Beschlussentwurf:
1.
Das
NaturGut Ophoven in Leverkusen stellt ein zentrales Element der
Bildungslandschaft der Stadt Leverkusen dar und wird weiterhin in städtischer
Trägerschaft gemeinsam mit dem Förderverein NaturGut Ophoven e. V. betrieben.
2.
Grundlagen
für die städtische Trägerschaft bilden die Überlassung des Geländes und die
Finanzierung im Rahmen der im Haushaltsplan 2022 etatisierten Finanzmittel. Die
Höhe des jeweiligen Etats wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen durch die
Fachbereiche der Stadtverwaltung festgelegt und mit den Beschlüssen zur
Haushaltsplanung wirksam. Dabei werden die allgemeine Kostenentwicklung und der
einhergehende Bedarf berücksichtigt. Die Überlassung des Geländes erfolgt
entsprechend der rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus dem Bau- und
Steuerrecht.
3.
Die im
Stellenplan ab 01.01.2022 geführten Stellen werden dauerhaft geführt. Die durch
das NGOL beantragten Stellen werden nicht eingerichtet. Zur Betreuung des
Naturerlebnisraumes Kita Weinhäuser Straße wird eine zusätzliche Stelle (1/2
VZ) zum 01.01.2023 eingerichtet. Die Stellenbewertungen unterliegen der Prüfung
und Festlegung durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) der
Stadt Leverkusen.
Zur Unterstützung des
Fördervereins bei der Leistung von eigenen Personalkosten wird weiterhin ein
jährlicher Zuschuss in Höhe von 44.200 € durch den Fachbereich Schulen (FB 40) geleistet.
Über die Verwendung des
Zuschusses ist jährlich - jeweils zum 31.03. des Folgejahres - ein
Verwendungsnachweis in Form eines Sachberichts mit einem zahlenmäßigen Nachweis
gegenüber dem Rat der Stadt Leverkusen vorzulegen.
4.
Die
beschlossene Corona-Unterstützung für die Monate Januar und Februar 2021 wird
nicht ausgezahlt, da die finanzielle Notwendigkeit nicht bestand.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Adomat Molitor Lünenbach
(zugleich in Vertretung
des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Genereller Hinweis zur Vorlage:
Die Verwaltung hat die nichtöffentliche Ursprungsvorlage Nr. 2022/1811 im Hinblick auf die (nicht)öffentliche Beratung nochmals überprüft mit dem Ergebnis, dass die Vorlage doch öffentlich beraten werden kann und lediglich die Anlagen 2 und 3 als nichtöffentlich bewertet werden. Daher wird nun zur Sache die öffentliche Vorlage Nr. 2022/1811/1 (neu, mit nichtöffentlichen Anlagen 2 und 3) zur weiteren Beratung und abschließenden Entscheidung im Rat vorgelegt.
Das NaturGut Ophoven (im Folgenden NGOL) in
Leverkusen-Opladen ist ein Zentrum für Umweltbildung in städtischer Trägerschaft,
das gemeinsam von der Stadt Leverkusen und dem Förderverein NaturGut Ophoven e. V.
(im Folgenden Förderverein) betrieben wird. Das Zentrum leistet einen wichtigen
Beitrag zur Umweltbildung in Leverkusen und stellt einen zentralen Baustein in
der Bildungslandschaft Leverkusen dar.
Im Rahmen der Corona-Pandemie bat der
Förderverein die Stadt Leverkusen in den Jahren 2020 und 2021 um finanzielle
Unterstützung in Form von Sonderzahlungen zur Bewältigung der resultierenden
finanziellen Notlage. Diese wurde gewährt (s. Ausführungen zu
Corona-Unterstützung). Im Rahmen der Prüfungen zur Verwendung der Beträge durch
den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung (FB 14) ergab sich auch die Frage
nach der Grundlage der jährlichen Zahlungen der Stadt Leverkusen an den
Förderverein. Dabei wurde deutlich, dass die bisher zugrundeliegenden
Beschlüsse (aus 1986, 1988 und 1990) den derzeitigen Verhältnissen und der
Entwicklung des NGOL nicht gerecht werden und angepasst werden müssen.
Aufgrund der Flutkatastrophe im Sommer 2021
müssen die baulichen Anlagen des NGOL umfassend saniert werden. Die mit den
Schäden und der Beseitigung verbundenen Einschränkungen können lt. Antrag des
Fördervereines nur mit weiteren zusätzlichen finanziellen
Unterstützungsleistungen durch die Stadt bewältigt werden. Vor dem Hintergrund
der umfangreichen Unterstützungsleistungen aus der Corona-Pandemie, den
laufenden jährlichen Kosten bei der Stadt Leverkusen, den weiteren Anträgen zur
Eingruppierung von Mitarbeitenden und Zahlung weiterer Zuschüsse müssen alle
Leistungen insgesamt betrachtet und eingeordnet werden.
Zur Schaffung eines gesicherten
Handlungsrahmens für die Stadt Leverkusen und den Förderverein wird daher eine
Beschlussvorlage zur weiteren Finanzierung und Trägerschaft des NGOL dem Rat
der Stadt Leverkusen vorgelegt. Hierbei werden alle relevanten Handlungsfelder
der Stadt Leverkusen berücksichtigt.
Zu 1.
NaturGut Ophoven:
1988 richtete
der Rat der Stadt Leverkusen das Zentrum der Umweltbildung in städtischer
Trägerschaft ein. Seither arbeiten die Stadt Leverkusen und der Förderverein
gemeinsam mit der gleichen Zielsetzung für die Umweltbildung. Aus dem ehemaligen Schulbiologiezentrum auf
dem Gelände (6 Hektar) des ehemaligen Gut Ophoven wurde im Lauf der Zeit das NGOL,
welches heute als ein nicht mehr wegzudenkendes integrales Element der
städtischen und Nordrhein-Westfälischen Bildungslandschaft fungiert.
Als größtes Umweltbildungszentrum in NRW
stellt es einen herausragenden Lernort dar, wenn es um Klima- und Umweltbildung
geht. Die Auswirkungen der Bildungsarbeit für Schulen und Privatpersonen auf
das gesamtgesellschaftliche Umweltverständnis liegen in einem Bereich von
unschätzbaren Wert. Beispielhaft seien angeführt:
·
BNE Regionalzentrum
Als größtes von
25 BNE-Regionalzentren (Bildung
für Nachhaltige Entwicklung) in
NRW sorgt das NGOL für eine Aus- und Weiterbildung der Menschen der Region in
Richtung des nachhaltigen Umgangs mit unserer Umwelt und den von ihr abhängigen
Ressourcen.
·
Kinder-und Jugendmuseum „EnergieStadt“
Das am NGOL
ansässige Kinder- und Jugendmuseum „EnergieStadt“
verfügt auf ca. 1200 m2 Fläche über drei unterschiedliche
Ausstellungen zum Thema Klima- und Umweltschutz und sensibilisiert im
Normalbetrieb bis zu vier Schulkassen und private Besuchende am Tag für diese
Themen.
·
Projekte
Im Projekt „Leverkusen blüht auf“ wurde durch das
stadtweite Anlegen von artenreichen Blühwiesen und das Aufhängen von Nisthilfen
für Wildbienen nicht nur eine große Aufmerksamkeit für das Thema Biodiversität
geschaffen, sondern auch aktiv für eine ökologische Aufwertung städtischer
Flächen gesorgt.
Projekte des NGOL
wurden in den letzten Jahrzehnten immer wieder als offizielle Projekte der UN Dekaden für nachhaltige Entwicklung und
der biologischen Vielfalt ausgezeichnet.
·
Geländegestaltung
Das zum NGOL
gehörende Gelände wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Zeit
in Richtung seines ursprünglichen Ökosystemzustandes als Bachauenökosystem wiederhergestellt und
weiterentwickelt. Dies entspricht einer massiven ökologischen Aufwertung des
zuvor nahezu wertlosen Geländes im Landschaftsschutzgebiet. Viele geschützte
Tier- und Pflanzenarten sind seitdem zurückgekehrt.
Historie:
Die Stadt
Leverkusen trägt diesen Zielen bereits seit 1984 Rechnung und unterstützt den
Förderverein mit finanziellen und sachlichen Mitteln. Im Einzelnen wurden
hierzu folgende Beschlüsse und Verträge gefasst:
·
Überlassungsvertrag vom 23.02.1984 - Inhaltlich
wurde vereinbart, dass das Gelände an der Talstraße dem Förderverein unentgeltlich
überlassen wird. Weitere Einzelheiten zu zusätzlicher finanzieller Förderung
sind nicht enthalten.
·
Ergänzende bzw. neugefasste Verträge zur Nutzung
des Geländes und der Gebäude aus den Jahren 1998, 1999 und 2008, in denen u. a.
festgehalten wurde, dass die Betriebskosten und die Kosten für die
Gebäudeunterhaltung von der Stadt Leverkusen getragen werden.
·
Ratsbeschluss vom 10.10.1986, wonach das Wohnhaus
zur Unterbringung des Natur- und Schulbiologiezentrum ausgebaut wird.
·
Ratsbeschluss von 1988, wonach das Natur- und
Schulbiologiezentrum in städtischer Trägerschaft geführt wird.
·
Ratsbeschluss von 1990, wonach die Verwaltung
beauftragt wurde, die notwendigen finanziellen und personellen
Rahmenbedingungen im Rahmen des Haushalts- und Stellenplanes zu schaffen.
·
Ratsbeschluss von 1992, wonach das Natur- und
Schulbiologiezentrum weiterhin in städtischer Trägerschaft im Rahmen der
vorläufigen Betriebsführung mit dem derzeitigen (1992) städtischen
Personalbestand geführt wird. „Die finanzielle Grundlage für die Fortführung
des Natur- und Schulbiologiezentrums in städt. Trägerschaft sind mittelfristig
die im Entwurf des Nachtrages zum Haushalt 92/93 veranschlagten
Haushaltsmittel.“
Da Umwelt- und Klimaschutz in Zeiten des
weltweiten Wandels im 21. Jahrhundert allgemein von immer größerer Bedeutung
werden, ist die Notwendigkeit der Intensivierung der Bildungsarbeit des NGOL
nicht wegzudenken.
Zu 2.
Aktuelles
Finanzvolumen:
Aufgrund der o. g.
Beschlüsse sowie der Beschlüsse zum Haushaltsplan werden im Haushalt der Stadt
Leverkusen z. Zt. Finanzmittel in Höhe von rund 1,3 Mio. € für das NGOL
bereitgestellt. Die Summe in Höhe von rund 1,3 Mio. € verteilt sich im
Wesentlichen wie folgt (Einzelheiten s. Anlage 1):
rd. 863.000 €
Personalkosten zzgl.,
rd. 44.000 € Personalkostenzuschuss (Fachbereich
Schulen, FB 40),
rd. 197.000 €
konsumtive und investive Ausgaben laufender Betrieb (Fachbereich Schulen, FB 40),
rd. 43.000 € Betriebs- und Energiekosten
(Fachbereich Gebäudewirtschaft, FB 65),
rd. 165.000 €
Unterhaltungskosten Gebäude und Gelände (Fachbereich Gebäudewirtschaft, FB 65).
Die Mittel werden
durch die Fachbereiche entsprechend dem jeweiligen Bedarf in Abstimmung mit dem
NGOL bewirtschaftet. Hinzu kommt die Finanzierung von Projekten durch die
Fachbereiche Umwelt (FB 32) und Stadtgrün (FB 67). Zusätzlich sind folgende
indirekte finanzielle Unterstützungsleistungen zu berücksichtigen:
·
mietfreie Überlassung des Geländes und Gebäudes -
vorbehaltlich ausschließender steuerrechtlicher Regelungen,
·
Personalkosten im Bereich der Kernverwaltung in Form
von Stellenanteilen in den Fachbereichen Personal und Organisation (FB 11), Rechnungsprüfung
und Beratung (FB 14), Finanzen (FB 20), Umwelt (FB 32), Schulen (FB 40) und
Stadtgrün (FB 67).
Eine
Erwirtschaftung dieser Summe durch den Förderverein ist nicht möglich. Der
Betrieb des NGOL als Bildungseinrichtung kann nur erfolgen, wenn die o. g.
Rahmenbedingungen weiterhin gegeben sind. Daher werden die derzeit etatisierten
Finanzmittel weiterhin im Haushaltsplan der Stadt Leverkusen geführt.
Zu 3.
Personalsituation:
Zusätzlich zur
finanziellen Unterstützung in der Corona-Krise beschloss der Rat der Stadt
Leverkusen (Antrag Nr. 2021/0511) die dauerhafte Unterstützung des NGOL durch
die Übernahme von Stellen in den städtischen Stellenplan. Dies führte zu einer
Einrichtung von fünf zusätzlichen Stellen (4,5 VZÄ) für das NGOL; die
bisherigen Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber (bis dahin Mitarbeitende des
Fördervereines) wurden in den städtischen Dienst übernommen. Die neu
eingerichtete Stelle der stellvertretenden Leitung wurde zum 01.01.2022 mit
einem externen Bewerber besetzt.
Somit werden
nunmehr neun Stellen im Stellenplan der Stadt Leverkusen geführt. Die Kosten
für das Personal belaufen sich seit dem 01.01.2022 auf rd. 863.000 € (s.
Anlage 2). Die resultierende finanzielle Entlastung des Fördervereins
beläuft sich auf rd. 502.000 €.
Bisheriger
Personalkostenzuschuss:
Die bisherige
Zahlung des Personalkostenzuschusses erfolgte vor dem Hintergrund, dass die
Anzahl der städtischen Mitarbeiter nicht ausreichte, um die Aufträge des NGOL
zu erfüllen. Mit der Übernahme der zusätzlichen Stellen wurde hier jedoch
deutlich Abhilfe geschaffen.
Der bisher gezahlte
und etatisierte Zuschuss in Höhe von 44.200 € jährlich wird dennoch weiterhin
geleistet. Aufgrund der Betriebseinschränkungen durch die Sanierungsmaßnahmen
und die allgemeine Personalkostensteigerung sind die Finanzierungsmodelle des
Fördervereines derzeit nicht vollumfänglich umzusetzen. Die Summe ist als
langjährige „feste“ Größe Bestandteil dieser Finanzierungsmodelle und in den
Etatplanungen verankert. Eine höhere Belastung des Gesamtetats des Fachbereichs
Schulen (FB 40) und der Stadt Leverkusen wird als nicht verhältnismäßig
betrachtet.
Antrag
Einrichtung zusätzlicher Stellen und Personalkostenzuschuss:
Der Förderverein
des NGOL bittet mit Schreiben vom März 2022 (s. Anlage 3) um die Einrichtung
zusätzlicher Stellen (2,5) für pädagogische Fachkräfte. Die Besetzung der Stellen
soll mit Mitarbeitenden erfolgen, die bereits jetzt in den Diensten des
Fördervereines stehen. Begründet wird der Bedarf mit der Belastung aus der
Pandemie und der Schädigung des Geländes durch die Flut im Sommer 2021. Die
Beseitigung der Schäden erfordert einen mehrjährigen Überbrückungszeitraum, in
dem der Förderverein seinen wirtschaftlichen Tätigkeiten nur eingeschränkt
nachgehen kann.
Die
Beschlussvorlage Nr. 2021/0442 enthielt bereits entsprechende Stellen als
sogenannte Stufe 3 der dauerhaften Unterstützung für das NGOL. Es ist davon
auszugehen, dass im Vorfeld der Beschlussfassung seitens des NGOL eine
fundierte Prüfung zur Auswahl und Priorisierung der zu übernehmenden Stellen
erfolgte. Die Beschlussvorlage wurde im Rahmen der Beratungen geändert und der
Beschluss zum Änderungsantrag Nr. 2021/0511 gefasst. Dabei wurde die
Umsetzung der Stufen 1 und 2 (Einrichtung von fünf Stellen im Stellenplan)
beschlossen.
Die Stufe 3 mit der
Einrichtung weiterer Stellen, u. a. der pädagogischen Mitarbeitenden, wurde
nicht berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der Übernahme von Personalkosten in
Höhe von rd. 502.000 € ab 2022 durch die Stadt Leverkusen und das damit
verbundene Liquiditätsplus des Fördervereins kann der Argumentation des
Fördervereines nicht gefolgt werden. Vor selbigem Hintergrund kann auch der
Erhöhung des Personalkostenzuschusses um 100.000 € auf 144.200 € jährlich nicht
zugestimmt werden. Die zuvor zitierte Beschlussvorlage enthielt in der nicht
berücksichtigten Stufe 3 auch die Stelle einer bzw. eines Vorarbeitenden für
das Gelände mit einem Kostenvolumen von rd. 76.000 €. Die erbetene Aufstockung
des Zuschusses um 40.000 € hierfür käme einer Vollfinanzierung der Stelle
gleich.
Die darüber hinaus
gewünschte Zahlung eines jährlichen Zuschusses von 60.000 € zur Mitfinanzierung
einer Stelle für die Fördermittelakquise würde ebenfalls einen hohen Anteil an
der Gehaltszahlung bedeuten. Da im Antrag keine Angaben zur Stellenbewertung
erfolgten, kann der Anteil jedoch nicht genau berechnet werden. Umfang und
Inhalt der Stelle müssen noch genau in den Blick genommen werden. Es soll eine
Verzahnung und entsprechende Zusammenarbeit mit dem Fördermittelmanagement der
Stadt Leverkusen etabliert werden. Art und Umfang sowie die Zuarbeit durch das NGOL
müssen noch abgestimmt werden. Die Tätigkeiten, die seitens des
Fördermittelmanagements der Stadt Leverkusen geleistet werden, verursachen
Kosten in Form von Stellenanteilen, die ebenfalls dem finanziellen
Unterstützungsvolumen durch die Stadt Leverkusen zugerechnet werden müssen.
In Abstimmung mit
dem Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) kann, orientiert an der o. g.
politischen Beschlusslage und unter Berücksichtigung der o. g. Gesichtspunkte,
der neuerliche Antrag auf eine weitere Stellenerweiterung nicht nachvollzogen
werden.
Antrag Höhergruppierung
für drei Stellen:
Für die neu eingerichteten Stellen
a) Kinder- und Jugendmuseum „EnergieStadt“, Stellennummer Nr. 400.0300.160, und
b) Pädagogik im Außenbereich, Stellennummer 400.0300.170,
liegt ein Antrag zur Überprüfung einer Höhergruppierung von E11 auf E12 vor. Der Antrag wurde durch den Leiter des NGOL an den Fachbereich Schulen (FB 40) gesandt. Gleichzeitig wird um Höhergruppierung der Stelle
c) Leiter des NGOL, Stellennummer 400.0110.100,
gebeten.
Die
Stellenbewertungen zu den Stellen a) und b) erfolgten im Vorfeld zum Beschluss
des Antrags Nr. 2021/0511 durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB
11) der Stadt Leverkusen. Grundlagen für die Festlegung der Gehaltsstufen waren
die durch das NGOL vorgelegten Tätigkeitsbeschreibungen. Für die übernommenen
Mitarbeitenden wurden die Stelleninhalte beibehalten, Änderungen oder
Erweiterungen wurden nicht vorgenommen. Insofern sieht Fachbereich Schulen (FB
40) keine Grundlage, dem Antrag zu folgen. Vor dem Hintergrund der erst
kürzlich bewerteten Stellen (siehe a) und b)) sowie der Tatsache, dass die
Leitung (siehe c)) eine signifikante Unterstützung zur Seite gestellt bekommen
hat (Stelle stv. Leitung NaturGut Ophoven, E13, Vollzeit) werden aktuell keine
Anhaltspunkte für die Höherbewertungen der Planstellen gesehen.
Einrichtung
einer zusätzlichen Stelle (1/2 VZ) zur Betreuung des Naturerlebnisraumes Kita
Weinhäuser Straße
Für die Kita
Weinhäuser Straße wird ein Naturerlebnisraum im Außengelände eingerichtet. Die
weitere Betreuung und Gestaltung der Nutzung wird dem NGOL übertragen. Die
Tätigkeiten können nicht durch das vorhandene Personal abgedeckt werden. Daher
wird eine zusätzliche Stelle im Umfang einer halben Vollzeitstelle für das
NaturGut zum 01.01.2023 eingerichtet. Die Eingruppierung der Stelle kann erst
erfolgen, wenn eine genaue Tätigkeitsbeschreibung vorliegt. Hier werden zum
gegebenen Zeitpunkt die Fachbereiche Personal und Organisation (FB11) und Schulen
(FB 40) in gemeinsamer Abstimmung die weiteren Schritte einleiten.
Zu 4.
Corona-Unterstützung:
Die seitens des
Fördervereins beantragte Hilfe zum Ausgleich der Belastungen aus der
Corona-Pandemie wurde mit den Beschlüssen des Rates aus 2020 umgesetzt. Die
Summe belief sich auf insgesamt 220.000 € (Beschlüsse zum Antrag
Nr. 2020/3613 und Vorlage Nr. 2020/0242 i. V. m. Antrag Nr.
2020/0266), von denen 180.000 € tatsächlich ausgezahlt wurden. Begleitend
erhielt der Förderverein ein Anschreiben, in dem der Nachweis der Verwendung
mittels einer Einnahme-Überschuss-Bilanzierung (testiert durch einen
Steuerberater) gefordert wurde. Die vorgelegten Nachweise wurden durch den
Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) geprüft und für unzureichend erklärt. Es
mussten weitere Belege durch den Förderverein vorgelegt werden, um die
tatsächliche finanzielle Notwendigkeit der Zahlungen für 2021 nachzuweisen. Um
ggf. keine ungerechtfertigten Zahlungen zu leisten, wurden die Beträge für
Januar und Februar 2021 noch nicht geleistet.
Der Förderverein
legte am 10.08.2022 die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG für das Jahr 2021
vor. Eine besondere Ausweisung der Einnahmen und Ausgaben für die Monate Januar
und Februar bzw. ein Nachweis der zu diesem Zeitpunkt defizitären Finanzlage
des NGOL ist nicht beigefügt.
Für 2020 wurde in
der Vermögensübersicht ein Überschuss von rd. 111.000 € ausgewiesen.
Gleichzeitig wurden rd. 128.000 € in die Ergebnisrücklage gebucht, wodurch ein
negativer Ergebnisvortrag von rd. 17.000 € in der Steuerbilanz entstand. Die
Rücklage wurde mit 77.000 € für Projektmittel aus Stiftungen, mit 10.000 € für
Reparaturen im Gelände (Verkehrssicherung) und rd. 41.000 € zur Absicherung von
Gehaltszahlungen gebunden. Die Zuführung in die freie Gewinnrücklage betrug
195.000 € und belief sich somit auf die gleiche Höhe wie in 2019. Für 2021
liegt keine besondere Begründung vor, es ist jedoch davon auszugehen, dass die
gleichen Positionen abgesichert werden sollen.
Die
Vermögensübersicht weist folgende Rücklagen auf:
Für
2021 für
2020
Gebundene
Gewinnrücklage 18.500 € 84.200 €
Betriebsmittelrücklage 156.000 € 162.200 €
Summiert 174.500
€ 246.200 €
Freie
Gewinnrücklage 271.500
€ 195.000 €
Sonderposten mit
Rücklagenanteil/
Rücklage f.
Ersatzbeschaffung 257.500 € 0,00 €
Die Reduzierung der
gebundenen Gewinnrücklage resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung für
Projekte mit Stiftungsfinanzierung, aus der Betriebsmittelrücklage wurden
lediglich 6.000 € entnommen. Die Auflistung zeigt eine deutliche Erhöhung der
freien Gewinnrücklage um 76.500 €, die mit der zu erwartenden Preissteigerung
für die Bereiche Erlebnispark, Museum und neue Geländereparaturen begründet
wird. Der Sonderposten mit Rücklagenanteil besteht aus eingehenden Spenden und
Versicherungssummen zur Beseitigung der Flutschäden und wird bei der weiteren
Betrachtung nicht berücksichtigt.
Es ist erkennbar,
dass der Förderverein NGOL sowohl im Jahr 2020 als auch in 2021 freie Rücklagen
bilden konnte, wobei sich die Beträge in 2021 sogar noch erhöht haben. Sowohl
in 2020 als auch in 2021 übersteigen die Rücklagenzuführungen die noch fehlende
„Corona-Zahlung“ von 40.000 €. Gleichzeitig lässt sich feststellen, dass die
für Gehalts- bzw. Reparaturzahlung vorgehaltenen Rücklagen nur in minimaler
Höhe aufgelöst wurden. Der genaue Zeitpunkt der Auflösung ist nicht bekannt, es
lässt sich kein Zusammenhang mit dem nicht ausgezahlten Unterstützungsbeitrag
herstellen.
Eine
Zahlungsunfähigkeit des Fördervereines im Jahr 2021 ist zu keinem Zeitpunkt
erkennbar. Die Unterstützung durch den Sonderzuschuss Corona lässt sich somit
nicht legitimieren und wird endgültig ausgeschlossen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: NaturGut Ophoven Sachkonto: diverse (s. Anlage 1)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: diverse (s. Anlage 1) Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2023
Personal-/Sachaufwand: s. Anlage 2 €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim
Krings 20 12
Es erfolgen keine Auszahlungen
an das NGOL, sondern die städtischen Fachbereiche bezahlen aus ihren Budgets
direkt an die Dritten.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |