Betreff
Aufhebung der Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 03.04.1997
Vorlage
2022/1912
Aktenzeichen
361-64-10 sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 03.04.1997.

 

 

gezeichnet:

                                                                            In Vertretung

Richrath                                                            Molitor

Begründung:

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das gesamte Stadtgebiet Leverkusen ist am 03.04.1997 erlassen worden und hat im Jahr 2021 die 27. Änderung erfahren. Durch die Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage auf den Stadtteil Wiesdorf und andererseits auf die Stadtteile Opladen und Schlebusch wurden zwei Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass (jeweils eine für Wiesdorf und die andere für Opladen und Schlebusch) gefertigt und vom Rat am 26.09.2022 beschlossen. Daher ist als formaler Akt die noch bestehende, ursprüngliche Ordnungsbehördliche Verordnung von 1997 bzw. die diesbezügliche 27. Änderung aus dem Jahr 2021 aufzuheben.

 

Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird dies im nächsten Amtsblatt der Stadt Leverkusen bekannt gegeben und tritt dann am darauf folgenden Tag in Kraft. Die bestehende Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das gesamte Stadtgebiet Leverkusen wird dadurch aufgehoben, sodass folglich allein die zwei bereits beschlossenen Ordnungsbehördlichen Verordnungen für Wiesdorf sowie Opladen und Schlebusch gelten.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein