen, ist leider verstorben. Damit wird eine Wiederbesetzung dieser Funktion erforderlich. Nach der vorerwähnten Vorschrift muss die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Sie oder er darf nicht Mitglied des Rates oder eine Beschäftigte/ein Beschäftigter der Gemeinde sein und wird für eine Amtsdauer von fünf Jahren bestellt.

 

Es wird vorgeschlagen, Herrn Dr. Christian Giesecke zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Leverkusen zu bestellen. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der namhaften Rechtsanwaltskanzlei Lenz und Johlen in Köln und hat einen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit auf das öffentliche Bau- und Planungsrecht gelegt. Er ist u. a. seit Jahren beratend für die Städte Bergisch Gladbach und Elsdorf tätig. Daneben ist er Lehrbeauftragter an der International University und an der Hochschule Fresenius, weiterhin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im DeutschenAnwaltVerein.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein