- Baubeschluss
Beschlussentwurf:
1. Den geplanten Maßnahmen am Werner-Heisenberg-Gymnasium, Werner-Heisenberg-Str. 1, Leverkusen, für die energetische Sanierung, Erweiterung der Pausenhallen mit WC-Sanierung und Verbesserung der Barrierefreiheit wird zugestimmt.
2.
Die
prognostizierten Gesamtbaukosten für die Baumaßnahmen betragen gemäß
Kostenberechnung nach heutigem Stand 39.200.000 €, einschließlich
Mehrwertsteuer. Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag von 20 % und eine
Preissteigerung bis zum Beginn der Bauausführung von 13 %.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Finanzmittel mit der Aufstellung des Haushalts 2024 ff. unter der Finanzstelle 65000170011152 zu etatisieren.
4. Die Maßnahme ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zur Genehmigung zu bringen und umzusetzen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat Deppe
Mit der Vorlage Nr. 2022/1758 hat der Rat
der Stadt Leverkusen am 12.12.2022 dem Planungsbeschluss zur energetischen
Sanierung und Erweiterung zugestimmt. Die jetzt vorliegende Vorlage schließt
daran mit dem Baubeschluss an.
Planung
Die aktuell geplante Baumaßnahme erfasst im
Einzelnen:
1. Energetische Sanierung des restlichen
Schulgebäudes
Die Bauteile der Gebäudehülle wurden seit der Erstellung des Gebäudes
noch nicht saniert und haben die Haltbarkeitsgrenze erreicht. Die
Energieverluste über die Gebäudehülle sind entsprechend hoch. Durch die
Sanierung der Flachdächer, Außenwände und Fenster kann der Wärmeverlust über
die Gebäudehülle nach einer geführten Modellberechnung um ca. 52 % verbessert
werden.
Flachdächer
Große Teile der Flachdächer haben nur eine Dämmung von 8 cm, die über
die Jahre durch die aufliegende Kieslast zu einer noch geringeren Stärke
gepresst wurde. Die Wärmeverluste über die Dachflächen sind daher extrem hoch. Die
durchschnittliche Haltbarkeit der darunterliegenden Abdichtungsbahn ist mit
einem Alter von ca. 40 Jahren deutlich überschritten. In den kommenden Jahren
muss mit größeren Reparaturen und Wassereinbrüchen gerechnet werden, sollten
die Flachdächer nicht saniert werden. Eine Notentwässerung fehlt. Bei immer häufiger
auftretenden Starkregenereignissen ist die Anstauhöhe auf den Dachflächen sehr
hoch und als kritisch einzustufen.
Geplante Maßnahmen für die Flachdächer
Der vorhandene Dachaufbau der
Flachdächer wurde durch Bauteilöffnungen erkundet und dokumentiert. Zur
Energieeinsparung und Sicherung der Gebäudesubstanz ist geplant, die
Flachdächer wie folgt zu sanieren:
·
Rückbau und fachgerechte Entsorgung der
vorhandenen Dachaufbauten von den Gebäudeteilen A, B, C, D, E und alter Teil
des NW-Trakts,
·
Dämmung der vorgenannten Flachdächer nach dem
Gebäudeenergiegesetz (GEG),
·
Herstellung einer neuen Abdichtung,
·
Anlegung einer extensiven Begrünung auf den Dächern
B, D und alter Teil des NW-Trakts,
·
Aufstellung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern
A + C,
(Eine
Ausstattung der Bestandsdachflächen mit Photovoltaikanlagen und Gründach als
Auflast ist nicht möglich, da die Belastung durch dieses Kombi-System zu hoch
ist.)
·
Sicherstellung einer Notentwässerung der
Flachdächer,
(Seitens
des Fachbereichs Stadtgrün (FB 67) wird geprüft, ob die Planung einer
Versickerungsanlage für das Niederschlagwasser erforderlich ist.)
Fassade, inkl. der Fenster- und Türanlagen
Fassade, Fenster- und Türanlagen wurden
am Hauptgebäude noch nicht saniert. Bei der Erstellung einer
Probesanierungsfläche wurde festgestellt, dass die vorhandene Wetterschale noch
standsicher ist, jedoch keine zusätzlichen Lasten, wie z. B. Wärmedämmung,
aufgebracht werden können. Hinter der Wetterschale befindet sich ein nur 4 cm
starker, schadstoffbelasteter Dämmkern aus alter KMF (künstliche
Mineralfaser). Die aus Beton hergestellte Tragschale hat nur eine
Stärke von 10,5 cm und bedarf wegen zum Teil freiliegender Bewehrung einer
Betonsanierung. Die Fenster- und Türanlagen stammen ebenfalls aus dem Baujahr
und haben sehr schlechte Wärmedämmwerte. Insgesamt ist der Energieverlust über
die Fassade ebenfalls als sehr hoch einzustufen.
Geplante Maßnahmen an den Gebäudeteilen
A, B, C, D, E
Zur Reduzierung der Energieverluste
über die Fassade und aus statischen Gründen sollen folgende Maßnahmen
durchgeführt werden:
·
Rückbau der Wetterschale (Waschbetonplatten)
und des dahinterliegenden schadstoffbelasteten Dämmkerns,
·
Betonsanierung der Tragschale nach
Erfordernis,
·
Austausch der Fensteranlagen und der
Sonnenschutzelemente aus dem Baujahr,
·
Herstellung eines WDVS
(Wärmedämmverbundsystem) mit
Klinkerriemchenverkleidung,
·
Fassadenbegrünung an Teilen der Nord- und
Ostfassade,
(Aus Brandschutzgründen ist die
Fassadenbegrünung nur an Bereichen ohne Fensteröffnungen möglich.)
·
Sockelsanierung (Abdichtung und Dämmung).
Lüftung
Die Klassenräume verfügen über keine mechanische Lüftungsanlage. Die
Erhaltung der Innenraumlufthygiene ist bei Raumnutzung einer durchschnittlichen
Klassengröße durch ausschließlich natürliche Lüftung nur schwer zu
gewährleisten. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich infektiöse Erreger im Raum
anreichern, ist vergleichsweise hoch. Daher sind derzeit aufgrund der Corona-Pandemie
die Schulen angehalten, auf häufige Stoßlüftung zu achten. Dies führt
unweigerlich zu einem erhöhten Wärmeenergiebedarf.
Geplante Maßnahmen:
Zur Senkung des Energiebedarfs und Sicherstellung der Raumlufthygiene
sollen nach der Bemusterung in einem Klassenraum folgende Maßnahmen in allen
Klassen- und Fachräumen durchgeführt werden:
·
Einbau
dezentraler Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung,
·
Anpassung
der Abhangdecken und Teilverlegung von Deckeneinbauten,
·
Herstellung
von Verkleidungen und eventuell Einbauregalen im Bereich der eingebauten
Lüftungsanlagen. (Festlegung nach Fertigstellung des Musterraumes.)
2. Einbau einer Aufzugsanlage zur Verbesserung
der Barrierefreiheit
Die Schule verfügt zurzeit über keinen Personenaufzug. Durch die
besondere Bauweise der Schule mit vielen verschiedenen Geschossebenen ist es
nicht möglich, alle Ebenen mit einem Aufzug zu erschließen. In Abstimmung mit
dem Fachbereich Schulen (FB 40), der Schulleitung und der Beauftragten der
Gebäudewirtschaft für die Barrierefreiheit, wurde daher eingehend geprüft, an
welchem Standort ein Aufzug die wichtigsten Bereiche der Schule erschließen und für Personen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich
machen würde. Es wurde als Standort ein nicht notwendiges, über den
Haupteingang erreichbares Treppenhaus am Verwaltungstrakt, festgelegt.
Geplante Maßnahmen
·
Abbruch
einer nicht notwendigen Treppe am Verwaltungstrakt,
·
Errichtung
eines Aufzugschachtes,
·
Einbau
eines barrierefreien Aufzuges.
3. Sanierung und Neubau der sanitären Anlagen
Das Werner-Heisenberg-Gymnasium hat zum jetzigen Zeitpunkt 805
Schüler*innen. Mit der geplanten Umstellung auf G9 wird sich diese Zahl auf 915
Schüler*innen erhöhen. Die sanitären Anlagen sind in einem sehr schlechten
Zustand und außerdem in der Zahl nicht ausreichend für die Schülerzahl im G9
Betrieb.
Geplante
Maßnahmen
Sanierung und teilweise Neubau der sanitären
Anlagen an den Pausenhallen, inklusive barrierefreier WCs für Personen mit
Mobilitätseinschränkungen.
·
Sanitäre Anlagen
insgesamt 142,65 m², 16 Waschbecken, 30 WCs, 15 Urinale, 2 Putzmittelräume,
·
2 barrierefreie WCs, 14,36
m².
4. Neubau von zwei Pausenhallen
Betritt man die Schule durch den Haupteingang, erschließt ein Flur den
linken oder wahlweise rechten Gebäudeteil. Bei Veranstaltungen in der Aula
gelangt man über den Flur direkt in die Aula. Ein Foyer vor der Aula ist nicht
vorhanden. Am rückwärtigen Schuleingang ist die Erschließungssituation ähnlich.
Die Aufenthaltsflächen für die Schüler*innen sind im Hinblick auf G9 nicht
ausreichend.
Geplante Maßnahmen
·
Bau
einer 311 m² großen Pausenhalle am Haupteingang, die gleichzeitig als Foyer für
Veranstaltungen in der Aula genutzt werden kann,
·
Hausmeisterloge
25 m² und Technikraum 25 m² am Haupteingang,
·
Bau
einer 206 m² großen Pausenhalle auf der Rückseite des Gebäudes,
·
Raum
für die Vertretung der Schüler*innen mit 27 m² an der rückseitigen Pausenhalle.
Die Anordnung der neuen Pausenhallen und der WC-Anlagen ist auch für
eine externe Nutzung im Zusammenhang mit der Aula konzipiert. Der restliche Bereich
der Schule wird durch Türen mit Fluchtwegterminals getrennt, um den Zugang in
diese Bereiche bei externer Nutzung einzuschränken. Die notwendigen
Lüftungsanlagen für die Pausenhallen werden auf vorhandenen Flachdachbereichen
geplant.
Durch die Schließung des Gebäuderücksprunges auf der Vorder- und
Rückseite des Schulgebäudes wird eine höhere Kompaktheit der Gebäudehülle
erzielt, was sich positiv auf die Energiebilanz auswirkt. Es muss außerdem
weniger Fassadenfläche saniert werden, was einen Teil der Kosten für den Neubau
der Pausenhallen kompensiert.
5.
Interimsbauten
Die Sanierungsarbeiten sind sehr lärm- und
schmutzintensiv. Bei einer Beschränkung der Ausführung von lärm- und
schmutzintensiven Arbeiten ausschließlich außerhalb der Unterrichtszeiten ist
mit weniger Angeboten und Zuschlägen für Wartezeiten und Arbeiten nach der
Regelarbeitszeit von den betreffenden Gewerken zu rechnen. Die Gesamtbauzeit
würde sich verlängern. Erfahrungen haben gezeigt, dass sich Störungen des
Unterrichts trotzdem nicht vermeiden lassen.
Geplante Maßnahmen:
Auslagerung von 15 Unterrichtsräumen,
inklusive WC-Anlagen und der Verwaltung. Als Standort für die
Interimsbauten ist zurzeit ein städtisches Grundstück auf der Rückseite der
Schule angedacht. Die Kosten für die Auslagerung sind in der Kostenberechnung
in Höhe von 3.136.007 € (brutto) enthalten.
6. Bauablauf
Das
Gebäude soll in insgesamt sechs großen aufeinanderfolgenden Bauabschnitten
saniert und erweitert werden. Für die Bestandsanierung sind vier große
Bauphasen geplant. Um eine Gerüststellung auf bereits sanierte Dachflächen zu
vermeiden, soll mit dem 3-geschossigen Baukörper begonnen werden. Für die
Erweiterung der Pausenhallen sind zwei Bauphasen vorgesehen. Da die
Baumaßnahmen sehr lärm- und schmutzintensiv sein werden, sollen sukzessive
ganze Gebäudeteile leergezogen werden. Hierfür muss eine Containeranlage mit
Unterrichts- und Verwaltungsräumen und sanitären Anlagen bereitgestellt werden.
Maßnahme / Bauabschnitt / Bauteile
Sanierung Bestand / Bauabschnitt 1 - Gebäude C
Sanierung Bestand / Bauabschnitt 2 - Gebäude A und E
Sanierung Bestand / Bauabschnitt 3 - Gebäude B
Sanierung Bestand / Bauabschnitt 4 - Gebäude D
Erweiterung Pausenhalle / Bauabschnitt 5 - Gebäude N1
Erweiterung Pausenhalle / Bauabschnitt 6 - Gebäude N2
Terminplanung
Geplanter
Baubeschluss Februar
2023.
Bauantrag/Baugenehmigung
Februar
2023 - Oktober 2023.
Ausführungsplanung
und Ausschreibungen April 2023
- Januar 2024.
Baubeginn
Januar
2024.
Fertigstellung
Oktober
2026.
Kosten
Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die
Baumaßnahmen betragen nach heutigem Stand 39.200.000 €, einschließlich
Mehrwertsteuer. Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag von 20 % und eine Preissteigerung
von 13 %. Für das Projekt wurde ein Förderantrag auf Förderung von
Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen
gestellt. Aus Fördermitteln des Energie- und Klimafonds (EKF) wurde mit dem
Zuwendungsbescheid vom 09.11.2022 eine nicht rückzahlbare Zuwendung in
Höhe von 2.261.000 € für die förderfähigen Maßnahmen bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum beginnt am
09.11.2022 und endet am 12.11.2024. Die Befristung kann auf begründeten Antrag
um maximal 24 Monate verlängert werden. Der Zuschuss kann erst ausgezahlt
werden, wenn die Baumaßnahme bis spätestens 12.11.2026 durchgeführt wurde und
der Verwendungsnachweis eingereicht wurde.
Fortführung der Planung
Es ist beabsichtigt, die weiteren Planungsleistungen von den bereits tätigen externen Büros fortsetzen zu lassen und die Aufträge um die LPh 4‒8 gemäß HOAI zu erweitern.
Klimaschutz/Nachhaltigkeit
Durch die energetische Sanierung wird der
Energieverbrauch stark reduziert. Gemäß der geführten Modellberechnung aller Hüllflächen
ist beim Objekt von einer Verbesserung der thermischen Gebäudehülle von ca. 52 %
auszugehen.
Geplante Maßnahmen:
- Aufstellung von
Photovoltaik Flachdächer (Gebäude A + C),
- extensive Begrünung
(Gebäude B, D und alter Teil des NW-Trakts),
(Eine gleichzeitige Begrünung und Nutzung
der Flachdächer für Photovoltaikanlagen oder Lüftungstechnik ist aus statischen
Gründen nicht möglich.)
·
Fassadenbegrünung
an Teilen der Nord- und Ostfassade.
(Aus Brandschutzgründen ist die
Fassadenbegrünung nur an Bereichen ohne Fensteröffnungen möglich.)
Die geplante Fassadenbegrünung erstreckt sich
von Oberkante Gelände bis 50 cm unterhalb der Oberkante Attika und soll
aus Kletterpflanzen und aus einem Kletterhilfesystem, das an die Fassade
montiert ist, bestehen.
Baumfällungen/Ersatzpflanzungen
Für die Anlieferung und Aufstellung der
Interimsbauten müssen Baumkronen zurückgeschnitten werden. Das Fällen größerer
Bäume ist nicht erforderlich. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden die
Interimsbauten und befestigten Flächen zurückgebaut und die ehemalige Baufläche
ökologisch aufgewertet. Alle Eingriffe in den Pflanzen- und Baumbestand werden
durch Ersatzpflanzungen nach Abschluss der Baumaßnahme ausgeglichen.
Außenanlagen
Geplante
Maßnahmen:
· Neugestaltung des Haupteinganges mit
barrierefreier Erschließung,
· Herstellung einer Außenterrasse vor der
Bibliothek,
· Umgestaltung der Lichthöfe an der Aula.
(Für die beiden
umzugestaltenden Lichthöfe liegt noch kein Entwurf vor, da dieser im Nachgang
zum Baubeschluss gemeinsam mit den Nutzer*innen abgestimmt und erarbeitet
werden soll. Die Kostenermittlung für die Innenhöfe basiert deshalb auf einem
Preis pro Quadratmeter.)
Barrierefreiheit
Die in der Bauordnung NRW enthaltenen Regeln
zur Barrierefreiheit gemäß DIN 18040 werden umgesetzt. Zur
Verbesserung der Barrierefreiheit wird der Haupteingangsbereich der Schule
neugestaltet.
Geplante Maßnahmen:
·
Herstellung
einer Rampe für den barrierefreien Zugang zum Haupteingang,
·
barrierefreier
Weg zur neu geplanten Außenterrasse mit Zugang zur Bibliothek,
·
im
Gebäudeinneren soll am Verwaltungstrakt ein Aufzug errichtet werden, der alle
Ebenen des Hauptgebäudes mit Ausnahme des 2. Obergeschosses auf der Rückseite
des Gebäudes und der Kellerräume erreicht.
Abstimmung mit den Nutzenden
Die
Planung ist mit dem Fachbereich Schulen (FB 40) und der Schule abgestimmt.
Ausschreibungsverfahren
Die
Leistungen werden nach Fachlosen ausgeschrieben.
Risikobewertung
Zur Reduzierung von Risiken und
Unsicherheiten im Projekt erfolgt eine fortlaufende Risikobetrachtung durch die
Projektplanungsgruppe. Für den Umgang mit den erkannten Risiken werden
Strategien entwickelt. So wurden beispielsweise verschiedene Bauteile vorab auf
Schadstoffe untersucht und es wurden Probesanierungsflächen angelegt. Außerdem
ist ein Musterraum für den Einbau der dezentralen Lüftungsgeräte geplant. Damit
der Bauablauf nicht durch eingeschränkte Zeiten für lärmintensive Arbeiten
gestört wird, ist eine Auslagerung von 15 Klassenräumen und der Verwaltung in
der Planung.
Auch bei einer eingehenden Risikobetrachtung
können nicht alle Risiken ausgeschlossen werden. Mehrkosten für das Projekt
können - beispielsweise durch Schadstoffe in nicht untersuchten Bauteilen - entstehen
oder es kann zu überdurchschnittlichen Preissteigerungen durch die Energiekrise
oder Corona bedingte Ausfälle und Lieferengpässe kommen. Mögliche
Preissteigerungen wurden bis zum Baubeginn mit 13 % berücksichtigt. Für
bisher nicht erkannte oder nicht kalkulierbare Risiken wurde ein Risikozuschlag
in Höhe von 20 % in die Gesamtkosten eingerechnet.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 65000170011152 Finanzposition/en:
783100
Auszahlungen für die Maßnahme: 39.200.000,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja 5,8 %
Name Förderprogramm: Fördermittel des
Energie- und Klimafonds (EKF)
Ratsbeschluss vom 12.12.2022 zur
Vorlage Nr. 1758
Beantragte Förderhöhe: 2.261.000,00 €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2026
Personal-/Sachaufwand: €
Bilanzielle Abschreibungen: 784.000 € bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 50 Jahren ab 2027. Für 2026 (ab Fertigstellung) anteilig
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2026
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 45.220 € ab 2027. Für 2026
(ab Fertigstellung) anteilig
Produkt:
Sachkonto 416100
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Nach einer positiven Beschlussfassung durch
den Rat der Stadt Leverkusen erfolgt die Etatisierung der Baukosten gem.
Bauzeitenplan im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Haushalt 2024 ff. Die
bisher veranschlagten Finanzmittel reichen zur Fortführung der Maßnahme in 2023
nach jetzigem Planungsstand aus.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |