Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 03.04.1997.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das gesamte Stadtgebiet Leverkusen ist am 03.04.1997 erlassen worden und hat im Jahr 2021 die 27. Änderung erfahren. Durch die Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage auf den Stadtteil Wiesdorf und andererseits auf die Stadtteile Opladen und Schlebusch wurden zwei Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass (jeweils eine für Wiesdorf und die andere für Opladen und Schlebusch) gefertigt und vom Rat am 26.09.2022 beschlossen. Daher ist als formaler Akt die noch bestehende, ursprüngliche Ordnungsbehördliche Verordnung von 1997 bzw. die diesbezügliche 27. Änderung aus dem Jahr 2021 aufzuheben.
Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird dies im nächsten Amtsblatt der Stadt Leverkusen bekannt gegeben und tritt dann am darauf folgenden Tag in Kraft. Die bestehende Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das gesamte Stadtgebiet Leverkusen wird dadurch aufgehoben, sodass folglich allein die zwei bereits beschlossenen Ordnungsbehördlichen Verordnungen für Wiesdorf sowie Opladen und Schlebusch gelten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |