Beschlussentwurf:
Die Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum Leverkusen) erhält aus dem städtischen Haushalt 2022 einen Zuschuss in Höhe von 5.000.000 € für die aufgrund der COVID-19-Pandemie verursachten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Die Corona-Pandemie beeinflusst auch im Jahr 2022 erheblich die Situation im Klinikum Leverkusen. Der ermittelte erhöhte Aufwand aufgrund der Corona-Pandemie beträgt laut Angaben des Klinikums rund 5 Mio. €. Auf Basis des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, dem Klinikum Leverkusen die aus der COVID-19-Pandemie resultierenden Belastungen auszugleichen.
Im städtischen Haushalt 2022 sind hierfür bisher keine Mittel eingeplant. Die erforderliche Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen des o. g. Gesetzes.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 0716 Sachkonto: 531700
Aufwendungen für die Maßnahme: 5.000.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Die notwendige Sicherstellung der benötigten
Liquidität erfolgt aus Deckungsmitteln des städtischen Haushalts. Eine genaue
Bezeichnung der Positionen der Deckungsmittel kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
erfolgen.
Zum Jahresabschluss 2022 der Stadt
Leverkusen erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land
Nordrhein-Westfalen eine entsprechende bilanzielle Aktivierung, die nach
jetziger geplanter Rechtslage ab dem Jahre 2026 über 50 Jahre gegen Aufwand
abzuschreiben ist. Dies führt zu entsprechenden Belastungen der jeweiligen
Ergebnispläne.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Beschlussfassung im aktuellen Turnus ist notwendig, damit noch im laufenden Haushaltsjahr ein Ausgleich der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Belastungen des Klinikums Leverkusen erfolgen kann.