- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Für das in der Gemarkung Wiesdorf liegende Plangebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 265/I "Wiesdorf - zwischen Elisabeth-Langgässer-Straße, Kurtekottenweg und Bertha-von-Suttner-Straße".
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Lage des Plangebiets:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 265/I befindet sich im
südlichen Stadtteil Wiesdorf und liegt in der gleichnamigen Gemarkung Wiesdorf.
Das Gebiet umfasst die Flurstücke 262 und 263 sowie Teilflächen der Flurstücke
366, 368, 373, 374, 375, 378, 381, 383 in Flur 25. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden von den rückseitigen Gärten
der Wohnbebauung in Form von freistehenden Einfamilienhäusern entlang der
Bertha-von-Suttner-Straße,
- im Osten durch den Abschluss der
Elisabeth-Langgässer-Straße mit angrenzender Wohnbebauung,
- die südliche Grenze verläuft entlang
einer Wiese, die im Nahbereich durch den Kurtekottenweg begrenzt wird,
- im Westen befindet sich die Kindertageseinrichtung
„Löwenburg“, die durch die Erschließungsoptionen des Vorhabens umschlossen
wird.
Die Gesamtgröße des Planbereichs beträgt ca. 1,3 ha. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
Planungsanlass:
Die Grundstücksflächen im Bebauungsplangebiet Nr. 265/I „Wiesdorf - zwischen Elisabeth-Langgässer-Straße, Kurtekottenweg und Bertha-von-Suttner-Straße“ befinden sich zu großen Teilen im Eigentum der „Fünfte Bayer Real Estate VV GmbH & Co KG“. Gemeinsam mit dem TSV Bayer 04 Leverkusen e. V. und der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH ist hier die Errichtung einer Unterbringung von Sportlerinnen und Sportlern in einem Wohngruppenprojekt geplant. Die Zielsetzung der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH erfolgt unter dem Arbeitstitel „Bayer 04 - Haus der Talente“.
Anlass für das Vorhaben sind mangelnde Unterbringungsmöglichkeiten in Gastfamilien. Im Rahmen des Wohngruppenprojekts soll für die Zielgruppe der minderjährigen Sportlerinnen und Sportler, die noch nicht in selbstständigen Wohngemeinschaften leben können, eine durchgängige Betreuung ermöglicht werden.
Durch die Erweiterung der beiden Unterbringungsmöglichkeiten „Gastfamilie“ und „selbstständiges WG-Konzept“ um die neue dritte Möglichkeit des „Wohngruppenprojekts“ kann - je nach Bedürfnissen der Sportlerinnen und Sportler und nach den Wünschen der Eltern - ein individuelles Unterbringungskonzept erreicht werden. Dies ermöglicht eine zielgerichtete Förderung der sportlichen, schulischen und charakterlichen Fähigkeiten und kann in Kombination ein ausschlaggebendes Alleinstellungsmerkmal für den Sportstandort Leverkusen werden.
Ziel der Planung:
Der Bebauungsplan Nr. 265/I hat die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Errichtung von Wohngruppenhäusern für die dauerhafte
Unterbringung von jugendlichen Sportlerinnen und Sportlern zum Ziel. Mit dem Projekt
„Bayer 04 - Haus der Talente“ sollen der Bedarf an dauerhafter
Wohnunterbringung und der Betreuungsbedarf von jüngeren Sportlerinnen und
Sportlern zur zielgerichteten Förderung und Professionalisierung in den
verschiedenen Sportarten gedeckt werden. Neben den Wohngruppenhäusern soll ein
Haupthaus mit Besprechungs- und Hausaufgabenraum zur Verwaltung und Versorgung
der Einrichtung errichtet werden. Die Einrichtung ergänzt die vorhandene
Sportinfrastruktur und dient der langfristigen Stärkung der Stadt Leverkusen
als national und international bekannten Sportstandort.
Rechtfertigung der Planung (Standort):
Durch seine räumliche Nähe zu den vorhandenen Trainingsflächen des TSV
Bayer 04 Leverkusen e. V. und von Bayer 04 Leverkusen bietet der Standort beste
Voraussetzungen für die Unterbringung der Sportlerinnen und Sportler. Auch die
Infrastrukturanbindung, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
und zu den verschiedenen Schulformen, eignet sich für die Ansiedlung des
Wohngruppenprojekts.
Die Grundstücksflächen für die projektierten Wohngebäude befinden sich
überwiegend im Eigentum der „Fünfte Bayer Real Estate VV GmbH & Co KG“. Da
die von der Betreiberin/Grundstückseigentümerin zuvor beabsichtigte Planung des
Wohngruppenvorhabens in der sogenannten „Beamtenkolonie“ nicht mehr umsetzbar
ist und andere Standorte mit vergleichbarer Lagegunst und Flächenverfügbarkeit
nicht zur Verfügung stehen, ist die Planung, aus Sicht der
Betreiberin/Grundstückseigentümerin, alternativlos.
Städtebauliches Konzept:
Die Grundstückseigentümerin sieht ein Bebauungskonzept mit der Errichtung
von Wohngruppenhäusern sowie notwendiger (Pkw-)Stellplätze vor. Eine hierzu
erarbeitete Konzeptstudie zur Projektvorbereitung konnte die Machbarkeit des
Vorhabens „Bayer 04 – Haus der Talente“ auf der zur Verfügung stehenden
Grundstücksfläche grundsätzlich bestätigen. Die Bauherrenschaft ist an einer
sowohl städtebaulich als auch architektonisch hochwertigen Lösung interessiert.
Zur Entwurfsfindung wird durch die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH ein
wettbewerbsvergleichendes Auswahlverfahren mit zugeladenen Architekturbüros erfolgen,
um ein qualitativ ansprechendes Architekturkonzept zu entwickeln.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 265/I umfasst derzeit zwei
Erschließungsmöglichkeiten über den Kurtekottenweg sowie eine Anbindung an die
Elisabeth-Langgässer-Straße. Nach dem Auswahlergebnis einer Planvariante
erfolgt im weiteren Verfahren die Festlegung auf eine Erschließungsvariante.
Bestehendes Planungsrecht:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 265/I besteht derzeit kein gültiger Bebauungsplan. Das Plangebiet ist aufgrund seiner Randlage im lokalen Siedlungsraum derzeit planungsrechtlich als Außenbereich im Sinne von § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung des Wohngruppenprojekts zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Verfahrensstand und weiteres Vorgehen:
Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird das Planverfahren zunächst eingeleitet. Nach erfolgter Auswahl eines Architekturkonzepts kann entschieden werden, das Verfahren als vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren gemäß § 12 BauGB neu einzuleiten oder das Verfahren für einen Angebotsbebauungsplan weiterzuführen.
Prüfung der Umweltbelange:
Für die Belange des Umweltschutzes ist im Bauleitplanverfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Prüfung der Umweltbelange erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens im Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplans.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |