Beschlussentwurf:
Für das am 01.08.2011 beginnende Kindergartenjahr 2011/2012 werden entsprechend der Anlage zur Vorlage die aufgezeigten Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen entsprechend § 19 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Nach dem Gesetz zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 fördert seit dem 01.08.08 das
Land den Betrieb der Tageseinrichtungen anhand vorgegebener Kindpauschalen im
Rahmen von drei Gruppenformen, und zwar
Gruppenform I:
Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
Gruppenform II:
Kinder im Alter von unter drei Jahren
Gruppenform III:
Kinder im Alter von drei Jahren und älter,
mit jeweils
möglichen drei wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 und 45 Stunden).
Konkret gewährt das
Land NRW dem örtlichen Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das
im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden
verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes
nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines berechtigten Trägers
betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.
Die entsprechende
verbindliche Meldung zum 15.03. eines jeden Jahres erfolgt aufgrund der
Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung, welche der möglichen
Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in einer Einrichtung angeboten werden.
Der Jugendhilfeplanung kommt damit der entscheidende steuernde Faktor zu. Eine
Einschränkung ist nur in soweit gegeben, dass für den schrittweisen Ausbau von
Plätzen für unter dreijährige Kinder unter Berücksichtigung der in der Anlage
zum KiBiz genannten Planungsdaten vom Land durch das Haushaltsgesetz jährliche
Höchstgrenzen festgelegt werden können. Eine derartige Beschränkung liegt für
Leverkusen derzeit nicht vor.
In Abstimmung mit
den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen sind die in
der Anlage aufgezeigten Betreuungsplätze für das am 01.08.11 beginnende
Kindergartenjahr 2011/2012 festgelegt worden. Hinsichtlich der Berücksichtigung
von Kindern im Alter von unter drei Jahren in der Betreuungsgruppenform I, hier
sind bei einer Gruppenstärke von 20 Kindern mindestens 4, maximal 6 Kinder im
Alter von unter 3 Jahren zulässig, ist wie im Vorjahr ein rechnerisches Mittel
von 5 Betreuungsplätzen in die Übersicht eingeflossen. Die tatsächliche
Belegung (4, 5 oder 6 Kinder im Alter von unter 3 Jahren) wird im
formalisierten Förderungsverfahren über KiBiz.web an den Landschaftsverband
Rheinland, Landesjugendamt, gemeldet.
Die weitere
Umsetzung in personeller und finanzieller Hinsicht erfolgt nach Vorliegen der
entsprechenden Genehmigung des Landesjugendamtes für das Kindergartenjahr 2011/2012.