Beschlussentwurf:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, unter Bezugnahme auf den Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des Anhangs sowie des Lageberichtes einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 102 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu erteilen. Er empfiehlt dem Rat, die nachfolgenden Beschlüsse der Ziffern 2. und 3. zu fassen.
2. Der Rat stellt durch Beschluss nach § 96 GO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2022 fest und beschließt gleichzeitig, den Überschuss in Höhe von 30.466.503,84 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
3. Der Rat erteilt dem Oberbürgermeister gemäß § 96 GO NRW uneingeschränkte Entlastung.
Die Beschlussfassung zu Ziffer 1. durch den Rechnungsprüfungsausschuss basiert auf der Rechnungsprüfungsordnung (RPO).
Kenntnis genommen Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO
gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO Der Leiter des Fachbereichs
gezeichnet: Rechnungsprüfung und Beratung
In Vertretung gezeichnet:
Adomat Krämer
Stadtdirektor
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Die Beschlussfassung über die Verwendung des festgestellten Jahresüberschusses zum 31.12.2022 (Ziffer 2.) trifft der Rat nach Vorberatung durch den Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
gezeichnet: gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Molitor
Stadtdirektor Stadtkämmerer
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadt Leverkusen. Er bedient sich hierzu der örtlichen Rechnungsprüfung. Diese hat den Jahresabschluss dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt. Der Lagebericht wurde von ihr darauf geprüft, ob er den gesetzlichen Vorschriften entspricht, mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadt Leverkusen gibt. Dies betrifft auch die Frage, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Die Rechnungsprüfung hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Bericht erstellt und den gesetzlich geforderten Schlussvermerk in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks erteilt. Zu Einzelheiten des Prüfungsablaufs und -ergebnisses wird auf den als Anlage beigefügten Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss legt seiner Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts den Prüfbericht der Rechnungsprüfung zugrunde. Die Rechnungsprüfung empfiehlt, das Prüfungsergebnis und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vollständig zu übernehmen und diese zum eigenen Schlussbericht und Bestätigungsvermerk zu erklären.
Über das Prüfungsergebnis und den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk ist der Rat zu unterrichten. Dieser hat den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss
festzustellen; zugleich ist über die Entlastung des Oberbürgermeisters zu
entscheiden. Da sich aus der Jahresabschlussprüfung keine Gründe ergeben, die
gegen eine vorbehaltlose Entlastung sprechen, empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss eine entsprechende Beschlussfassung.
Der Rat entscheidet zudem über die Verwendung des erzielten Jahresüberschusses. Die Rechnungsprüfung empfiehlt, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zuzuführen.