Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass wasserrechtliche Genehmigungen wegen der Lage im Trinkwasserschutzgebiet Zone III zu den B-Planfestlegungen einzuholen sind und dass dazu Gespräche, u. a. mit der Fa. Edelmann stattfinden. Die notwendigen Sicherheitsstandards sind einzuhalten. Nicht errichtet werden kann eine LAU-Anlage (Anlage zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe im Sinne der AwSV), was allerdings auch schon durch Festsetzungen innerhalb des B-Planverfahrens ausgeschlossen ist.

 

Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen:

 

Wie Vorlage

 


dafür:         14  (5 CDU, 4 SPD, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 PRO NRW, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     2  (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)