Betreff
Finanzierung und Trägerschaft NaturGut Ophoven in Leverkusen
Vorlage
2022/1811/1
Aktenzeichen
SG3-NGO-ly-neu
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Das NaturGut Ophoven in Leverkusen stellt ein zentrales Element der Bildungslandschaft der Stadt Leverkusen dar und wird weiterhin in städtischer Trägerschaft gemeinsam mit dem Förderverein NaturGut Ophoven e. V. betrieben.

 

2.    Grundlagen für die städtische Trägerschaft bilden die Überlassung des Geländes und die Finanzierung im Rahmen der im Haushaltsplan 2022 etatisierten Finanzmittel. Die Höhe des jeweiligen Etats wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen durch die Fachbereiche der Stadtverwaltung festgelegt und mit den Beschlüssen zur Haushaltsplanung wirksam. Dabei werden die allgemeine Kostenentwicklung und der einhergehende Bedarf berücksichtigt. Die Überlassung des Geländes erfolgt entsprechend der rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus dem Bau- und Steuerrecht.

 

3.    Die im Stellenplan ab 01.01.2022 geführten Stellen werden dauerhaft geführt. Die durch das NGOL beantragten Stellen werden nicht eingerichtet. Zur Betreuung des Naturerlebnisraumes Kita Weinhäuser Straße wird eine zusätzliche Stelle (1/2 VZ) zum 01.01.2023 eingerichtet. Die Stellenbewertungen unterliegen der Prüfung und Festlegung durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) der Stadt Leverkusen.

 

Zur Unterstützung des Fördervereins bei der Leistung von eigenen Personalkosten wird weiterhin ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 44.200 € durch den Fachbereich Schulen (FB 40) geleistet.

 

Über die Verwendung des Zuschusses ist jährlich - jeweils zum 31.03. des Folgejahres - ein Verwendungsnachweis in Form eines Sachberichts mit einem zahlenmäßigen Nachweis gegenüber dem Rat der Stadt Leverkusen vorzulegen.

 

4.    Die beschlossene Corona-Unterstützung für die Monate Januar und Februar 2021 wird nicht ausgezahlt, da die finanzielle Notwendigkeit nicht bestand.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                      In Vertretung                             In Vertretung

Adomat                                                Molitor                                        Lünenbach

(zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Genereller Hinweis zur Vorlage:

Die Verwaltung hat die nichtöffentliche Ursprungsvorlage Nr. 2022/1811 im Hinblick auf die (nicht)öffentliche Beratung nochmals überprüft mit dem Ergebnis, dass die Vorlage doch öffentlich beraten werden kann und lediglich die Anlagen 2 und 3 als nichtöffentlich bewertet werden. Daher wird nun zur Sache die öffentliche Vorlage Nr. 2022/1811/1 (neu, mit nichtöffentlichen Anlagen 2 und 3) zur weiteren Beratung und abschließenden Entscheidung im Rat vorgelegt.

 

Das NaturGut Ophoven (im Folgenden NGOL) in Leverkusen-Opladen ist ein Zentrum für Umweltbildung in städtischer Trägerschaft, das gemeinsam von der Stadt Leverkusen und dem Förderverein NaturGut Ophoven e. V. (im Folgenden Förderverein) betrieben wird. Das Zentrum leistet einen wichtigen Beitrag zur Umweltbildung in Leverkusen und stellt einen zentralen Baustein in der Bildungslandschaft Leverkusen dar.

 

Im Rahmen der Corona-Pandemie bat der Förderverein die Stadt Leverkusen in den Jahren 2020 und 2021 um finanzielle Unterstützung in Form von Sonderzahlungen zur Bewältigung der resultierenden finanziellen Notlage. Diese wurde gewährt (s. Ausführungen zu Corona-Unterstützung). Im Rahmen der Prüfungen zur Verwendung der Beträge durch den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung (FB 14) ergab sich auch die Frage nach der Grundlage der jährlichen Zahlungen der Stadt Leverkusen an den Förderverein. Dabei wurde deutlich, dass die bisher zugrundeliegenden Beschlüsse (aus 1986, 1988 und 1990) den derzeitigen Verhältnissen und der Entwicklung des NGOL nicht gerecht werden und angepasst werden müssen.

 

Aufgrund der Flutkatastrophe im Sommer 2021 müssen die baulichen Anlagen des NGOL umfassend saniert werden. Die mit den Schäden und der Beseitigung verbundenen Einschränkungen können lt. Antrag des Fördervereines nur mit weiteren zusätzlichen finanziellen Unterstützungsleistungen durch die Stadt bewältigt werden. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Unterstützungsleistungen aus der Corona-Pandemie, den laufenden jährlichen Kosten bei der Stadt Leverkusen, den weiteren Anträgen zur Eingruppierung von Mitarbeitenden und Zahlung weiterer Zuschüsse müssen alle Leistungen insgesamt betrachtet und eingeordnet werden.

 

Zur Schaffung eines gesicherten Handlungsrahmens für die Stadt Leverkusen und den Förderverein wird daher eine Beschlussvorlage zur weiteren Finanzierung und Trägerschaft des NGOL dem Rat der Stadt Leverkusen vorgelegt. Hierbei werden alle relevanten Handlungsfelder der Stadt Leverkusen berücksichtigt.

 

Zu 1.

NaturGut Ophoven:

1988 richtete der Rat der Stadt Leverkusen das Zentrum der Umweltbildung in städtischer Trägerschaft ein. Seither arbeiten die Stadt Leverkusen und der Förderverein gemeinsam mit der gleichen Zielsetzung für die Umweltbildung. Aus dem ehemaligen Schulbiologiezentrum auf dem Gelände (6 Hektar) des ehemaligen Gut Ophoven wurde im Lauf der Zeit das NGOL, welches heute als ein nicht mehr wegzudenkendes integrales Element der städtischen und Nordrhein-Westfälischen Bildungslandschaft fungiert.

 

Als größtes Umweltbildungszentrum in NRW stellt es einen herausragenden Lernort dar, wenn es um Klima- und Umweltbildung geht. Die Auswirkungen der Bildungsarbeit für Schulen und Privatpersonen auf das gesamtgesellschaftliche Umweltverständnis liegen in einem Bereich von unschätzbaren Wert. Beispielhaft seien angeführt:

 

·         BNE Regionalzentrum

Als größtes von 25 BNE-Regionalzentren (Bildung für Nachhaltige Entwicklung) in NRW sorgt das NGOL für eine Aus- und Weiterbildung der Menschen der Region in Richtung des nachhaltigen Umgangs mit unserer Umwelt und den von ihr abhängigen Ressourcen.

 

·         Kinder-und Jugendmuseum „EnergieStadt“

Das am NGOL ansässige Kinder- und Jugendmuseum „EnergieStadt“ verfügt auf ca. 1200 m2 Fläche über drei unterschiedliche Ausstellungen zum Thema Klima- und Umweltschutz und sensibilisiert im Normalbetrieb bis zu vier Schulkassen und private Besuchende am Tag für diese Themen.

 

·         Projekte

Im Projekt „Leverkusen blüht auf“ wurde durch das stadtweite Anlegen von artenreichen Blühwiesen und das Aufhängen von Nisthilfen für Wildbienen nicht nur eine große Aufmerksamkeit für das Thema Biodiversität geschaffen, sondern auch aktiv für eine ökologische Aufwertung städtischer Flächen gesorgt.

 

Projekte des NGOL wurden in den letzten Jahrzehnten immer wieder als offizielle Projekte der UN Dekaden für nachhaltige Entwicklung und der biologischen Vielfalt ausgezeichnet.

 

·         Geländegestaltung

Das zum NGOL gehörende Gelände wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Zeit in Richtung seines ursprünglichen Ökosystemzustandes als Bachauenökosystem wiederhergestellt und weiterentwickelt. Dies entspricht einer massiven ökologischen Aufwertung des zuvor nahezu wertlosen Geländes im Landschaftsschutzgebiet. Viele geschützte Tier- und Pflanzenarten sind seitdem zurückgekehrt.

 

Historie:

Die Stadt Leverkusen trägt diesen Zielen bereits seit 1984 Rechnung und unterstützt den Förderverein mit finanziellen und sachlichen Mitteln. Im Einzelnen wurden hierzu folgende Beschlüsse und Verträge gefasst:

 

·         Überlassungsvertrag vom 23.02.1984 - Inhaltlich wurde vereinbart, dass das Gelände an der Talstraße dem Förderverein unentgeltlich überlassen wird. Weitere Einzelheiten zu zusätzlicher finanzieller Förderung sind nicht enthalten.

 

·         Ergänzende bzw. neugefasste Verträge zur Nutzung des Geländes und der Gebäude aus den Jahren 1998, 1999 und 2008, in denen u. a. festgehalten wurde, dass die Betriebskosten und die Kosten für die Gebäudeunterhaltung von der Stadt Leverkusen getragen werden.

 

·         Ratsbeschluss vom 10.10.1986, wonach das Wohnhaus zur Unterbringung des Natur- und Schulbiologiezentrum ausgebaut wird.

 

·         Ratsbeschluss von 1988, wonach das Natur- und Schulbiologiezentrum in städtischer Trägerschaft geführt wird.

 

·         Ratsbeschluss von 1990, wonach die Verwaltung beauftragt wurde, die notwendigen finanziellen und personellen Rahmenbedingungen im Rahmen des Haushalts- und Stellenplanes zu schaffen.

 

·         Ratsbeschluss von 1992, wonach das Natur- und Schulbiologiezentrum weiterhin in städtischer Trägerschaft im Rahmen der vorläufigen Betriebsführung mit dem derzeitigen (1992) städtischen Personalbestand geführt wird. „Die finanzielle Grundlage für die Fortführung des Natur- und Schulbiologiezentrums in städt. Trägerschaft sind mittelfristig die im Entwurf des Nachtrages zum Haushalt 92/93 veranschlagten Haushaltsmittel.“

 

Da Umwelt- und Klimaschutz in Zeiten des weltweiten Wandels im 21. Jahrhundert allgemein von immer größerer Bedeutung werden, ist die Notwendigkeit der Intensivierung der Bildungsarbeit des NGOL nicht wegzudenken.

 

Zu 2.

Aktuelles Finanzvolumen:

Aufgrund der o. g. Beschlüsse sowie der Beschlüsse zum Haushaltsplan werden im Haushalt der Stadt Leverkusen z. Zt. Finanzmittel in Höhe von rund 1,3 Mio. € für das NGOL bereitgestellt. Die Summe in Höhe von rund 1,3 Mio. € verteilt sich im Wesentlichen wie folgt (Einzelheiten s. Anlage 1):

 

rd. 863.000 € Personalkosten zzgl.,

rd.   44.000 € Personalkostenzuschuss (Fachbereich Schulen, FB 40),

rd. 197.000 € konsumtive und investive Ausgaben laufender Betrieb (Fachbereich Schulen, FB 40),

rd.   43.000 € Betriebs- und Energiekosten (Fachbereich Gebäudewirtschaft, FB 65),

rd. 165.000 € Unterhaltungskosten Gebäude und Gelände (Fachbereich Gebäudewirtschaft, FB 65).

 

Die Mittel werden durch die Fachbereiche entsprechend dem jeweiligen Bedarf in Abstimmung mit dem NGOL bewirtschaftet. Hinzu kommt die Finanzierung von Projekten durch die Fachbereiche Umwelt (FB 32) und Stadtgrün (FB 67). Zusätzlich sind folgende indirekte finanzielle Unterstützungsleistungen zu berücksichtigen:

 

·         mietfreie Überlassung des Geländes und Gebäudes - vorbehaltlich ausschließender steuerrechtlicher Regelungen,

·         Personalkosten im Bereich der Kernverwaltung in Form von Stellenanteilen in den Fachbereichen Personal und Organisation (FB 11), Rechnungsprüfung und Beratung (FB 14), Finanzen (FB 20), Umwelt (FB 32), Schulen (FB 40) und Stadtgrün (FB 67).

 

Eine Erwirtschaftung dieser Summe durch den Förderverein ist nicht möglich. Der Betrieb des NGOL als Bildungseinrichtung kann nur erfolgen, wenn die o. g. Rahmenbedingungen weiterhin gegeben sind. Daher werden die derzeit etatisierten Finanzmittel weiterhin im Haushaltsplan der Stadt Leverkusen geführt.

 

Zu 3.

Personalsituation:

Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung in der Corona-Krise beschloss der Rat der Stadt Leverkusen (Antrag Nr. 2021/0511) die dauerhafte Unterstützung des NGOL durch die Übernahme von Stellen in den städtischen Stellenplan. Dies führte zu einer Einrichtung von fünf zusätzlichen Stellen (4,5 VZÄ) für das NGOL; die bisherigen Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber (bis dahin Mitarbeitende des Fördervereines) wurden in den städtischen Dienst übernommen. Die neu eingerichtete Stelle der stellvertretenden Leitung wurde zum 01.01.2022 mit einem externen Bewerber besetzt.

 

 

Somit werden nunmehr neun Stellen im Stellenplan der Stadt Leverkusen geführt. Die Kosten für das Personal belaufen sich seit dem 01.01.2022 auf rd. 863.000 € (s. Anlage 2). Die resultierende finanzielle Entlastung des Fördervereins beläuft sich auf rd. 502.000 €.

 

Bisheriger Personalkostenzuschuss:

Die bisherige Zahlung des Personalkostenzuschusses erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der städtischen Mitarbeiter nicht ausreichte, um die Aufträge des NGOL zu erfüllen. Mit der Übernahme der zusätzlichen Stellen wurde hier jedoch deutlich Abhilfe geschaffen.

 

Der bisher gezahlte und etatisierte Zuschuss in Höhe von 44.200 € jährlich wird dennoch weiterhin geleistet. Aufgrund der Betriebseinschränkungen durch die Sanierungsmaßnahmen und die allgemeine Personalkostensteigerung sind die Finanzierungsmodelle des Fördervereines derzeit nicht vollumfänglich umzusetzen. Die Summe ist als langjährige „feste“ Größe Bestandteil dieser Finanzierungsmodelle und in den Etatplanungen verankert. Eine höhere Belastung des Gesamtetats des Fachbereichs Schulen (FB 40) und der Stadt Leverkusen wird als nicht verhältnismäßig betrachtet.

 

Antrag Einrichtung zusätzlicher Stellen und Personalkostenzuschuss:

Der Förderverein des NGOL bittet mit Schreiben vom März 2022 (s. Anlage 3) um die Einrichtung zusätzlicher Stellen (2,5) für pädagogische Fachkräfte. Die Besetzung der Stellen soll mit Mitarbeitenden erfolgen, die bereits jetzt in den Diensten des Fördervereines stehen. Begründet wird der Bedarf mit der Belastung aus der Pandemie und der Schädigung des Geländes durch die Flut im Sommer 2021. Die Beseitigung der Schäden erfordert einen mehrjährigen Überbrückungszeitraum, in dem der Förderverein seinen wirtschaftlichen Tätigkeiten nur eingeschränkt nachgehen kann.

 

Die Beschlussvorlage Nr. 2021/0442 enthielt bereits entsprechende Stellen als sogenannte Stufe 3 der dauerhaften Unterstützung für das NGOL. Es ist davon auszugehen, dass im Vorfeld der Beschlussfassung seitens des NGOL eine fundierte Prüfung zur Auswahl und Priorisierung der zu übernehmenden Stellen erfolgte. Die Beschlussvorlage wurde im Rahmen der Beratungen geändert und der Beschluss zum Änderungsantrag Nr. 2021/0511 gefasst. Dabei wurde die Umsetzung der Stufen 1 und 2 (Einrichtung von fünf Stellen im Stellenplan) beschlossen.

 

Die Stufe 3 mit der Einrichtung weiterer Stellen, u. a. der pädagogischen Mitarbeitenden, wurde nicht berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der Übernahme von Personalkosten in Höhe von rd. 502.000 € ab 2022 durch die Stadt Leverkusen und das damit verbundene Liquiditätsplus des Fördervereins kann der Argumentation des Fördervereines nicht gefolgt werden. Vor selbigem Hintergrund kann auch der Erhöhung des Personalkostenzuschusses um 100.000 € auf 144.200 € jährlich nicht zugestimmt werden. Die zuvor zitierte Beschlussvorlage enthielt in der nicht berücksichtigten Stufe 3 auch die Stelle einer bzw. eines Vorarbeitenden für das Gelände mit einem Kostenvolumen von rd. 76.000 €. Die erbetene Aufstockung des Zuschusses um 40.000 € hierfür käme einer Vollfinanzierung der Stelle gleich.

 

Die darüber hinaus gewünschte Zahlung eines jährlichen Zuschusses von 60.000 € zur Mitfinanzierung einer Stelle für die Fördermittelakquise würde ebenfalls einen hohen Anteil an der Gehaltszahlung bedeuten. Da im Antrag keine Angaben zur Stellenbewertung erfolgten, kann der Anteil jedoch nicht genau berechnet werden. Umfang und Inhalt der Stelle müssen noch genau in den Blick genommen werden. Es soll eine Verzahnung und entsprechende Zusammenarbeit mit dem Fördermittelmanagement der Stadt Leverkusen etabliert werden. Art und Umfang sowie die Zuarbeit durch das NGOL müssen noch abgestimmt werden. Die Tätigkeiten, die seitens des Fördermittelmanagements der Stadt Leverkusen geleistet werden, verursachen Kosten in Form von Stellenanteilen, die ebenfalls dem finanziellen Unterstützungsvolumen durch die Stadt Leverkusen zugerechnet werden müssen.

 

In Abstimmung mit dem Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) kann, orientiert an der o. g. politischen Beschlusslage und unter Berücksichtigung der o. g. Gesichtspunkte, der neuerliche Antrag auf eine weitere Stellenerweiterung nicht nachvollzogen werden.

 

Antrag Höhergruppierung für drei Stellen:

Für die neu eingerichteten Stellen

 

a)    Kinder- und Jugendmuseum „EnergieStadt“, Stellennummer Nr. 400.0300.160, und

b)    Pädagogik im Außenbereich, Stellennummer 400.0300.170,

 

liegt ein Antrag zur Überprüfung einer Höhergruppierung von E11 auf E12 vor. Der Antrag wurde durch den Leiter des NGOL an den Fachbereich Schulen (FB 40) gesandt. Gleichzeitig wird um Höhergruppierung der Stelle

 

c)    Leiter des NGOL, Stellennummer 400.0110.100,

 

gebeten.

 

Die Stellenbewertungen zu den Stellen a) und b) erfolgten im Vorfeld zum Beschluss des Antrags Nr. 2021/0511 durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) der Stadt Leverkusen. Grundlagen für die Festlegung der Gehaltsstufen waren die durch das NGOL vorgelegten Tätigkeitsbeschreibungen. Für die übernommenen Mitarbeitenden wurden die Stelleninhalte beibehalten, Änderungen oder Erweiterungen wurden nicht vorgenommen. Insofern sieht Fachbereich Schulen (FB 40) keine Grundlage, dem Antrag zu folgen. Vor dem Hintergrund der erst kürzlich bewerteten Stellen (siehe a) und b)) sowie der Tatsache, dass die Leitung (siehe c)) eine signifikante Unterstützung zur Seite gestellt bekommen hat (Stelle stv. Leitung NaturGut Ophoven, E13, Vollzeit) werden aktuell keine Anhaltspunkte für die Höherbewertungen der Planstellen gesehen.

 

Einrichtung einer zusätzlichen Stelle (1/2 VZ) zur Betreuung des Naturerlebnisraumes Kita Weinhäuser Straße

Für die Kita Weinhäuser Straße wird ein Naturerlebnisraum im Außengelände eingerichtet. Die weitere Betreuung und Gestaltung der Nutzung wird dem NGOL übertragen. Die Tätigkeiten können nicht durch das vorhandene Personal abgedeckt werden. Daher wird eine zusätzliche Stelle im Umfang einer halben Vollzeitstelle für das NaturGut zum 01.01.2023 eingerichtet. Die Eingruppierung der Stelle kann erst erfolgen, wenn eine genaue Tätigkeitsbeschreibung vorliegt. Hier werden zum gegebenen Zeitpunkt die Fachbereiche Personal und Organisation (FB11) und Schulen (FB 40) in gemeinsamer Abstimmung die weiteren Schritte einleiten.

 

Zu 4.

Corona-Unterstützung:

Die seitens des Fördervereins beantragte Hilfe zum Ausgleich der Belastungen aus der Corona-Pandemie wurde mit den Beschlüssen des Rates aus 2020 umgesetzt. Die Summe belief sich auf insgesamt 220.000 € (Beschlüsse zum Antrag Nr. 2020/3613 und Vorlage Nr. 2020/0242 i. V. m. Antrag Nr. 2020/0266), von denen 180.000 € tatsächlich ausgezahlt wurden. Begleitend erhielt der Förderverein ein Anschreiben, in dem der Nachweis der Verwendung mittels einer Einnahme-Überschuss-Bilanzierung (testiert durch einen Steuerberater) gefordert wurde. Die vorgelegten Nachweise wurden durch den Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) geprüft und für unzureichend erklärt. Es mussten weitere Belege durch den Förderverein vorgelegt werden, um die tatsächliche finanzielle Notwendigkeit der Zahlungen für 2021 nachzuweisen. Um ggf. keine ungerechtfertigten Zahlungen zu leisten, wurden die Beträge für Januar und Februar 2021 noch nicht geleistet.

 

Der Förderverein legte am 10.08.2022 die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für das Jahr 2021 vor. Eine besondere Ausweisung der Einnahmen und Ausgaben für die Monate Januar und Februar bzw. ein Nachweis der zu diesem Zeitpunkt defizitären Finanzlage des NGOL ist nicht beigefügt.

 

Für 2020 wurde in der Vermögensübersicht ein Überschuss von rd. 111.000 € ausgewiesen. Gleichzeitig wurden rd. 128.000 € in die Ergebnisrücklage gebucht, wodurch ein negativer Ergebnisvortrag von rd. 17.000 € in der Steuerbilanz entstand. Die Rücklage wurde mit 77.000 € für Projektmittel aus Stiftungen, mit 10.000 € für Reparaturen im Gelände (Verkehrssicherung) und rd. 41.000 € zur Absicherung von Gehaltszahlungen gebunden. Die Zuführung in die freie Gewinnrücklage betrug 195.000 € und belief sich somit auf die gleiche Höhe wie in 2019. Für 2021 liegt keine besondere Begründung vor, es ist jedoch davon auszugehen, dass die gleichen Positionen abgesichert werden sollen.

 

Die Vermögensübersicht weist folgende Rücklagen auf:

 

                                                            Für 2021                                für 2020

 

Gebundene Gewinnrücklage           18.500 €                                84.200 €

Betriebsmittelrücklage                    156.000 €                              162.200 €

Summiert                                           174.500 €                              246.200 €

 

Freie Gewinnrücklage                    271.500 €                              195.000 €

 

Sonderposten mit Rücklagenanteil/

Rücklage f. Ersatzbeschaffung     257.500 €                                   0,00 €

 

Die Reduzierung der gebundenen Gewinnrücklage resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung für Projekte mit Stiftungsfinanzierung, aus der Betriebsmittelrücklage wurden lediglich 6.000 € entnommen. Die Auflistung zeigt eine deutliche Erhöhung der freien Gewinnrücklage um 76.500 €, die mit der zu erwartenden Preissteigerung für die Bereiche Erlebnispark, Museum und neue Geländereparaturen begründet wird. Der Sonderposten mit Rücklagenanteil besteht aus eingehenden Spenden und Versicherungssummen zur Beseitigung der Flutschäden und wird bei der weiteren Betrachtung nicht berücksichtigt.

 

Es ist erkennbar, dass der Förderverein NGOL sowohl im Jahr 2020 als auch in 2021 freie Rücklagen bilden konnte, wobei sich die Beträge in 2021 sogar noch erhöht haben. Sowohl in 2020 als auch in 2021 übersteigen die Rücklagenzuführungen die noch fehlende „Corona-Zahlung“ von 40.000 €. Gleichzeitig lässt sich feststellen, dass die für Gehalts- bzw. Reparaturzahlung vorgehaltenen Rücklagen nur in minimaler Höhe aufgelöst wurden. Der genaue Zeitpunkt der Auflösung ist nicht bekannt, es lässt sich kein Zusammenhang mit dem nicht ausgezahlten Unterstützungsbeitrag herstellen.

 

Eine Zahlungsunfähigkeit des Fördervereines im Jahr 2021 ist zu keinem Zeitpunkt erkennbar. Die Unterstützung durch den Sonderzuschuss Corona lässt sich somit nicht legitimieren und wird endgültig ausgeschlossen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: NaturGut Ophoven Sachkonto: diverse (s. Anlage 1)

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: diverse (s. Anlage 1) Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme: 

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2023

 Personal-/Sachaufwand: s. Anlage 2 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Es erfolgen keine Auszahlungen an das NGOL, sondern die städtischen Fachbereiche bezahlen aus ihren Budgets direkt an die Dritten.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein