- Beschluss über Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung (Abwägung)
- Beschluss über Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung (Abwägung)
- Beschluss über Änderungen nach der öffentlichen Auslegung
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
- Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/A) Äußerungen
der Öffentlichkeit:
I/A 0 Protokoll der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I/A 1 Dr. Peter Knopf
Bertha-von-Suttner-Straße 38
51373 Leverkusen
I/A 2 Horst Müller
Leipziger Straße 6
51373 Leverkusen
I/A 3 Peter Ernst
Leipziger Straße 25
51373 Leverkusen
I/A 4 Schormann Architekten
Höherweg 99
40233 Düsseldorf
I/A 5 Bayer Real Estate GmbH
Hauptstraße 119
51373 Leverkusen
I/A 6 Currenta GmbH & Co. OHG
CHEMPARK
51368 Leverkusen
I/A 7 Bayer Real Estate GmbH
Hauptstraße 119
51373 Leverkusen
I/B) Äußerungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
I/B 1 Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
I/B 2 Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co.
KG
FB TNR, TNS und TZL
Overfeldweg 23
51371 Leverkusen
I/B 3 PLEdoc GmbH
Postfach 12 02 55
45312 Essen
I/B 4 Kraftverkehr Wupper-Sieg AG
Borsigstraße 18
51381 Leverkusen
I/B 5 NABU – Stadtverband Leverkusen
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
LNU – Landesgemeinschaft Naturschutz
und Umwelt
I/B 6 Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
I/B 7 IHK Köln
Geschäftsstelle
Leverkusen/Rhein-Berg
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
I/B 8 Bezirksregierung Köln
Immissionsschutz
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
I/B 9 Geologischer Dienst NRW
Postfach 10 07 63
47707 Krefeld
I/B 10 Deutsche Bahn AG
DB Immobilien, Region West
Deutz-Mülheimer-Straße 22-24
50679 Köln
I/B 11 LVR – Amt für Bodendenkmalpflege
Endenicher Straße 133
53115 Bonn
- Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
II/A)
Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
II/A 1 Benedikt Rees
Blankenburg 15
51381 Leverkusen
II/B)
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
II/B 1 Bundesnetzagentur
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
II/B 2 Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
II/B 3 Deutsche Telekom Technik GmbH
Postfach 10 07 09
44782 Bochum
II/B 4 PLEdoc GmbH
Postfach 12 02 55
45312 Essen
II/B 5 Eisenbahn-Bundesamt
Werkstattstraße 102
50733 Köln
II/B 6 Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
II/B 7 NABU – Stadtverband Leverkusen
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
LNU – Landesgemeinschaft Naturschutz
und Umwelt
II/B 8 IHK Köln
Geschäftsstelle
Leverkusen/Rhein-Berg
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 211/I „Wiesdorf – westlich Edith-Weyde-Straße“ wird nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB geringfügig geändert. Dem geänderten Entwurf (Anlagen 3.1 und 3.2 der Vorlage) einschließlich der Änderung und Ergänzung der textlichen Festsetzungen (Anlage 4 der Vorlage) und der Begründung einschließlich des Umweltberichts (Anlage 8 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
- Der Bebauungsplan Nr. 211/I „Wiesdorf – westlich Edith-Weyde-Straße“, bestehend aus Planzeichnung (Anlagen 6 der Vorlage) und textlichen Festsetzungen (Anlage 7 der Vorlage), wird gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), in Verbindung mit
· der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
und
· § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294)
sowie
· § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878)
als Satzung beschlossen.
- Die als Anlage 8 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Deppe
Begründung:
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 211/I „Wiesdorf- westlich
Edith-Weyde-Straße“ soll die neue Feuer- und Rettungswache der Stadt Leverkusen
sowie der Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Wiesdorf untergebracht werden.
Neben der Ansiedlung der Feuerwachen soll das bereits durch das Autohaus an dem Willy-Brandt-Ring gewerblich vorgeprägte Plangebiet weiteren gewerblichen Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. Die Aktivierung von gewerblichem Bauland steht im Einklang mit dem Flächennutzungsplan, in dem für das Plangebiet bereits gewerbliche Bauflächen dargestellt sind.
Das Planverfahren ist im vom Rat der Stadt Leverkusen am 14.10.2013 beschlossenen "Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2013 - 2014" (Vorlage Nr. 2013/2013) als prioritäres Projekt beschlossen worden.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 211/I erfolgte am 11.11.2013 und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 13.01.2014 mit einer Bürgerinformationsveranstaltung eingeleitet. Danach hingen die Planunterlagen vom 14.01. bis 31.01.2014 öffentlich aus.
Entsprechend den Ergebnissen der vergebenen Gutachten sowie den
Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist
der Bebauungsplanentwurf im Einzelnen weiter qualifiziert worden.
Die Edith-Weyde-Straße wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt
und der Einmündungsbereich zum Kurtekottenweg, zur Fontanestraße sowie zum
Willy-Brandt-Ring geringfügig umgestaltet. Hinzu kommt ein Fuß- und Radweg,
welcher die Verbindung zwischen der Edith-Weyde-Straße und der
Carl-Rumpff-Straße aufrechterhält.
Durch die Umgestaltung des Einmündungsbereiches zum Kurtekottenweg hat
sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geringfügig geändert.
Die straßenraumprägenden Bäume entlang der Edith-Weyde-Straße sowie vorhandene Grünelemente entlang der Bahnlinie und innerhalb des Plangebietes werden in ihrem Bestand erhalten.
Die notwendige, externe
ökologische und artenschutzrechtliche Kompensationsfläche entsteht in
räumlicher Nähe südlich des Kurtekottenweges am Rande des Flugfeldes und wird
als Biotopfläche insbesondere für Zauneidechsen angelegt.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt,
die die Auswirkungen der Planung auf die Belange des Natur-, Arten- und
Landschaftsschutzes ausführlich darstellt und bewertet. Aufgrund der Lage des
Plangebietes in der Nähe des CHEMPARKS mit vorrangig chemischen Betrieben ist
darüber hinaus eine
gutachterliche Stellungnahme angefertigt worden. Die Ansiedlung einer Feuer-
und Rettungswache wurde dabei grundsätzlich als unproblematisch angesehen und
gewerbliche Nutzungen sowie eine Erweiterung des vorhandenen Autohauses
ebenfalls grundsätzlich als verträglich eingestuft. Diese Aussagen stehen im Einklang mit dem
mittlerweile als Entwurf vorliegenden gesamtstädtischen Gutachten zur
Seveso-II-Problematik.
Die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte
im Zeitraum vom 06.01.2015 bis einschließlich
05.02.2015.
In der
einzigen eingegangenen sowie abwägungsrelevanten Stellungnahme aus der
Öffentlichkeit wurde auf den fehlenden Bedarf für die Ausweisung zusätzlicher
Gewerbeflächen im Stadtgebiet von Leverkusen, auf die Erhöhung von
Lärmimmissionen und den fehlenden Ersatz für die wegfallenden Stellplätze
hingewiesen. Darüber hinaus wird angezweifelt, dass die geplanten Nutzungen
aufgrund der Seveso-II-Problematik im Plangebiet zulässig sind.
Die
acht eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger befassten sich mit der möglichen Betroffenheit von
Richtfunkstrecken und sonstigen Ver- und Entsorgungsleitungen, den Pflanzungen
in der Nähe von Eisenbahnbetriebsanlagen, der städtebaulichen
Kriminalprävention, dem Schutz der Wanderkorridore für die Zauneidechse, der möglichen
Beeinträchtigung von Jagd-/ Nahrungs- und Bruthabitaten verschiedener
Tierarten, der unzureichenden Größe der Ausgleichsfläche hinsichtlich
artenschutzrechtlicher Erfordernisse und der Verknappung gewerblich nutzbarer
Flächen durch die Ansiedlung der Hauptfeuer- und Rettungswache.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen wurde ein
Abwägungsvorschlag der Verwaltung erarbeitet.
Aufgrund der
Stellungnahmen wurden zwei klarstellende Ergänzungen der textlichen Festsetzungen
(zum Abstand von Pflanzungen zu den Eisenbahnbetriebsanlagen und zum Schutz der
Wanderkorridore für die Zauneidechse vor dem Betreten durch Menschen und
Hunden) und ein Hinweis zur Entsorgung von Auffüllungsböden in den Bebauungsplan
aufgenommen.
Auf Grundlage der mittlerweile im
Entwurf vorliegenden Ausbauplanung zur Straßenverkehrsfläche
der Edith-Weyde-Straße ist entlang der östlichen Plangebietsgrenze an zwei
Stellen eine geringfügige Verbreitung der planungsrechtlich festgesetzten
Straßenverkehrsfläche und damit auch eine geringfügige Vergrößerung des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes erforderlich.
Da durch diese Ergänzungen des zeichnerischen Teiles, die Grundzüge der Planung
nicht berührt werden – das Vorhaben und der planerische Leitgedanke bleiben in
Ihrer Grundkonzeption unberührt –, wurde dem Betroffenen (Eigentümer des
betreffenden Grundstücks) gemäß § 4a
Abs. 3 BauGB vom 11.03.2015 bis zum 20.03.2015 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Schreiben vom
19.03.2015 wurde seitens des betroffenen Eigentümers mitgeteilt, dass keine
Bedenken gegen die Änderung bestehen.
Nun sollen der Beschluss über die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen, die Planänderungen nach der öffentlichen Auslegung und der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes erfolgen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben einer Gemeinde. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Realisierung des Baus einer Feuer- und Rettungswache sowie der Entwicklung eines Gewerbegebietes ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich.
Das Planverfahren ist als prioritäres Projekt im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen am 14.10.2013 beschlossenen "Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2013/2014" (Vorlage Nr. 2013/2013) enthalten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Planungsmittel
stehen unter der Finanzstelle PN09050203 – Städtebauliche Planung zur
Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Realisierung
des Bebauungsplanes führt zu Kosten für den Ausbau der öffentlichen
Verkehrsflächen (Edith-Weyde-Straße etc.) inklusive der erforderlichen Kanalbaumaßnahmen.
Darüber hinaus fielen für die geplante Feuerwache Grundstückserwerbskosten an.
Die Errichtung der Feuerwache erfolgt in Form eines Lebenszyklusmodells (u. a.
Errichtung des Gebäudes durch einen externen Dienstleister, Zahlung eines Mietzinses
durch die Stadt). Die finanziellen Auswirkungen hierzu wurden bereits in der
Grundsatzvorlage Nr. 2252/2013, die am 15.07.2013 vom Rat beschlossen wurde,
ausführlich beschrieben. Die anfallenden Kosten sind in der Haushaltsplanung
berücksichtigt.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Durch die langfristige Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen und der ökologischen Ausgleichsfläche entstehen der Stadt Leverkusen Folgekosten.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Durch die Erarbeitung der städtebaulichen Pläne und der Fachgutachten zu diesem Bebauungsplan entstanden der Stadt Leverkusen Kosten. Eine Kostenbeteiligung der von der Planung profitierenden Grundstückseigentümer ist über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
ja |
|
|
|
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB inkl. einer Bürgerversammlung, die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und eine Betroffenenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3
BauGB wurden durchgeführt. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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ja |
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