Betreff
Neugestaltung der Außenanlagen KGS Gezelin-Schule
- Baubeschluss
Vorlage
2023/2356
Aktenzeichen
670-2023/2356-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der vorgelegten Planung zum Neubau der Außenanlage der Katholischen Grundschule (KGS) Gezelin-Schule wird vorbehaltlich der Beschussfassung zur Bauvorlage Nr. 2023/2352 zugestimmt.

 

2. Die Maßnahme ist nach erfolgter Beschlussfassung durchzuführen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                 In Vertretung                   In Vertretung

Adomat                                           Molitor                              Deppe

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 28.11.2022 wurde mit der Vorlage Nr. 2022/1780 der Vorentwurfsplanung zur Errichtung eines Neubaus einer 2-zügigen Grundschule und einer Turnhalle sowie dem Rückbau der Bestandsgebäude der KGS Gezelin-Schule zugestimmt und beschlossen, die Maßnahme aufgrund der Entwurfsplanung fortzuführen. Diesem Beschluss trägt die Verwaltung mit der vorliegenden Baubeschlussvorlage Rechnung. Verwiesen wird auch auf die Parallelvorlage des Fachbereichs Gebäudewirtschaft (FB 65) mit Nr. 2023/2352 für die Hochbauarbeiten.

 

Außenanlagen

Das Schulgelände unterteilt sich in vier Bereiche: die östlichen und westlichen Schulhofbereiche, den südlich gelegenen Eingangsbereich an der Bergischen Landstraße sowie den Parkplatz. Die einzelnen Bereiche werden in verschiedenen Höhenstufen angelegt, da das Gelände Höhenunterschiede bis 5 m aufweist. Bedingt durch den Höhenunterschied muss das Gelände durch L-Steinmauern abgefangen werden.

 

1. Östlicher Schulhofbereich

Im Bereich des östlichen Schulhofs befindet sich ein kleines Ballspielfeld mit zwei Kleinfeldtoren und einem Basketballkorb. Der Bereich wird zusätzlich mit einer Tischtennisplatte, einem Kicker und einem in einer kleinen Sandspielfläche installierten Spielgerät ausgestattet. Neue Sitzmöglichkeiten runden das Angebot ab. Von diesem östlichen Areal gelangt man über einen höher gelegenen Weg entlang der Böschung in den westlichen Schulhofbereich.

 

2. Westlicher Schulhofbereich

In diesem Teil des Schulhofs befinden sich das grüne Klassenzimmer mit Sitzblöcken aus Natursteinen sowie die naturnah gestaltete Spielfläche mit Rindenmulchauflage. Hier soll das vorhandene Spielgeräteangebot ergänzt werden. Eine Abstimmung bezüglich der Spielgeräte findet zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Fachbereich Schulen (FB 40) statt. An die Straße angelagert, direkt neben der neuen Feuerwehrzufahrt, werden der umzäunte und mit Sichtschutz versehene Müllplatz sowie der vorhandene Container untergebracht. Sitzmöglichkeiten werden unter den vorhandenen, schattenspendenden Bäumen und zusätzlich im Bereich der Tischtennisplatte angeboten.

 

3. Eingangsbereich

Im großzügigen Eingangsbereich wird noch ein Behindertenstellplatz geschaffen. Unter den vorhandenen Bäumen finden im wassergebundenen Wegebereich Fahrradstellplätze und eine E-Bike-Ladestation ihren Platz. Vom Eingangsbereich aus gelangt man über einen Pflasterweg entlang des Gebäudes zum östlichen Schulhofbereich.

 

4. Parkplatz

Der Parkplatz mit Zufahrt von der Bergischen Landstraße grenzt an den vorhandenen Fuß- und Radweg zum höher gelegenen Wohngebiet an und weist zehn Stellplätze und zusätzlich einen Behindertenparkplatz auf. Der Höhenunterschied vom Fuß- und Radweg bis zum Parkplatz beträgt ca. 2 m. Die Stellplätze erhalten ein Rasenfugenpflaster, die Zufahrt wird gepflastert. Im Bereich der Stellplätze wird es Lademöglichkeiten für Elektroautos an drei Stellplätzen und einen Behindertenstellplatz geben. Vom Parkplatz aus führt eine mit Rasengittersteinen belegte Pflegezufahrt hinunter in den ca. 2,50 m tiefer gelegenen östlichen Schulhofbereich.

 

Im Rahmen des Bauantrages wird ein Barrierefreikonzept erstellt.

 

Durch die Neugestaltung entstehen verschiedene Aufenthaltsbereiche mit unterschiedlichen Belichtungs- und Schattenverhältnissen. Aus bautechnischen Gesichtspunkten muss auf einige vorhandene Bäume und begrünte Bereiche verzichtet werden. Es sind 21 Bäume und darüber hinaus der stark durchgrünte östliche Bereich zwischen dem Ballspielfeld und dem Fuß-/Radweg zu roden. Durch die Neugestaltung des Geländes entstehen umfangreiche Vegetationsflächen mit 33 zusätzlichen Baumstandorten. Der Wurzelraum der vorhandenen Bäume wird partiell durch Entsiegelung von befestigten Flächen, die Verwendung von wassergebundenen Wegebelägen und dem Einbau von durchwurzelungsfähigem Tragschichtmaterial verbessert.

 

Eine Fassadenbegrünung kann aus Brandschutzgründen bei diesem Projekt nicht realisiert werden. Allerdings erhalten die Dachflächen in großen Teilbereichen eine extensive Dachbegrünung.

 

Zum Erhalt und Schutz der Artenvielfalt, zur Förderung der heimischen Wildbienen, der Insekten und der Vögel werden vorwiegend heimische Pflanzen eingesetzt, um so einen vielfältigen Lebensraum zu gestalten und im Hinblick auf die Biodiversität zu erhalten und zu fördern. Der Eingriff in den Bestand wird ausgeglichen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 65030170011141 Finanzposition/en: 783100

Auszahlungen für die Maßnahme: 1.970.000 € (50.000 € in 2024, 830.000 € in 2026, 1.090.000 € in 2027)

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Mitteln des FB 65 (s. Vorlage 2023/2352)

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Es wird auf die Ausführungen zur Vorlage Nr. 2023/2352 des FB 65 verwiesen.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein