Betreff
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung) vom 01.11.1998
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten (Marktordnung) vom 10.10.2022
Vorlage
2022/1913
Aktenzeichen
361-64-10 sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung) vom 01.11.1998 (siehe Anlage 1).

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung) vom 10.10.2022 (siehe Anlage 2).

 

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Molitor

Begründung:

 

Die aktuelle Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung) ist am 26.09.2022 erlassen worden. In diesem Zusammenhang wurden einige Regelungen zusätzlich aufgenommen und zur Übersichtlichkeit wurde diesbezüglich auch auf die Bezifferung des § 2 Absatz 3 verzichtet. Dieser Entfall ist aber nicht in § 6 Ordnungswidrigkeiten berücksichtigt worden.

 

Damit zukünftige Kontrollen auf den Wochenmärkten auch rechtssicher durchgeführt werden können, muss § 6 der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung) diesbezüglich geändert werden.

 

Weiterhin ist durch einen Übertragungsfehler die Aufhebung der alten Marktordnung nicht erlassen sowie bekannt gemacht worden, was mit dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung nachgeholt wird.

 

Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird die 1. Änderung der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung) sowie die Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen vom 01.11.1998 im nächsten Amtsblatt der Stadt Leverkusen bekannt gemacht und tritt dann am darauf folgenden Tag in Kraft.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein