Beschlussentwurf:
Der Planung zur
Erneuerung der Saarstraße zwischen Bensberger
Straße und Völklinger Straße wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Entsprechend der
historischen Aufzeichnungen wurde die Saarstraße im Zeitraum von 1937 bis 1938
hergestellt und die Fahrbahndecke im Rahmen einer Instandsetzung 1974 zuletzt
erneuert. Die zunehmenden Rissbildungen und der fehlende Verbund in der
Fahrbahnoberfläche sind im Rahmen der allgemeinen Straßenunterhaltung nicht
mehr instand zu halten. Dies führt in Teilbereichen bereits zu Aufbrüchen und
Schlaglöchern, die wegen des schlechten Untergrundes nur noch provisorisch
geschlossen werden können. Vorzufinden ist lediglich eine schwache
Asphaltbefestigung auf einer ungebundenen Tragschicht; der vorhandene Aufbau
ist für die heutigen Verkehrsverhältnisse unterdimensioniert.
Dies trifft auch
für den Abschnitt entlang des Geschäftsbereichs zu, der ursprünglich ebenfalls erneuert
werden sollte; dieser wird jedoch zurückgestellt, bis die Eigentumsverhältnisse
(Teile der Verkehrsfläche sind privat) abgestimmt sind.
Die zuständige
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat am 18.06.2020 beschlossen, eine
Planung für die Straßenerneuerung zu erarbeiten, die aufgrund der Bürgeranträge
(Nr. 2020/3634 und Nr. 2020/3635) im Zuge der Straßenerneuerung sowohl geschwindigkeitsreduzierende
Aspekte als auch den Schutz für Radfahrende berücksichtigen soll, um nach
erfolgten Ausbau eine Tempo-30-Beschilderung zu ermöglichen. Zurzeit gilt Tempo
50.
Auf Grundlage eines
Beschlusses vom 01.02.2018 (Vorlage Nr. 2017/2010) wurden auf der Nordseite der
Fahrbahn als Sofortmaßnahme Stellplätze markiert und so der Fahrbahnquerschnitt
für den fließenden Verkehr von 7 m auf 5 m reduziert. In den
darauffolgenden Jahren 2020 und 2021 haben Geschwindigkeitsmessungen gezeigt,
dass diese Maßnahme schon zu einer mittleren Geschwindigkeit zwischen 30 km/h
bis 40 km/h geführt hat, obwohl 50 km/h erlaubt sind. Da sich die markierten
Stellplätze, die zu einer Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts geführt haben,
als verkehrsberuhigendes Element in der Saarstraße bewährt haben, sollen diese
nun in baulicher Form hergestellt werden. Eine mögliche Alternative - wie
wechselseitiges Parken - wurde vonseiten der wupsi GmbH abgelehnt und daher
planerisch nicht weiterverfolgt.
Bürgerbeteiligung:
Vor diesem
Hintergrund wurde eine Planung erarbeitet, die den Eigentümern*innen und
Anwohnern*innen über einen Zeitraum von ca. sechs Wochen die Möglichkeit bot, Anregungen
und Bedenken zu äußern. Bei insgesamt 55 Anschreiben gab es 10 Rückmeldungen
(z. T. sehr umfangreich und mehrfach). Sechs Rückmeldungen bezogen sich
auf den Planungsentwurf, vier Rückmeldungen waren individuelle Hinweise, die
sich auf Anpassungswünsche der jeweiligen Grundstückszufahrten bezogen. Die
Zusammenfassung aller Eingaben aus der Bürgerbeteiligung und die Abwägung durch
die Fachbereiche sind der Anlage 02 zu
entnehmen
Straßenplanung
und Ausbau der Straße: (siehe Anlage 01)
Straßenquerschnitt:
Mit der
vorliegenden Planung soll eine nachhaltige Senkung der Geschwindigkeiten durch
einen reduzierten Fahrbahnquerschnitt erreicht und der Erhalt des alten
Baumbestands mit vergrößerten Baumscheiben gesichert werden. Zudem soll das
anfallende Niederschlagswasser auf den Gehwegen in wassergebundener Bauweise
möglichst ortsnah versickern können.
Es ist vorgesehen,
in den Streckenabschnitten mit Begegnungsverkehr (außerhalb der Park- und
Grünstreifen) den bisherigen Straßenquerschnitt von ca. 7 m durchgängig
auf 6,50 m zugunsten der Baumstandorte zu reduzieren. Die Borde können wegen
der starken Unterwurzelung nicht mehr an die gleiche Stelle gesetzt werden. Zum
Schutz des Baumbestandes werden die neuen Borde daher beidseitig um 0,25 m in
Richtung Fahrbahn verlagert und so vor die bisherige Position gesetzt.
Darüber hinaus
steht zukünftig neben den 2 m breiten Parkplätzen nicht nur die
rechnerisch verbleibende Restbreite von 4,50 m für den fließenden Verkehr zur
Verfügung, sondern 4,80 m Fahrbahnbreite. Die Parkplätze können mit ausreichendem
Abstand zu den Bäumen etwas tiefer in den gut 3 m breiten Grünstreifen
gesetzt werden. Dieser Fahrbahnquerschnitt lässt den Begegnungsfall PKW/PKW zu,
der Begegnungsfall Bus/Bus ist wie schon bei den bisher markierten Stellplätzen
nur in den Straßenabschnitten außerhalb der Parkstreifen möglich. Diese
Straßengestaltung ist mit der wupsi GmbH abgestimmt. Fahrradfahrer*innen können
bei dieser Querschnittsaufteilung im Bedarfsfall mit angepasster
Geschwindigkeit unter Einhaltung der Sicherheitsabstände (1,50 m zu fahrenden
PKW) überholt werden (siehe Anlage 03).
Parken:
Die Saarstraße
weist in dem für die Straßenerneuerung vorgesehenen Abschnitt überwiegend eine
Bebauung mit Einfamilienhäusern auf. Die dazugehörigen Grundstücke haben in der
Regel ausreichend Abstellmöglichkeiten für Privatfahrzeuge. Da die öffentlichen
Stellplätze in markierter Form auf der Fahrbahn höchstens zur Hälfte belegt
sind (Bilanz über mehrere Monate beobachtet), kann das Angebot zukünftig reduziert
werden. Die frei werdenden Flächen werden für den vorhandenen Baumbestand als
zusätzliche Begrünungsfläche baulich umgestaltet. Die neuen zukünftigen
Stellplätze werden sowohl durch Pflasterbauweise als auch in geringer Anzahl
durch Markierung gekennzeichnet.
Tempo-30-Zonen-Beschilderung:
Nach dem Ausbau
soll eine Tempo-30-Zonen-Beschilderung erfolgen. Dabei bleibt die Saarstraße
wegen des Busverkehrs überwiegend vorfahrtberechtigt. Lediglich bei den beiden
gegenüberliegenden Einmündungen Lortzingstraße/Völklinger Straße soll rechts
vor links gelten. Damit entspricht die Saarstraße neben den baulich
vorgesehenen Änderungen auch hinsichtlich der Vorfahrtregelung den Kriterien
für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen (nach drei aufeinander folgenden
Einmündungen mit Vorfahrtberechtigung ist eine rechts-vor-links-Regelung vorzusehen).
Im Zuge der neuen
Geschwindigkeitsvorgabe von 50 km/h auf 30 km/h soll auch der bislang schon mit
einem „Streckengebot-30“ ausgewiesene Abschnitt in Höhe der Geschäftszeile in
die Tempo-30-Zonen Beschilderung integriert werden. Zusätzlich soll auch der
verbleibende Abschnitt der Saarstraße zwischen Geschäftsbereich und Mülheimer
Straße ebenfalls mit einer Tempo-30-Zonen-Beschilderung ausgewiesen werden. Damit
wird die gesamte Saarstraße in die Tempo 30-Zonen-Regelung eingebunden. Tempo-30-Piktogramme
auf der Fahrbahn sollen das zukünftige Geschwindigkeitsniveau zusätzlich
verdeutlichen.
Der Radverkehr kann
innerhalb einer Tempo-30-Regelung ohne zusätzliche Maßnahmen - wie etwa
Schutzstreifen - gemeinsam mit dem allgemeinen Verkehr geführt werden. Gemäß
den Empfehlungen für die Einrichtung von Tempo-30-Gebieten sind zusätzliche
markierungstechnische oder bauliche Einrichtungen für den Radverkehr
grundsätzlich nicht vorzusehen.
Gehwege/Begrünung:
Die Gehwege weisen
auf beiden Seiten eine Gesamtbreite von jeweils 4 m auf, die sich in einen
1,50 m breiten Grünstreifen mit Baumbestand und einen 2,50 m breiten Gehwegbereich
aufteilt. Im Bereich der baulich angelegten Parkstände werden die Grünstreifen
auf bis zu 3 m verbreitert. Während der südlich gelegene Gehweg heute
schon in wassergebundener Form befestigt ist, hat der nördlich gelegene Gehweg zurzeit
zusätzlich einen Plattenbelag im Bereich der Laufachse.
Der alte
Baumbestand im angrenzenden Grünstreifen ist in einem guten Zustand. Um die
Vitalität der Bäume auch für die Zukunft zu sichern, ist eine möglichst gute
Durchlässigkeit der angrenzenden Bodenoberfläche sicher zu stellen. Es hat sich
gezeigt, dass der Unterhaltungsaufwand (Totholzentnahme, Kronenpflege,
Lichtraumprofil) bei den Bäumen auf der Nordseite (Gehweg mit Plattenbelag)
fast doppelt so hoch ist, wie auf der gegenüberliegenden Seite. Vor diesem
Hintergrund soll zukünftig auch der nördlich gelegene Gehweg in
wassergebundener Form (keine Gehwegplatten) hergestellt werden, damit das Niederschlagswasser
direkt aufgenommen werden kann. Die Kornabstufungen des Materials für die
Gehwegoberfläche und die zusätzliche Verdichtung beim Einbau garantieren einen
„festen Gehweg“ für die allgemeine Nutzung, vergleichbar mit der Stabilität von
Gehwegen in herkömmlicher Bauweise.
An den
Straßeneinmündungen und Grundstückszufahrten werden die Gehwegbereiche
gepflastert; die Straßeneinmündungsbereiche werden zusätzlich mit taktilen
Elementen ausgestattet. Durch vergrößerte Baumscheiben, Erweiterung der Grünflächen
und Gehwege in wassergebundener Form wird die ortsnahe Versickerung des
Niederschlagwassers gefördert. Damit trägt die Planung „Straßenerneuerung -
Saarstraße“ zur Fortschreibung hinsichtlich der stadtweiten Klimaziele bei (Schwammstadt).
Öffentlicher
Personennahverkehr ÖPNV:
Im Zuge der
Straßenerneuerung werden die Bushaltestellen in dem betroffenen Abschnitt
barrierefrei ausgebaut. Dabei wird die Haltestelle „Beethovenstraße“ auf der
Südseite ca. 30 m weiter in Richtung Osten verlagert, weil hier ein
barrierefreier Ausbau möglich ist (keine Grundstückszufahrten).
Beleuchtung:
Die Beleuchtungsanlage ist veraltet und
entspricht nicht den aktuellen Anforderungen der Technik. Insgesamt sind 22
neue Lichtstandpunkte geplant, die in Abhängigkeit der Baumstandorte zukünftig
wechselseitig angeordnet werden. Die Beleuchtung selbst erfolgt mit warmweißen
insektenfreundlichen LED–Leuchten und ist unter Berücksichtigung sehbehinderter
Menschen blendfrei.
Kosten/Anliegerbeiträge:
Die
Straßenausbaukosten liegen bei geschätzten 2,1 Mio €. (2,15 Mio im Haushalt)
Diese Maßnahme
ist für die Grundstücks- und Teileigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke grundsätzlich
beitragspflichtig. Die Berechnung der Straßenbaubeiträge erfolgt auf der
Grundlage nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sowie der Satzung über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt
Leverkusen. Bei der Saarstraße handelt es sich um eine
Haupterschließungsstraße. Die Beitragssätze liegen für die Herstellung der
Fahrbahn bei 50 %, für die Gehwege und Parkstände bei 70 % und für die
Beleuchtung bei 50 %.
Gemäß der derzeitigen Förderrichtlinie „Straßenausbaubeiträge NRW“ werden die Straßenbaubeiträge zurzeit zu 100 % vom Land übernommen. Ein entsprechender Fördermittelantrag kann allerdings erst nach Abschluss der Maßnahme gestellt werden.
Weiteres Vorgehen:
Aufgrund der
geschätzten Bausumme von 2,1 Mio. € wird nach erfolgtem Planungsbeschluss eine
Baubeschlussvorlage erarbeitet. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen
Genehmigung ist die Umsetzung ab dem Jahr 2024 vorgesehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 66431205021052 Finanzposition/en:
783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 2.150.000,00
€
Fördermittel beantragt: Nein wird nach Abschluss der Maßnahme beantragt
Name Förderprogramm: Förderung
Straßenausbaubeiträge
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2027
Bilanzielle Abschreibungen: rd. 60.000 € einmalig (Restbuchwerte Altanlagen), rd. 61.000 € laufende Abschreibungen
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2027
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 36.000 €
Produkt: 1205 Sachkonto 437100
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |