Beschluss:

 

4.    Der notwendigen Auslagerung der Kitas in das Gebäude Görresstraße 11 für den Zeitraum der Sanierung wird zugestimmt.

 

5.    Der Beschluss des Rates vom 16.10.2017 zur Vorhaltung des Gebäudes Görresstraße 11 als Reservestandort (Punkt 4 der Vorlage Nr. 2017/1800), um dort ggfs. Flüchtlinge unterzubringen, wird aufgehoben.


Herr Bürgermeister Wölwer lässt über die Punkte 4 und 5 des Beschlussentwurfes, für die der Rat zuständig ist, abstimmen.


- einstimmig -