Kostenerstattung für Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates
Beschlussentwurf:
1. Der Beschluss des Rates vom 13.12.2004 zur Bemessung der Zuwendungen der Stadtverwaltung an die Fraktionen (Vorlage Nr. R 91/16.TA) gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW wird bestätigt.
2. Fraktions- und Gruppenlose Einzelmitglieder des Rates erhalten die maximal mögliche finanzielle Zuwendungen nach § 56 Abs. 3 Satz 5 GO NRW.
Gezeichnet: Häusler
in Vertretung des Oberbürgermeisters
Begründung
Die Notwendigkeit einer verlässlichen Planungsgrundlage der Finanzen für die politische Arbeit der Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Leverkusen ist auch im 17. Tagungsabschnitt gegeben. Daher wird dem Rat der Beschluss des Rates vom 13.12.2004, der die Höhe der Zuwendungen an die Fraktionen regelt, zur Bestätigung vorgelegt. Gem. § 56 Abs. 3 GO NRW erhält eine Gruppe mindestens eine proportionale Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion erhält. Ein Einzelmitglied erhält die Hälfte der Zuwendungen, die einer Gruppe zustehen.
Zusammenfassend ergeben sich folgende konkrete Zuwendungen pro Jahr:
- Fraktion mit drei Mitgliedern 60.000 €
für jedes zusätzliche Mitglied 6.000 €
- Gruppe mit zwei Mitgliedern 40.000 €
- Einzelmitglied 20.000 €
Dies entspricht in der zurzeit vorliegenden politischen Struktur des Rates einem Gesamtaufwand von 772.000 € nach folgender Übersicht:
Die Ausgaben für Fraktionen und Gruppen steigen damit von bisher 690.000 € um 82.000 € auf 772.000 € im Jahr.
Die Vorlage Nr. 91/16.TA ist als Grundlage des Beschlusses als Anlage beigefügt.