Beschlussentwurf:

 

1.     Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 (Äußerungen I/B und I/C) Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlagen 1a-1, 1a-2 und 1a-3 der Vorlage) entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I/A            Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

I/A 1:        Protokoll der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

I/A 2:        3(1)_Stellungnahme_Öffentlichkeit_01_21_Änd_FNP – Schreiben vom 06.12.2019

 

I/B            Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

I/B 1:        Deutsche Telekom Technik GmbH
Ziegelleite 2-4
95448 Bayreuth

I/B 2:        Deutsche Telekom Technik GmbH
Postfach 10 07 09
44782 Bochum

I/B 3:        Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Fehrberliner Platz 3
10707 Berlin

I/B 4:        Bezirksregierung Köln – Dezernat 53
50606 Köln

I/B 5:        Bezirksregierung Köln – Dezernat 25
50606 Köln

I/B 6:        EVL – Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Overfeldweg 23
51373 Leverkusen

I/B 7:        Geologischer Dienst NRW
Postfach 10 07 63
47707 Krefeld

I/B 8:        Deutsche Bahn AG
Erna-Scheffler-Str. 5
51103 Köln

I/B 9:        PLEdoc GmbH
Postfach 12 02 55
45312 Essen

I/B 10:     Telefónica Germany GmbH und Co. OHG
Südwestpark 35
90449 Nürnberg

I/B 11:     IHK Köln
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen

I/B 12:     NABU Stadtverband Leverkusen, BUND, LNU
Friedenstr. 3
51373 Leverkusen

 

I/C                Äußerungen der Fachbereiche (FB) und Betriebe

 

I/C 1:       Stadt Leverkusen – FB 66

I/C 2:       Stadt Leverkusen – FB 32

I/C 3:       Stadt Leverkusen – FB 37

I/C 4:       Stadt Leverkusen – FB 20/204

I/C 5:       Stadt Leverkusen – Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL)

 

2.     Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Stellungnahmen II/C) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlagen 1b-1 und 1b-2 der Vorlage) entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

II / A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

II/A 1:      3(2)_Stellungnahme_Öffentlichkeit_01_21_Änd_FNP – Schreiben vom 11.01.2023

II/A 2:      3(2)_Stellungnahme_Öffentlichkeit_02_21_Ãnd_FNP – Schreiben vom 03.02.2023

II/A 2:      3(2)_Stellungnahme_Öffentlichkeit_03_21_Ãnd_FNP– Schreiben vom 27.01.2023

 

II/B           Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange

 

II/B 1:      Eisenbahn-Bundesamt
Postfach 10 11 54
45011 Essen

II/B 2:      Ericsson Services GmbH
per eMail

II/B 3:      Polizeipräsidium Köln
51103 Köln

II/B 4:      Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Overfeldweg 23
51373 Leverkusen

II/B 5:      PLEdoc GmbH
Postfach 12 02 55
45312 Essen

II/B 6:      Deutsche Telekom Technik GmbH
Venloer Str. 156
50672 Köln

II/B 7:      Deutsche Telekom Technik GmbH
Ziegelleite 2-4
95448 Bayreuth

II/B 8:      WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH
Stauffenbergstr. 14 – 20
51379 Leverkusen

II/B 9:      IHK
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen

II/B 10:    Deutsche Bahn AG
Erna-Scheffler-Str. 5
51103 Köln

II/B 11:    Bezirksregierung Köln – Dezernat 53
50606 Köln

II/B 12:    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
40208 Düsseldorf

 

 

II/C           Stellungnahme der Fachbereiche und Betriebe

 

II/C 1:      Stadt Leverkusen – FB 36

II/C 2:      Stadt Leverkusen – FB 32

 

  1. Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen dieses Bauleitplanverfahrens zu eigen. Auf die Begründung und Abwägung wird verwiesen.

 

  1. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplans Postgelände Leverkusen Wiesdorf (siehe Anlagen 2, 3 und 4 der Vorlage) wird gemäß § 5 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist, sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15. April 2022; Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April (Nummer 13 und 14 traten am 1. Januar 2023 in Kraft) beschlossen.

 

  1. Die als Anlage 4 der Vorlage beigefügte Begründung einschließlich des Umweltberichts zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans Postgelände Leverkusen Wiesdorf wird gebilligt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                    In Vertretung                        In Vertretung

Adomat                                             Deppe                                               Lünenbach

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Lage des Plangebiets:

Die 21. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Teilbereich „Postgelände“ liegt im Stadtteil Leverkusen-Wiesdorf. Er umfasst im Wesentlichen die Fläche begrenzt durch eine Stichstraße der Heinrich-von-Stephan-Straße im Norden, dem Europaring (B8) im Westen, eine Stichstraße der Heinrich-von-Stephan-Straße im Süden und der Bahnstrecke Köln-Hamm (Westf.) im Osten.

 

Ziel und Zwecke der Planung:

Das zurzeit noch in Teilen genutzte Postgelände soll entsprechend seiner Lagegunst einer Entwicklung als neues Stadtquartier zugeführt werden. Diese städtebauliche Neuordnung und die erforderlichen Verkehrsmaßnahmen sind planungsrechtlich vorzubereiten und zu sichern.

 

Im Bereich des Postgeländes einschließlich angrenzender Grundstücke soll ein Quartier entstehen, welches sich in seiner städtebaulichen Struktur, im Maßstab und seiner Höhenentwicklung in das Stadtgefüge Wiesdorfs einfügt. Das Postgelände in Leverkusen-Wiesdorf präsentiert sich heute als städtebaulich wenig attraktiver Bereich unmittelbar südlich des Bahnhofes Leverkusen-Mitte und des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB). Die GEVI Projekt Leverkusen I GmbH (GEVI) mit Sitz in Düsseldorf beabsichtigt die städtebauliche Revitalisierung des Postgeländes. Dazu hat die Eigentümerin bereits wesentliche Teile des Geländes erworben.

 

Aufgrund der besonderen Lage zum wichtigsten Entrée der City Leverkusen und direkt am Bahnhaltepunkt Leverkusen-Mitte gelegen, hatte der Rat der Stadt Leverkusen am 09.07.2018 (siehe Vorlage Nr. 2017/2053) entschieden, dass für die Entwicklung eines qualitätsvollen städtebaulichen Gesamtkonzeptes eine Mehrfachbeauftragung durchzuführen ist. Das Ergebnis dieses Optimierungsverfahrens mit dem Siegerentwurf des Planungsbüros Ferdinand Heide aus Frankfurt wurde am 01.07.2019 durch den Rat der Stadt Leverkusen als Grundlage für die weiteren Planverfahren beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2019/2811).

 

Zur Entwicklung des Postgeländes und seines Umfeldes auf Basis der nun vorliegenden städtebaulichen Konzeption besteht ein Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung der 21. Änderung des FNP für den Teilbereich „Postgelände“ in Wiesdorf.

 

Verfahrensstand:

Die 21. Änderung des FNP für den Teilbereich „Postgelände“ in Wiesdorf erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 243/I „Wiesdorf - zwischen Europaring, Heinrich-von-Stephan-Straße und Manforter Straße (Postgelände)“ (siehe Vorlage Nr. 2019/2926) bzw. des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 36/I „Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/nördliches Postgelände“ (siehe Vorlage Nr. 2022/1525).

 

Um zu Beginn der Bauleitplanverfahren die planerischen Rahmenbedingungen, wesentlichen Planinhalte, erforderlichen Gutachten und deren Umfang abzustimmen, fanden am 11.06.2019 und am 09.07.2019 Scoping-Termine zu den Umweltbelangen und weiteren Planungsthemen mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung und städtischen Eigenbetrieben - Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) und der Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL) - statt.

 

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung:

Die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 05.11.2019 bis einschließlich 06.12.2019 durchgeführt. Zusätzlich hat am 13.11.2019 eine Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung stattgefunden.

 

Insgesamt wurden folgende Anzahl an Äußerungen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung ergänzend zu den Äußerungen aus der Informationsveranstaltung vorgetragen:

 

  • 1 Äußerung aus der Öffentlichkeit.
  • 28 Äußerungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange.
  • 5 Äußerungen von Fachbereichen.

 

Schwerpunkte der Äußerungen aus der Öffentlichkeit bildeten folgende Themen:

 

  • Schaffung von Wohnbebauung im Plangebiet.
  • Berücksichtigung der Störfallthematik aufgrund der Nähe zum Chempark.
  • Berücksichtigung der bestehenden Gewerbelärmbelastungen in der Umgebung, insbesondere des Chemparks, im Rahmen eines Lärmgutachtens zum Bebauungsplan.

 

Themenschwerpunkte der Äußerungen der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Fachbereiche waren:

 

  • Anregung zur Beibehaltung der Flächendarstellung als Sonderbaufläche (S).
  • Anregung zur Darstellung einer gemischten Baufläche (M).
  • Hinweis zur Begutachtung der bestehenden starken Belastung der Verkehrswege in der Umgebung des Plangebiets in Wiesdorf im Rahmen des Verkehrsgutachtens.
  • Berücksichtigung des planfestgestellten Verlaufs der Heinrich-von-Stephan-Straße sowie der neu geplanten Gleisanlagen des RRX sowie Berücksichtigung der von dem geplanten Streckenverlauf ausgehenden Immissionen.
  • Hinweise auf bestehende Telekommunikationslinien im Plangebiet, dem Erfordernis zur Sicherstellung eines Weiterbetriebs und das Erfordernis zur Verlegung von Richtfunktrassen/Telekommunikationslinien bei Umsetzung der Planung.
  • Hinweis auf bestehende Ferngasleitungen sowie die Trasse der planfestgestellten Umlegung der Ferngasleitung in der Heinrich-von-Stephan-Straße. 
  • Hinweis auf die bestehende Störfallthematik hinsichtlich der Nähe zum Chempark Leverkusen und die damit eventuellen verbundenen Auswirkungen im Störfall.
  • Hinweis auf bestehende Lärmbelastungen durch Verkehrs- und Gewerbelärm sowie dem Erfordernis, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
  • Anregung zur Erstellung eines Erschütterungsgutachtens aufgrund der Nähe zu bestehenden und zukünftigen Gleisanlagen.
  • Berücksichtigung der Belange des Brandschutzes und der Löschwasserversorgung, Zugänglichkeit der Grundstücke und der baulichen Anlagen für die Feuerwehr sowie von Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Fahrzeuge der Feuerwehr.
  • Hinweis auf Kampfmittelfunde bzw. Kampfmittelverdachtsflächen.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind keine wesentlichen Bedenken oder Einwände gegen die 21. Änderung des FNP eingegangen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)

Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung zum Änderungsverfahren des FNP und zum Bebauungsplanverfahren Nr. 243/I wurde die städtebauliche Konzeption zum Rahmenplan fortentwickelt und dem Rat zum Beschluss vorgelegt. Es erfolgt nun die Loslösung eines Teilbereichs aus dem Bebauungsplan Nr. 243/I, für welchen der vorhabenbezogene Bebauungsplan V 36/I „Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/nördliches Postgelände“ gemäß § 12 Abs. 3 BauGB in der Entwurfsfassung erstellt wurde. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 36/I umfasst im Wesentlichen den nördlichen Teilbereich des ehem. Postgeländes. Die restlichen Teile des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 243/I sollen zu einem späteren Zeitpunkt zur Rechtskraft gebracht werden.

 

Die öffentliche Auslegung der 21. Änderung des FNP erfolgte zeitgleich zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 36/I im Zeitraum vom 03.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023. Die Information der Bürgerinnen und Bürger zu diesem Verfahrensschritt erfolgte über die ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen sowie über die Tagespresse am 19.12.2022.

 

Insgesamt wurde die folgende Anzahl an Stellungnahmen zum Entwurf des Bauleitplans vorgetragen:

 

·                     3 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit.

·                     33 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange.

·                     8 Stellungnahmen von Fachbereichen.

 

Themenschwerpunkte der Stellungnahmen der Öffentlichkeit waren:

 

·                     Umgewichtung der geplanten Nutzungen im Plangebiet von gewerblicher Nutzung hin zu Wohnen und sozialen Angeboten/Zwecken.

·                     Anregung zur Ergänzung der textlichen Festsetzung zu sonstigen Beherbergungsbetrieben um zusätzliche Kriterien und Vorgaben, um ein „Kippen“ des angestrebten Gebietscharakters zu vermeiden.

·                     Anregung zur Einschränkung der Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten aufgrund der geänderten Art der baulichen Nutzung gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan.

·                     Hinweis zum Nachweis des Bedarfs an zusätzlichen Büroflächen sowie an Hotelstandorten.

·                     Anregung zur Änderung der Anbindung des Plangebiets sowie der Erschließung der geplanten Tiefgarage, auch vor dem Hintergrund des Ziels der Reduzierung des Verkehrsaufkommens.

·                     Anregung zum Verkehrsgutachten, hier u. a. Betrachtung von weiteren Knotenpunkten.

·                     Anregung zur Berücksichtigung der bestehenden Gewerbelärmbelastungen in der Umgebung, insbesondere des Chemparks, im Rahmen eines Lärmgutachtens zum Bebauungsplan.

·                     Anregung zur Berücksichtigung des Chemparks im Rahmen der Seveso-Betrachtung und Anregung der Streichung der ausnahmsweisen Zulässigkeit von Vergnügungsstätten zur Vermeidung einer Veränderung des Risikopotenzials sowie Streichung der Zulässigkeit von Ausnahmen von den festgesetzten Vorkehrungen zum Schutz vor Folgen von Störfällen.

·                     Anregung zur Aufnahme und Umsetzung einer öffentlichen Grünfläche innerhalb des Plangebiets.

·                     Hinweise zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser in Form von Versickerung.

·                     Anregung zur Erhöhung des Anteils der Dach- und Fassadenbegrünung sowie der Begrünung.

·                     Anregung zur Berücksichtigung des Fachbelanges Klima und Klimaschutzes sowie der Klimagerechtigkeit, CO2-Bilanz.

·                     Anregung zur Verwendung nachhaltiger Baustoffe/CO2-neutrales Bauen sowie der zukünftigen Energieversorgung, u. a. eigenständige Stromversorgung mittels Photovoltaikanlagen.

 

Themenschwerpunkte der Stellungnahmen der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der städtischen Fachbereiche waren:

 

·                     Anregung zur Sicherstellung, dass durch die Planung keine für Bahnbetriebszwecke erforderlichen Grundstücke genutzt werden.

·                     Anregung zu Lärmemissionen der zentralen Betriebsstelle der Deutschen Telekom Technik GmbH auf den Grundstücken an der Heinrich-von-Stephan-Straße und deren Berücksichtigung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, um einen Bestandsschutz und einen Erhalt der Funktionsfähigkeit der Anlagen sicherzustellen.

·                     Anregung zum erstellten Lärmgutachten hinsichtlich der unterstellten Lärmemissionen vorhandener Betriebe sowie zu den betrachteten Immissionsorten, insb. im Süden des Plangebiets.

·                     Anregung zu „Störfallbetrieben“ im Bereich des Chemparks Leverkusen sowie an diesen angrenzend, zur Berücksichtigung von geeigneten Sicherheitsabständen, zur Berücksichtigung der Regelungen des Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie bzw. des § 50 BImSchG und dem Auslösen/der Verstärkung eines störfallrechtlichen Konflikts durch die Planung.

·                     Anregung zur Kennzeichnungspflicht festgestellter, erheblicher schädlicher Bodenveränderungen sowie redaktioneller Korrekturerfordernisse im Umweltbericht hinsichtlich Bodenverunreinigungen in den Kapiteln Schutzgut Boden/Fläche und Auswirkungen durch Abfälle.

·                     Anregung zu Kampfmitteln und daraus resultierenden Überprüfungserfordernissen.

·                     Anregung zur Berücksichtigung vorhandener Richtfunkstrecken sowie deren möglicher Betroffenheit bei einer Bebauung mit einer Höhe von über 38 m über Bodenniveau.

·                     Anregung zu neuen Schutzabständen der geplanten Gebäude zum vorhandenen Funkturm östlich des Plangebiets.

·                     Hinweise zu vorhandenen Leitungstrassen innerhalb der Heinrich-von-Stephan-Straße.

 

Nach Abwägung der im Rahmen des Verfahrens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden redaktionelle Korrekturen/Ergänzungen der Begründung sowie klarstellende Konkretisierungen des Umweltberichts vorgenommen sowie eine Anlage zur Planzeichnung mit Kennzeichnung von Böden, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, aufgenommen.

 

Weiteres Vorgehen:

Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange nach frühzeitiger Beteiligung und der Offenlage wird schließlich die Planfassung zur Genehmigung nach § 6 BauGB erstellt. Die Änderung des FNP wird nach der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln und der anschließenden ortsüblichen Bekanntmachung wirksam.

 

Das Planvorhaben zur Entwicklung des nördlichen Postgeländes (Beschlussvorlagen Nr. 2023/2026 zur 21. FNP-Änderung und Nr. 2023/2027 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 36/I) soll zwingend im Jahr 2023 zum Abschluss gebracht werden. Durch eine ausstehende behördliche Stellungnahme zum Thema Seveso, die auf Grund ihrer Relevanz zwingend abzuwarten war, konnten die regulären vorberatenden Gremien nicht mehr erreicht werden und mussten Sondersitzungen anberaumt werden. Die abschließenden Beschlussfassungen können in der regulären Sitzung des Rates der Stadt Leverkusen eingeholt werden.

 

Hinweis:

Im Ratsinformationssystem Session sind sämtliche Anlagen in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein