Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung einer Linde im Wuppermannpark zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Baumdaten:
Baumart: Linde
Baumhöhe: ca. 25 m
Stammdurchmesser: 120 cm / Stammumfang: 377 cm
Schäden:
Bei der Baumkontrolle im Jahr 2011 war die Linde
durch eine auffällige Vitalitätsabnahme aufgefallen. Die Belaubung war sehr
kleinblättrig und insgesamt hatte der Baum im Vergleich zu einer altersgemäß
vitaleren Linde weniger Blattmasse.
Im Juni 2012 wurde an der Linde Totholz entfernt
und die Krone insgesamt eingekürzt. Es wurde so der Versuch unternommen, eine
Sekundärkrone aufzubauen und den Neuaustrieb anzuregen. Bereits im Jahr 2012
mussten stärkere Äste entnommen werden, da diese nicht mehr ausreichend
versorgt wurden.
Bei der Überprüfung im Juni 2013 hinsichtlich des
Belaubungszustandes bzw. der Baumvitalität fiel auf, dass trotz des
Rückschnittes in 2012 wieder Totholz ausgebildet wurde und die Belaubung
weiterhin abgenommen hat. Die Linde zeigte eine auffällig lichte Krone. Ein
weiterer Rückschnitt der Krone würde den Zustand der Linde nicht verbessern, da
der Baum auf den Rückschnitt aus dem Jahr 2012 nicht reagiert hat. Zusätzlich
zum Versorgungsproblem in der Krone hat der Baum abgestorbene Rindenbereiche,
die an den Wurzelanläufen beginnen und stammaufwärts verlaufen.
Im Juni 2013 wurden die Gutachter Arnold & Marx
beauftragt, den Baum hinsichtlich Verkehrssicherheit und möglicher Handlungsempfehlungen
zu untersuchen. Dies vor allem auch unter dem Aspekt der im Wuppermannpark
stattfindenden Veranstaltungen. Die Untersuchung der Defekte und Messungen der
Fäulebereiche wurde Anfang Juli durchgeführt. Die Gutachter kommen zu dem
Ergebnis, dass der Baum nicht mehr gerettet werden kann und aus
Sicherheitsgründen gefällt werden muss.
Durch den stetigen Rückschnitt von bruchgefährdeten
Ästen ist der ursprüngliche Baumhabitus (Baumgestalt) permanent kleiner
geworden. Bei dem ursprünglich gewachsenen Habitus herrschte ein ausgeglichenes
Verhältnis zwischen Wurzeln und Astmaterial, damit eine optimale Versorgung mit
Wasser, Nährstoffen und Assimilaten erfolgen konnte. Kommt es zu
Versorgungsproblemen werden der eine oder beide Bereich/e (Wurzeln –
Astmaterial) nicht mehr ausreichend versorgt, so dass Astmaterial oder Wurzeln
abgestoßen werden. Dieses Phänomen ist oberirdisch durch Totholzbildung
ersichtlich, was unterirdisch passiert (ist), kann ohne große Aufwendungen
nicht begutachtet werden. Es ist aber davon auszugehen (gem. Stand der Technik
und der Wissenschaft), dass Wurzeln, das können auch statisch wichtige Wurzeln
sein, nicht ausreichen versorgt wurden und abgestorben sind. Die anhaltenden
Vitalitäts- und die daraus resultierenden Versorgungsprobleme setzen dem Baum
immer mehr zu, so dass die Bruch- und Standsicherheit stark beeinträchtigt
sind. Auch wenn der Baum am Rand des Wuppermannparks steht, so befindet er sich
doch im Bereich der von den Parkbesuchern aufgesuchten Flächen. Den Baum weiter
stehen zu lassen, kann nicht mehr verantwortet werden.
Die Spechthöhlen in 4,5 bis 6 m Höhe waren Anlass
zu Überlegungen, den Baum evtl. darüber zu kappen und als Nist- und
Überwinterungsangebot ein paar Jahre stehen zu lassen. Diese Überlegungen wurden
aber aus verschiedenen Gründen nicht weiter verfolgt: Erstens muss gesagt
werden, dass es sich beim Wuppermannpark um eine klassische Grünanlage handelt,
in der solche Baumreste im Prinzip fehl am Platz sind. Zweitens ist keineswegs
sicher, dass der Baum bei den geänderten Rahmenbedingungen von der Zielfauna
angenommen würde. Drittens könnte man den Baum dann nicht fällen, sondern
müsste ihn abtragen, was ein Mehrfaches dessen kosten würde, was die Fällung
kostet. Viertens müsste der immerhin ca. 7 - 8 m hohe Baumstumpf über mehrere
Jahre hinweg intensiv und laufend auf seine Standsicherheit hin überprüft
werden, um dann irgendwann doch mit erneutem Kostenaufwand gänzlich beseitigt
zu werden. Der Aufwand stünde nach Auffassung des Fachbereiches Stadtgrün in
keinem Verhältnis zum keineswegs sicheren Nutzen.
Aus fachlicher Sicht ist vorgesehen, den Baum im
Oktober 2013 zu entnehmen.
Eine Ersatzpflanzung in der Nähe des jetzigen
Baumstandortes ist geplant. Über die Baumart wird noch entschieden,
vorzugsweise wird es aber wieder eine Linde sein.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2313/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kopf / 67 / 6723
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Maßnahme im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PN 1305 - öff. Grün und Landschaftsbau
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
zu Jahresvertragspreisen 1.401.82 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine