1.      Der Rat nimmt den Bericht zum Frauenförderplan 2007 – 2009 zur Kenntnis und beschließt die Fortschreibung des Frauenförderplanes für die Stadt Leverkusen und ihre eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen für die Zeit vom 01.01.2010 – 31.12.2012.

 

2.      Der Rat verpflichtet sich, bei allen Entscheidungen – soweit rechtlich möglich – nach den Grundsätzen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zu handeln.

 

3.      In den städtischen Gesellschaften wirken die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Leverkusen darauf hin, dass in den Unternehmen die Ziele des Gesetzes beachtet werden. Im Falle einer Neugründung ist die Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes im Gesellschaftervertrag zu vereinbaren.


dafür:                 61       (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BÜRGERLISTE, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, OP, DIE LINKE)

dagegen:            3       (pro NRW)