Betreff
Ausgleich der durch die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs verursachten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen des Sportparks Leverkusen
Vorlage
2022/1891
Aktenzeichen
020-01-31-br
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Sportpark Leverkusen (SPL) erhält aus dem städtischen Haushalt 2022 einen Zuschuss in Höhe von 421.000 € für die aufgrund der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs verursachten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen.

 

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Richrath                                            Molitor

Begründung:

 

Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs beeinflussen auch schon im Jahr 2022 erheblich die Situation des Sportparks Leverkusen (SPL). Der ermittelte erhöhte Aufwand aufgrund der Auswirkungen beträgt laut Angaben des SPL rund 421.000 €.

 

Im Rahmen der geplanten Änderung des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes ist eine Isolierung von Belastungen der kommunalen Haushalte durch den Krieg gegen die Ukraine ab 2022 vorgesehen. Auf diese Weise kann die Handlungsfähigkeit der Kommunen durch den Ausgleich der entstandenen Belastungen für 2022 auch in schwieriger Zeit sichergestellt werden.

 

Im städtischen Haushalt 2022 sind bisher hierfür keine Mittel eingeplant.

 

Die Zuschusszahlung wird auf Basis einer detaillierten Kalkulation per Abschlagszahlung erfolgen und mit dem Jahresabschluss 2022 „spitzabgerechnet“.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 0810 Sachkonto: 531500

Aufwendungen für die Maßnahme: 421.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 2012

 

Die notwendige Sicherstellung der benötigten Liquidität erfolgt aus Deckungsmitteln des städtischen Haushalts. Eine genaue Bezeichnung der Positionen der Deckungsmittel kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.

 

Zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Leverkusen erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen eine entsprechende bilanzielle Aktivierung, die nach jetziger geplanter Rechtslage ab dem Jahre 2026 über 50 Jahre gegen Aufwand abzuschreiben ist. Dies führt zu entsprechenden Belastungen der jeweiligen Ergebnispläne.

 

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:

 

Die Beschlussfassung im aktuellen Turnus ist notwendig, damit noch im laufenden Haushaltsjahr ein Ausgleich der durch die Auswirkungen des Ukraine Kriegs verursachten Belastungen des SPL erfolgen kann.