Kenntnisnahme:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III nimmt zur Kenntnis, dass die bestehende Sonderparkreglung aufgrund der Beschlüsse zu den Vorlagen Nr. 2020/3707 bzw. Nr. 2017/1941 auf der Bruchhauser Straße 12-26 und der Friedhofsseite für die nächsten zwei Jahre fortgeführt wird.
gezeichnet:
In Vertretung
Molitor
Begründung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 30.11.2017 wurde beschlossen, eine Sonderparkzone im Bereich der Bruchhauser Straße 12-26 auf dem gebäudeseitig gelegenen Parkstreifen für einen Erprobungszeitraum von zwei Jahren einzurichten (siehe Vorlage Nr. 2017/1941). Diesbezüglich wurde in der Parkbucht per Beschilderung das Parken nur mit Sonderparkausweis erlaubt. Diese Reglung wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 10.09.2020 erneuert (siehe Vorlage Nr. 2020/3707).
Die genannte Maßnahme war zur Entschärfung der Parksituation
in der Bruchhauser Straße notwendig. In der Vergangenheit hatten sich
Anwohner*innen seit dem Bau eines Wohn- und Geschäftshauses, inklusive
Fitnessstudio, im Kreuzungsbereich Hufer Weg/Bruchhauser Straße im Jahr 2016
über fehlende Parkplätze beschwert. Seit Eröffnung des Fitnessstudios mit
seinen zahlreichen Kundenströmen hat sich die Parksituation in dem Bereich
erheblich verschlechtert. Zudem kommt es aufgrund der Vielzahl der geparkten
Fahrzeuge zu Verkehrsbehinderungen auf der Bruchhauser Straße.
Ein gefahrloser Begegnungsverkehr ist nicht immer gegeben. Die Einführung der genannten Maßnahme führte zu einer Verbesserung der angesprochenen Problematik. Es liegt keine Änderung der Ausgangssituation vor, daher soll die bestehenden Parkreglung auf der Bruchhauser Straße wieder für die nächsten zwei Jahre weitergeführt werden. Nach Ablauf der zwei Jahre wird die Situation wieder neu bewertet; falls ggf. Änderungen der Verkehrssituation vorliegen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): 1.600 €
Produkt: Sachkonto
Es sind Einnahmen
durch den Verkauf der Anwohnerparkausweise zu erwarten. Aus der Erfahrung aus
dem vorletzten Jahr sind mit ca. 1.600 € bei 30,70 € pro Anwohnerausweis zu
rechnen.
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund von internen Abstimmungsbedarfen war es leider nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger zu erstellen. Um die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III aber noch im laufenden Turnus zu informieren, wird diese Kenntnisnahmevorlage zum Nachtragstermin eingebracht.