Beschlussentwurf:
Den gemäß Anlage zur Vorlage aufgeführten Trägern werden in 2011 Erstattungen der Personal- und Sachkosten für die Übernahme städtischer Aufgaben in der in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Höhe gewährt.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei Produktgruppe 0515 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
Nach der Geschäftsordnung des Rates sind dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren unter anderem die
- Finanzierung der Altenhilfe
- -sonstige Zuwendungen an Verbände und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
zur Entscheidung vorzulegen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. …………
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Frau Vogt, FB 50, Tel. 5000……………………………………………..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Erstattung Personal- und Sachkosten in verschiedenen Bereichen der Sozial- und Gesundheitsverwaltung. Es handelt sich um Pflichtaufgaben der Kommune, die Dritten übertragen wurde.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Produktgruppe 0515
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Sachkosten in Höhe von 1.877.900 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Wie oben
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)