Betreff
Saarstraße – Erneuerung zwischen Bensberger Straße und Völklinger Straße
Vorlage
2022/1869
Aktenzeichen
660-Fö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung zur Erneuerung der Saarstraße zwischen Bensberger Straße und Völklinger Straße wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation:

Entsprechend der historischen Aufzeichnungen wurde die Saarstraße im Zeitraum von 1937 bis 1938 hergestellt und die Fahrbahndecke im Rahmen einer Instandsetzung 1974 zuletzt erneuert. Die zunehmenden Rissbildungen und der fehlende Verbund in der Fahrbahnoberfläche sind im Rahmen der allgemeinen Straßenunterhaltung nicht mehr instand zu halten. Dies führt in Teilbereichen bereits zu Aufbrüchen und Schlaglöchern, die wegen des schlechten Untergrundes nur noch provisorisch geschlossen werden können. Vorzufinden ist lediglich eine schwache Asphaltbefestigung auf einer ungebundenen Tragschicht; der vorhandene Aufbau ist für die heutigen Verkehrsverhältnisse unterdimensioniert.

 

Dies trifft auch für den Abschnitt entlang des Geschäftsbereichs zu, der ursprünglich ebenfalls erneuert werden sollte; dieser wird jedoch zurückgestellt, bis die Eigentumsverhältnisse (Teile der Verkehrsfläche sind privat) abgestimmt sind.

 

Die zuständige Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat am 18.06.2020 beschlossen, eine Planung für die Straßenerneuerung zu erarbeiten, die aufgrund der Bürgeranträge (Nr. 2020/3634 und Nr. 2020/3635) im Zuge der Straßenerneuerung sowohl geschwindigkeitsreduzierende Aspekte als auch den Schutz für Radfahrende berücksichtigen soll, um nach erfolgten Ausbau eine Tempo-30-Beschilderung zu ermöglichen. Zurzeit gilt Tempo 50.

 

Auf Grundlage eines Beschlusses vom 01.02.2018 (Vorlage Nr. 2017/2010) wurden auf der Nordseite der Fahrbahn als Sofortmaßnahme Stellplätze markiert und so der Fahrbahnquerschnitt für den fließenden Verkehr von 7 m auf 5 m reduziert. In den darauffolgenden Jahren 2020 und 2021 haben Geschwindigkeitsmessungen gezeigt, dass diese Maßnahme schon zu einer mittleren Geschwindigkeit zwischen 30 km/h bis 40 km/h geführt hat, obwohl 50 km/h erlaubt sind. Da sich die markierten Stellplätze, die zu einer Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts geführt haben, als verkehrsberuhigendes Element in der Saarstraße bewährt haben, sollen diese nun in baulicher Form hergestellt werden. Eine mögliche Alternative - wie wechselseitiges Parken - wurde vonseiten der wupsi GmbH abgelehnt und daher planerisch nicht weiterverfolgt. 

 

Bürgerbeteiligung:

Vor diesem Hintergrund wurde eine Planung erarbeitet, die den Eigentümern*innen und Anwohnern*innen über einen Zeitraum von ca. sechs Wochen die Möglichkeit bot, Anregungen und Bedenken zu äußern. Bei insgesamt 55 Anschreiben gab es 10 Rückmeldungen (z. T. sehr umfangreich und mehrfach). Sechs Rückmeldungen bezogen sich auf den Planungsentwurf, vier Rückmeldungen waren individuelle Hinweise, die sich auf Anpassungswünsche der jeweiligen Grundstückszufahrten bezogen. Die Zusammenfassung aller Eingaben aus der Bürgerbeteiligung und die Abwägung durch die Fachbereiche sind der Anlage 02 zu entnehmen

 

Straßenplanung und Ausbau der Straße: (siehe Anlage 01)

 

Straßenquerschnitt:

Mit der vorliegenden Planung soll eine nachhaltige Senkung der Geschwindigkeiten durch einen reduzierten Fahrbahnquerschnitt erreicht und der Erhalt des alten Baumbestands mit vergrößerten Baumscheiben gesichert werden. Zudem soll das anfallende Niederschlagswasser auf den Gehwegen in wassergebundener Bauweise möglichst ortsnah versickern können.

 

Es ist vorgesehen, in den Streckenabschnitten mit Begegnungsverkehr (außerhalb der Park- und Grünstreifen) den bisherigen Straßenquerschnitt von ca. 7 m durchgängig auf 6,50 m zugunsten der Baumstandorte zu reduzieren. Die Borde können wegen der starken Unterwurzelung nicht mehr an die gleiche Stelle gesetzt werden. Zum Schutz des Baumbestandes werden die neuen Borde daher beidseitig um 0,25 m in Richtung Fahrbahn verlagert und so vor die bisherige Position gesetzt.

 

Darüber hinaus steht zukünftig neben den 2 m breiten Parkplätzen nicht nur die rechnerisch verbleibende Restbreite von 4,50 m für den fließenden Verkehr zur Verfügung, sondern 4,80 m Fahrbahnbreite. Die Parkplätze können mit ausreichendem Abstand zu den Bäumen etwas tiefer in den gut 3 m breiten Grünstreifen gesetzt werden. Dieser Fahrbahnquerschnitt lässt den Begegnungsfall PKW/PKW zu, der Begegnungsfall Bus/Bus ist wie schon bei den bisher markierten Stellplätzen nur in den Straßenabschnitten außerhalb der Parkstreifen möglich. Diese Straßengestaltung ist mit der wupsi GmbH abgestimmt. Fahrradfahrer*innen können bei dieser Querschnittsaufteilung im Bedarfsfall mit angepasster Geschwindigkeit unter Einhaltung der Sicherheitsabstände (1,50 m zu fahrenden PKW) überholt werden (siehe Anlage 03).

 

Parken:

Die Saarstraße weist in dem für die Straßenerneuerung vorgesehenen Abschnitt überwiegend eine Bebauung mit Einfamilienhäusern auf. Die dazugehörigen Grundstücke haben in der Regel ausreichend Abstellmöglichkeiten für Privatfahrzeuge. Da die öffentlichen Stellplätze in markierter Form auf der Fahrbahn höchstens zur Hälfte belegt sind (Bilanz über mehrere Monate beobachtet), kann das Angebot zukünftig reduziert werden. Die frei werdenden Flächen werden für den vorhandenen Baumbestand als zusätzliche Begrünungsfläche baulich umgestaltet. Die neuen zukünftigen Stellplätze werden sowohl durch Pflasterbauweise als auch in geringer Anzahl durch Markierung gekennzeichnet.

 

Tempo-30-Zonen-Beschilderung:

Nach dem Ausbau soll eine Tempo-30-Zonen-Beschilderung erfolgen. Dabei bleibt die Saarstraße wegen des Busverkehrs überwiegend vorfahrtberechtigt. Lediglich bei den beiden gegenüberliegenden Einmündungen Lortzingstraße/Völklinger Straße soll rechts vor links gelten. Damit entspricht die Saarstraße neben den baulich vorgesehenen Änderungen auch hinsichtlich der Vorfahrtregelung den Kriterien für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen (nach drei aufeinander folgenden Einmündungen mit Vorfahrtberechtigung ist eine rechts-vor-links-Regelung vorzusehen).

 

Im Zuge der neuen Geschwindigkeitsvorgabe von 50 km/h auf 30 km/h soll auch der bislang schon mit einem „Streckengebot-30“ ausgewiesene Abschnitt in Höhe der Geschäftszeile in die Tempo-30-Zonen Beschilderung integriert werden. Zusätzlich soll auch der verbleibende Abschnitt der Saarstraße zwischen Geschäftsbereich und Mülheimer Straße ebenfalls mit einer Tempo-30-Zonen-Beschilderung ausgewiesen werden. Damit wird die gesamte Saarstraße in die Tempo 30-Zonen-Regelung eingebunden. Tempo-30-Piktogramme auf der Fahrbahn sollen das zukünftige Geschwindigkeitsniveau zusätzlich verdeutlichen.

 

Der Radverkehr kann innerhalb einer Tempo-30-Regelung ohne zusätzliche Maßnahmen - wie etwa Schutzstreifen - gemeinsam mit dem allgemeinen Verkehr geführt werden. Gemäß den Empfehlungen für die Einrichtung von Tempo-30-Gebieten sind zusätzliche markierungstechnische oder bauliche Einrichtungen für den Radverkehr grundsätzlich nicht vorzusehen.

 

Gehwege/Begrünung:

Die Gehwege weisen auf beiden Seiten eine Gesamtbreite von jeweils 4 m auf, die sich in einen 1,50 m breiten Grünstreifen mit Baumbestand und einen 2,50 m breiten Gehwegbereich aufteilt. Im Bereich der baulich angelegten Parkstände werden die Grünstreifen auf bis zu 3 m verbreitert. Während der südlich gelegene Gehweg heute schon in wassergebundener Form befestigt ist, hat der nördlich gelegene Gehweg zurzeit zusätzlich einen Plattenbelag im Bereich der Laufachse.

 

Der alte Baumbestand im angrenzenden Grünstreifen ist in einem guten Zustand. Um die Vitalität der Bäume auch für die Zukunft zu sichern, ist eine möglichst gute Durchlässigkeit der angrenzenden Bodenoberfläche sicher zu stellen. Es hat sich gezeigt, dass der Unterhaltungsaufwand (Totholzentnahme, Kronenpflege, Lichtraumprofil) bei den Bäumen auf der Nordseite (Gehweg mit Plattenbelag) fast doppelt so hoch ist, wie auf der gegenüberliegenden Seite. Vor diesem Hintergrund soll zukünftig auch der nördlich gelegene Gehweg in wassergebundener Form (keine Gehwegplatten) hergestellt werden, damit das Niederschlagswasser direkt aufgenommen werden kann. Die Kornabstufungen des Materials für die Gehwegoberfläche und die zusätzliche Verdichtung beim Einbau garantieren einen „festen Gehweg“ für die allgemeine Nutzung, vergleichbar mit der Stabilität von Gehwegen in herkömmlicher Bauweise.

 

An den Straßeneinmündungen und Grundstückszufahrten werden die Gehwegbereiche gepflastert; die Straßeneinmündungsbereiche werden zusätzlich mit taktilen Elementen ausgestattet. Durch vergrößerte Baumscheiben, Erweiterung der Grünflächen und Gehwege in wassergebundener Form wird die ortsnahe Versickerung des Niederschlagwassers gefördert. Damit trägt die Planung „Straßenerneuerung - Saarstraße“ zur Fortschreibung hinsichtlich der stadtweiten Klimaziele bei (Schwammstadt).

 

Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV:

Im Zuge der Straßenerneuerung werden die Bushaltestellen in dem betroffenen Abschnitt barrierefrei ausgebaut. Dabei wird die Haltestelle „Beethovenstraße“ auf der Südseite ca. 30 m weiter in Richtung Osten verlagert, weil hier ein barrierefreier Ausbau möglich ist (keine Grundstückszufahrten).

 

Beleuchtung:

Die Beleuchtungsanlage ist veraltet und entspricht nicht den aktuellen Anforderungen der Technik. Insgesamt sind 22 neue Lichtstandpunkte geplant, die in Abhängigkeit der Baumstandorte zukünftig wechselseitig angeordnet werden. Die Beleuchtung selbst erfolgt mit warmweißen insektenfreundlichen LED–Leuchten und ist unter Berücksichtigung sehbehinderter Menschen blendfrei.

 

Kosten/Anliegerbeiträge:

Die Straßenausbaukosten liegen bei geschätzten 2,1 Mio €. (2,15 Mio im Haushalt)

Diese Maßnahme ist für die Grundstücks- und Teileigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke grundsätzlich beitragspflichtig. Die Berechnung der Straßenbaubeiträge erfolgt auf der Grundlage nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sowie der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Leverkusen. Bei der Saarstraße handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße. Die Beitragssätze liegen für die Herstellung der Fahrbahn bei 50 %, für die Gehwege und Parkstände bei 70 % und für die Beleuchtung bei 50 %.

 

Gemäß der derzeitigen Förderrichtlinie „Straßenausbaubeiträge NRW“ werden die Straßenbaubeiträge zurzeit zu 100 % vom Land übernommen. Ein entsprechender Fördermittelantrag kann allerdings erst nach Abschluss der Maßnahme gestellt werden.

 

Weiteres Vorgehen:

Aufgrund der geschätzten Bausumme von 2,1 Mio. € wird nach erfolgtem Planungsbeschluss eine Baubeschlussvorlage erarbeitet. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung ist die Umsetzung ab dem Jahr 2024 vorgesehen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66431205021052 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 2.150.000,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   wird nach Abschluss der Maßnahme beantragt

Name Förderprogramm: Förderung Straßenausbaubeiträge

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2027

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: rd. 60.000 € einmalig (Restbuchwerte Altanlagen),  rd. 61.000 € laufende Abschreibungen

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2027

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 36.000 €

Produkt: 1205 Sachkonto 437100

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein