Betreff
Ausgleich der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen der Klinikum Leverkusen gGmbH
Vorlage
2022/1879
Aktenzeichen
020-01-06-10-tl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum Leverkusen) erhält aus dem städtischen Haushalt 2022 einen Zuschuss in Höhe von 5.000.000 € für die aufgrund der COVID-19-Pandemie verursachten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen.

 

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Richrath                                            Molitor

Begründung:                   

 

Die Corona-Pandemie beeinflusst auch im Jahr 2022 erheblich die Situation im Klinikum Leverkusen. Der ermittelte erhöhte Aufwand aufgrund der Corona-Pandemie beträgt laut Angaben des Klinikums rund 5 Mio. €. Auf Basis des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, dem Klinikum Leverkusen die aus der COVID-19-Pandemie resultierenden Belastungen auszugleichen.

 

Im städtischen Haushalt 2022 sind hierfür bisher keine Mittel eingeplant. Die erforderliche Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen des o. g. Gesetzes.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 0716 Sachkonto: 531700

Aufwendungen für die Maßnahme: 5.000.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

Die notwendige Sicherstellung der benötigten Liquidität erfolgt aus Deckungsmitteln des städtischen Haushalts. Eine genaue Bezeichnung der Positionen der Deckungsmittel kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.

 

Zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Leverkusen erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen eine entsprechende bilanzielle Aktivierung, die nach jetziger geplanter Rechtslage ab dem Jahre 2026 über 50 Jahre gegen Aufwand abzuschreiben ist. Dies führt zu entsprechenden Belastungen der jeweiligen Ergebnispläne.



II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Beschlussfassung im aktuellen Turnus ist notwendig, damit noch im laufenden Haushaltsjahr ein Ausgleich der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Belastungen des Klinikums Leverkusen erfolgen kann.