Beschlussentwurf:
1. Die Entwürfe der Schulentwicklungspläne Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamt- und Sekundarschulen 2014 – 2020 werden zur Kenntnis genommen.
2. Auf dieser Grundlage wird die Beteiligung der
·
Schulkonferenzen der Grund-, Haupt- und
Realschulen, Gymnasien und
Gesamtschulen gem. § 76 SchulG,
· örtlichen Schulaufsicht,
· betroffenen Fachbereiche und
· Nachbargemeinden
eingeleitet.
3. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren werden die Schulentwicklungspläne zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Adomat
Begründung:
Die Entwicklung der Leverkusener Schullandschaft von 2014 – 2020 wird in einer Zusammenfassung der Schulentwicklungspläne für die
· Grundschulen
· Hauptschulen
· Realschulen
· Gymnasien
· Gesamt- und Sekundarschulen
dargestellt. Diese Zusammenfassung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Die Schulentwicklungspläne für die Förderschulen und die Leverkusener Berufskollegs werden voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2015 zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Die ausführlichen Fassungen der angesprochenen Schulentwicklungspläne stehen den Fraktionen und Gruppen sowie dem Einzelvertreter zur Einsicht zur Verfügung bzw. können in digitaler Form beim Fachbereich Schulen abgerufen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2014/0211
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Broscheid, FB 40, 406
4010, Herr Oestreich, FB 40, 406 4011
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Schulentwicklungspläne
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Keine
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Direkte finanzielle Auswirkungen entstehen durch den Schulentwicklungsplan nicht.
Aus schulorganisatorischer Sicht notwendige Baumaßnahmen erfordern Einzelvorlagen sowie entsprechende Etatisierung in den Haushaltsjahren.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)