Betreff
Verkehrs- und Parksituation auf der Bruchhauser Straße sowie im Bereich des Friedhofs Bruchhauser Straße/Hufer Weg
Vorlage
2022/1863
Aktenzeichen
20-01-zg
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III nimmt zur Kenntnis, dass die bestehende Sonderparkreglung aufgrund der Beschlüsse zu den Vorlagen Nr. 2020/3707 bzw. Nr. 2017/1941 auf der Bruchhauser Straße 12-26 und der Friedhofsseite für die nächsten zwei Jahre fortgeführt wird.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Molitor

Begründung:

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 30.11.2017 wurde beschlossen, eine Sonderparkzone im Bereich der Bruchhauser Straße 12-26 auf dem gebäudeseitig gelegenen Parkstreifen für einen Erprobungszeitraum von zwei Jahren einzurichten (siehe Vorlage Nr. 2017/1941). Diesbezüglich wurde in der Parkbucht per Beschilderung das Parken nur mit Sonderparkausweis erlaubt. Diese Reglung wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 10.09.2020 erneuert (siehe Vorlage Nr. 2020/3707).

 

Die genannte Maßnahme war zur Entschärfung der Parksituation in der Bruchhauser Straße notwendig. In der Vergangenheit hatten sich Anwohner*innen seit dem Bau eines Wohn- und Geschäftshauses, inklusive Fitnessstudio, im Kreuzungsbereich Hufer Weg/Bruchhauser Straße im Jahr 2016 über fehlende Parkplätze beschwert. Seit Eröffnung des Fitnessstudios mit seinen zahlreichen Kundenströmen hat sich die Parksituation in dem Bereich erheblich verschlechtert. Zudem kommt es aufgrund der Vielzahl der geparkten Fahrzeuge zu Verkehrsbehinderungen auf der Bruchhauser Straße.

 

Ein gefahrloser Begegnungsverkehr ist nicht immer gegeben. Die Einführung der genannten Maßnahme führte zu einer Verbesserung der angesprochenen Problematik. Es liegt keine Änderung der Ausgangssituation vor, daher soll die bestehenden Parkreglung auf der Bruchhauser Straße wieder für die nächsten zwei Jahre weitergeführt werden. Nach Ablauf der zwei Jahre wird die Situation wieder neu bewertet; falls ggf. Änderungen der Verkehrssituation vorliegen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 1.600 €

Produkt:       Sachkonto      

 

Es sind Einnahmen durch den Verkauf der Anwohnerparkausweise zu erwarten. Aus der Erfahrung aus dem vorletzten Jahr sind mit ca. 1.600 € bei 30,70 € pro Anwohnerausweis zu rechnen.

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 


 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund von internen Abstimmungsbedarfen war es leider nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger zu erstellen. Um die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III aber noch im laufenden Turnus zu informieren, wird diese Kenntnisnahmevorlage zum Nachtragstermin eingebracht.