Betreff
Betreuungsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2011/2012 nach dem Kinderbildungsgesetz
Vorlage
0860/2010
Aktenzeichen
510-Kibiz-11-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Für das am 01.08.2011 beginnende Kindergartenjahr 2011/2012 werden entsprechend der Anlage zur Vorlage die aufgezeigten Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen entsprechend § 19 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)  vom 30.10.07 fördert seit dem 01.08.08 das Land den Betrieb der Tageseinrichtungen anhand vorgegebener Kindpauschalen im Rahmen von drei Gruppenformen, und zwar

Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung

Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren

Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter,

mit jeweils möglichen drei wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 und 45 Stunden).

 

Konkret gewährt das Land NRW dem örtlichen Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines berechtigten Trägers betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.

 

Die entsprechende verbindliche Meldung zum 15.03. eines jeden Jahres erfolgt aufgrund der Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung, welche der möglichen Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in einer Einrichtung angeboten werden. Der Jugendhilfeplanung kommt damit der entscheidende steuernde Faktor zu. Eine Einschränkung ist nur in soweit gegeben, dass für den schrittweisen Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder unter Berücksichtigung der in der Anlage zum KiBiz genannten Planungsdaten vom Land durch das Haushaltsgesetz jährliche Höchstgrenzen festgelegt werden können. Eine derartige Beschränkung liegt für Leverkusen derzeit nicht vor.

 

In Abstimmung mit den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen sind die in der Anlage aufgezeigten Betreuungsplätze für das am 01.08.11 beginnende Kindergartenjahr 2011/2012 festgelegt worden. Hinsichtlich der Berücksichtigung von Kindern im Alter von unter drei Jahren in der Betreuungsgruppenform I, hier sind bei einer Gruppenstärke von 20 Kindern mindestens 4, maximal 6 Kinder im Alter von unter 3 Jahren zulässig, ist wie im Vorjahr ein rechnerisches Mittel von 5 Betreuungsplätzen in die Übersicht eingeflossen. Die tatsächliche Belegung (4, 5 oder 6 Kinder im Alter von unter 3 Jahren) wird im formalisierten Förderungsverfahren über KiBiz.web an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt, gemeldet.

 

Die weitere Umsetzung in personeller und finanzieller Hinsicht erfolgt nach Vorliegen der entsprechenden Genehmigung des Landesjugendamtes für das Kindergartenjahr 2011/2012.