Betreff
WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH
- Wirtschaftsplan 2010
- Verlustabdeckung 2010
Vorlage
0201/2009
Aktenzeichen
201-01-17
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WFL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WFL aufgestellten und in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2010 nach Maßgabe der Begründung Zustimmung zu erteilen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WFL für das Geschäftsjahr 2010 aus dem Sachkonto 525570 einen Betrag in Höhe von maximal 900.000,00 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2010 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2010 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss 2010 vorliegt.

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                            Häusler

 

Begründung:

 

zu 1. - Wirtschaftsplan 2010

 

Nach § 19 des Gesellschaftsvertrages der WFL ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen.

 

Die Beschlussfassung in den Organen der WFL ist am 25.11.2009 in einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung erfolgt; bzgl. der städtischen Vertreter jedoch nur vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung durch den Rat.

 

Sollte die Umsetzung des Wirtschaftsplans trotz entsprechender Haushaltsverabschiedung durch den Rat nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht zur Bewirtschaftung des Haushaltes 2010 nicht oder nur teilweise möglich sein, wird die Geschäftsführung der WFL umgehend informiert bzw. beauftragt, den Wirtschaftsplan anzupassen.

 

 

zu 2. - Verlustabdeckung 2010

 

Die Geschäftsführung wird den Gesellschaftern mindestens vierteljährig über die Liquiditäts- und Ertragssituation der WFL berichten. Dabei wird sie insbesondere darüber Auskunft geben, inwieweit die Entwicklung der Geschäfte den Planungen entspricht.

 

In Bezug auf das Projekt Leverkusen 2020 konnte mit der Bezirksregierung eine Abstimmung über die mittelfristige Finanzierung einer zusätzlichen Vollzeitkraft für den Bereich der Bestandspflege erzielt werden. Diese Stelle ist im Stellenplan bereits berücksichtigt.

 

Zukünftig beabsichtigt die Verwaltung, die Auszahlung des städtischen Zuschusses in Abhängigkeit eines festgestellten Jahresabschlusses vorzunehmen. Dieses Verfahren ist vor dem Hintergrund der momentanen Liquiditätslage der Gesellschaft sowie der rechtlichen Restriktionen, die für Auszahlungen von Kommunen in Nothaushaltsrecht gelten, vorgesehen.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage ist noch im Jahr 2009 zu beschließen, da die Gesellschaft nach § 19 des Gesellschaftsvertrags verpflichtet ist, vor Jahresbeginn einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Die Vertreter der Stadt Leverkusen haben in der Gesellschafterver-sammlung am 25.11.2009 lediglich unter Vorbehalt einer entsprechenden Weisung des Rates gehandelt.