- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten (Marktordnung) vom 10.10.2022
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung) vom 01.11.1998 (siehe Anlage 1).
2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung) vom 10.10.2022 (siehe Anlage 2).
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Die aktuelle Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung) ist am 26.09.2022 erlassen worden. In diesem Zusammenhang wurden einige Regelungen zusätzlich aufgenommen und zur Übersichtlichkeit wurde diesbezüglich auch auf die Bezifferung des § 2 Absatz 3 verzichtet. Dieser Entfall ist aber nicht in § 6 Ordnungswidrigkeiten berücksichtigt worden.
Damit zukünftige Kontrollen auf den Wochenmärkten auch rechtssicher durchgeführt werden können, muss § 6 der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung) diesbezüglich geändert werden.
Weiterhin ist durch einen Übertragungsfehler die Aufhebung der alten Marktordnung nicht erlassen sowie bekannt gemacht worden, was mit dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung nachgeholt wird.
Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird die 1. Änderung der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung) sowie die Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen vom 01.11.1998 im nächsten Amtsblatt der Stadt Leverkusen bekannt gemacht und tritt dann am darauf folgenden Tag in Kraft.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |