Betreff
Fällung einer Linde im Wuppermannpark
Vorlage
2313/2013
Aktenzeichen
-01-40-2313/2013-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung einer Linde im Wuppermannpark zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Baumdaten:

Baumart: Linde

Baumhöhe: ca. 25 m 

Stammdurchmesser: 120 cm / Stammumfang: 377 cm

 

Schäden:

Bei der Baumkontrolle im Jahr 2011 war die Linde durch eine auffällige Vitalitätsabnahme aufgefallen. Die Belaubung war sehr kleinblättrig und insgesamt hatte der Baum im Vergleich zu einer altersgemäß vitaleren Linde weniger Blattmasse.

 

Im Juni 2012 wurde an der Linde Totholz entfernt und die Krone insgesamt eingekürzt. Es wurde so der Versuch unternommen, eine Sekundärkrone aufzubauen und den Neuaustrieb anzuregen. Bereits im Jahr 2012 mussten stärkere Äste entnommen werden, da diese nicht mehr ausreichend versorgt wurden.

 

Bei der Überprüfung im Juni 2013 hinsichtlich des Belaubungszustandes bzw. der Baumvitalität fiel auf, dass trotz des Rückschnittes in 2012 wieder Totholz ausgebildet wurde und die Belaubung weiterhin abgenommen hat. Die Linde zeigte eine auffällig lichte Krone. Ein weiterer Rückschnitt der Krone würde den Zustand der Linde nicht verbessern, da der Baum auf den Rückschnitt aus dem Jahr 2012 nicht reagiert hat. Zusätzlich zum Versorgungsproblem in der Krone hat der Baum abgestorbene Rindenbereiche, die an den Wurzelanläufen beginnen und stammaufwärts verlaufen.

 

Im Juni 2013 wurden die Gutachter Arnold & Marx beauftragt, den Baum hinsichtlich Verkehrssicherheit und möglicher Handlungsempfehlungen zu untersuchen. Dies vor allem auch unter dem Aspekt der im Wuppermannpark stattfindenden Veranstaltungen. Die Untersuchung der Defekte und Messungen der Fäulebereiche wurde Anfang Juli durchgeführt. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass der Baum nicht mehr gerettet werden kann und aus Sicherheitsgründen gefällt werden muss.

 

Durch den stetigen Rückschnitt von bruchgefährdeten Ästen ist der ursprüngliche Baumhabitus (Baumgestalt) permanent kleiner geworden. Bei dem ursprünglich gewachsenen Habitus herrschte ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Wurzeln und Astmaterial, damit eine optimale Versorgung mit Wasser, Nährstoffen und Assimilaten erfolgen konnte. Kommt es zu Versorgungsproblemen werden der eine oder beide Bereich/e (Wurzeln – Astmaterial) nicht mehr ausreichend versorgt, so dass Astmaterial oder Wurzeln abgestoßen werden. Dieses Phänomen ist oberirdisch durch Totholzbildung ersichtlich, was unterirdisch passiert (ist), kann ohne große Aufwendungen nicht begutachtet werden. Es ist aber davon auszugehen (gem. Stand der Technik und der Wissenschaft), dass Wurzeln, das können auch statisch wichtige Wurzeln sein, nicht ausreichen versorgt wurden und abgestorben sind. Die anhaltenden Vitalitäts- und die daraus resultierenden Versorgungsprobleme setzen dem Baum immer mehr zu, so dass die Bruch- und Standsicherheit stark beeinträchtigt sind. Auch wenn der Baum am Rand des Wuppermannparks steht, so befindet er sich doch im Bereich der von den Parkbesuchern aufgesuchten Flächen. Den Baum weiter stehen zu lassen, kann nicht mehr verantwortet werden.

 

Die Spechthöhlen in 4,5 bis 6 m Höhe waren Anlass zu Überlegungen, den Baum evtl. darüber zu kappen und als Nist- und Überwinterungsangebot ein paar Jahre stehen zu lassen. Diese Überlegungen wurden aber aus verschiedenen Gründen nicht weiter verfolgt: Erstens muss gesagt werden, dass es sich beim Wuppermannpark um eine klassische Grünanlage handelt, in der solche Baumreste im Prinzip fehl am Platz sind. Zweitens ist keineswegs sicher, dass der Baum bei den geänderten Rahmenbedingungen von der Zielfauna angenommen würde. Drittens könnte man den Baum dann nicht fällen, sondern müsste ihn abtragen, was ein Mehrfaches dessen kosten würde, was die Fällung kostet. Viertens müsste der immerhin ca. 7 - 8 m hohe Baumstumpf über mehrere Jahre hinweg intensiv und laufend auf seine Standsicherheit hin überprüft werden, um dann irgendwann doch mit erneutem Kostenaufwand gänzlich beseitigt zu werden. Der Aufwand stünde nach Auffassung des Fachbereiches Stadtgrün in keinem Verhältnis zum keineswegs sicheren Nutzen.

 

Aus fachlicher Sicht ist vorgesehen, den Baum im Oktober 2013 zu entnehmen.

 

Eine Ersatzpflanzung in der Nähe des jetzigen Baumstandortes ist geplant. Über die Baumart wird noch entschieden, vorzugsweise wird es aber wieder eine Linde sein.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2313/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kopf / 67 / 6723

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Maßnahme im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 1305 - öff. Grün und Landschaftsbau

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

zu Jahresvertragspreisen 1.401.82 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine