Kenntnisnahme:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den Beitritt der Stadtverwaltung Leverkusen zum Präventionsnetzwerk #sicherimDienst zur Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Es gibt knapp eine Million Beschäftigte im öffentlichen Dienst in
Nordrhein-Westfalen. Die traurige Bilanz der letzten Jahre ist, dass es immer
Angriffe auf das Personal gibt. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verurteilt jegliche
Form von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst und setzt sich für
ihren Schutz und ihre Sicherheit ein. Niemand muss Übergriffe und gewalttätiges
Verhalten im Dienst für das Gemeinwohl hinnehmen. Es ist die solidarische
Aufgabe aller, dem vorzubeugen.
Mehr Schutz und
Sicherheit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist daher die Devise
der NRW-Initiative #sicherimDienst, des
Ministeriums
des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Geschäftsstelle
der Koordinierungsgruppe Präventionsnetzwerk #sicherimDienst ist beim Polizeipräsidium Münster
angesiedelt.
Die Ziele der NRW-Initiative
sind:
·
Sensibilisieren
bzgl. Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst,
·
Schutz und
Sicherheit erhöhen.
Die
Initiative hat zwei Kernelemente:
1.
Entwicklung von Handlungsempfehlungen,
berufsgruppenübergreifender Präventionsleitfaden,
2.
Gründung eines
bereichsübergreifenden Netzwerkes #sicherimDienst.
Aufgabenfelder von #sicherimDienst stellen sich wie folgt dar:
Die Bezirksregierung Köln unterstützt das Netzwerk und auch bei ihren angeschlossenen Kommunen wird dafür geworben.
Für die Mitarbeitenden der Stadt Leverkusen hat es bisher glücklicherweise keine lebensbedrohlichen Situationen durch gewalttätige Übergriffe o. ä. gegeben. Trotzdem ist Sicherheit der Mitarbeitenden ein ständiges Thema, welches auch durch die Veränderung von gesellschaftlichen Miteinander geprägt ist. Aus Sicht der Verwaltung ist es wichtig, das Thema im Auge zu behalten und präventiv zum Schutz der Mitarbeitenden aktiv zu sein.
Die Stadt Leverkusen hat deshalb am 15.06.2023 ihrem Beitritt zum Präventionsnetzwerk erklärt und hofft auf einen guten und informativen Austausch mit den anderen beteiligten Kommunen. Die Mitgliedschaft im Netzwerk ist kostenlos.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |