Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der vorgelegten Planung der Verwaltung zur Aufwertung des Schulhofs der Städtischen Gesamtschule Leverkusen-Schlebusch (GLS) mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 188.000 € - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung - zu.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Adomat Deppe
Begründung:
Die Städtische Gesamtschule Leverkusen-Schlebusch (GLS) an der Ophovener Str. 4 befindet sich im Stadtbezirk III im Stadtteil Schlebusch (Flurstück 155). Die Baumaßnahme dieser Beschlussvorlage umfasst eine Aufwertung des Schulhofs, weshalb die Erschließungen, Parkplätze und weiteren Belange, die das Gebäude betreffen, nicht Bestandteil dieser Baubeschreibung sind.
Baubeschreibung:
Im Rahmen der errichteten Erweiterungsbauten für die GLS entfiel ersatzlos eine große Kletterkombination auf dem Schulhof, die vor allem von den Kindern in den Unterstufen genutzt wurde. Darüber hinaus wünscht sich die Schule eine Erweiterung des Sport- und Fitnessangebots auf dem Schulhof und zusätzliche Sitzmöglichkeiten.
Im oberen Schulhof befindet sich eine bestehende Spielfläche mit vereinzelten,
in die Jahre gekommenen Spielgeräten. Diese Geräte sollen demontiert und durch
ein attraktives Holzspielgerät sowie eine Jugendbank ersetzt werden. Das
Holzspielgerät ist eine Kletter- und Balancieranlage mit verschiedenen Seilen
und Schwierigkeitsgraden, sodass das Gerät für mehrere Altersgruppen geeignet
ist.
Der untere Schulhof diente bisher dem freien Spielen, z. B. mit einem Fußball oder Basketball. Dieser großzügige Bereich wird räumlich durch zwei neue Baumstandorte getrennt. Die Bäume bieten zukünftig auch eine natürliche Verschattung beim Fußball- oder Basketballspielen. Die Baumbeete werden mit einer wassergebundenen Wegedecke bestückt, da davon auszugehen ist, dass die Baumbeete beim Spielen regelmäßig betreten werden.
Durch eine Calisthenics-Anlage und eine Slackline wird dieser sportiv orientierte Bereich ergänzt, sodass die Schülerinnen und Schüler in den Pausen ausreichend Optionen haben, um sportlich tätig zu werden. Bei diesen Geräten wird insbesondere der Gleichgewichtssinn und ein gesundes Ganzkörpertraining gefördert, da keine beweglichen Geräte oder Geräte mit Gewichten berücksichtigt werden. Die Geräte wurden mit den Sportlehrerinnen bzw. Sportlehrern der GLS abgestimmt und können zukünftig auch in den Sportunterricht integriert werden.
Um noch mehr Aufenthaltsqualität im unteren Schulhofbereich zu schaffen, werden die beiden neuen Spielgeräte durch ein großzügiges Holzpodest unterstützt, das zum Spielen und Verweilen einlädt. Weitere Ausstattungselemente - wie z. B. Sitzbänke - werden im oberen und unteren Schulhof berücksichtigt.
Inklusion:
Im Zuge der
Aufwertung wurde geprüft, ob bestehende Spielgeräte inklusiv sind. Im Bestand
gibt es Tischtennisplatten und auch feste Schachbretter, die mit Rollstühlen unterfahrbar
sind. Im oberen Spielbereich gibt es eine Holzhackschnitzelfläche, die für
geheingeschränkte Personen einfacher zu betreten ist als eine Sandfläche. In
diesem Bereich gibt es außerdem ein niedriges Spielnetz, das - mit
Unterstützung - auch von körperlich oder geistig eingeschränkten Kindern
genutzt werden kann. Die neuen Spielgeräte sind nicht ausnahmslos von allen Schülerinnen
und Schülern zu erreichen; eingeschränkte Personen benötigen bei der Nutzung
der Spielgeräte Unterstützung. Nach Rücksprache mit der Schule ist der Bedarf
ausreichend umgesetzt.
Barrierefreikonzept:
Ein
Barrierefreikonzept wird im Rahmen einer Aufwertung nicht erstellt.
Nachhaltigkeit,
Eingriff und Ausgleich:
Zum Erhalt und zum Schutz der Artenvielfalt, der Förderung der heimischen Wildbienen, der Insekten und der Vögel werden zwei heimische Gehölze eingesetzt, um so einen vielfältigen Lebensraum zu gestalten und im Hinblick auf die Biodiversität zu erhalten und zu fördern. Der Eingriff in den Bestand wird ausgeglichen, da mehr Fläche entsiegelt als versiegelt wird. Eine Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung in Form einer Tabelle und einem Lageplan ist bei diesem Projekt nicht notwendig.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 67001305012001 Finanzposition/en:
783300
Auszahlungen für die Maßnahme: 188.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20
12
Auf der Kontierung FiStelle 67001305012001 - Außenanlagen an Schulen/FiPo 783300 stehen dem FB 67 im Jahr 2024 insgesamt 240.000 € zur Verfügung. Ob diese Mittel für alle vom FB 67 geplanten Maßnahmen auskömmlich sind, kann seitens des FB 20 nicht bewertet werden und obliegt einzig dem FB 67 im Rahmen seiner Budgethoheit.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |