- Annahme- und Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussentwurf:
1. Für
das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m.
§
12 Baugesetzbuch (BauGB) das Verfahren für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - vorbehaltlich der
Änderung der Priorisierung von Priorität II in die Priorität I im
„Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2017/2018“ - eingeleitet. Dem
Antrag auf Einleitung (Anlage 4 der Vorlage) wird gemäß § 12 Abs. 2 BauGB
zugestimmt.
2.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und Vorhaben-
und Erschließungsplan erhält die Bezeichnung V 30/III „Schlebusch (Alkenrath) -
Psychosomatische Klinik Geschwister-Scholl-Straße“.
3.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schlebusch
und beinhaltet in Flur 4 das Flurstück 733. Die Abgrenzung ist der Planzeichnung
der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.
4.
Dem städtebaulichen Vorentwurf zum Bebauungsplan
Nr. V 30/III „Schlebusch (Alkenrath) - Psychosomatische Klinik
Geschwister-Scholl-Straße“ wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2a bis 2d
der Vorlage) zugestimmt.
5.
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer
Bürgerversammlung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk
III durchzuführen. Das Bebauungskonzept wird zudem vier Wochen öffentlich
ausgehängt.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
6.
Das Planverfahren wird in das im Rahmen des vom
Rat der Stadt Leverkusen am 20.02.2017 beschlossenen „Arbeitsprogramms
Verbindliche Bauleitplanung 2017/2018“ (Vorlage Nr. 2016/1344) als
Maßnahme der Infrastruktur von Priorität II in die Priorität I neu aufgenommen.
gezeichnet:
In
Vertretung
Richrath Deppe
Die ursprüngliche Nutzung des evangelischen
Gemeindezentrums auf dem Grundstück der Gemarkung Schlebusch, Flur und Flurstück
733 (Größe etwa 6.600 m²), ist seit 2010 aufgegeben. Die evangelische
Kirchengemeinde strebt seit 2011 eine Vermarktung des brachliegenden
Grundstücks an. Als Folgenutzung ist die Projektierung einer psychosomatischen
Klinik hervorgegangen.
Der Flächennutzungsplan sieht im Rahmen
einer Darstellung als Wohngebiet sozialen, kulturellen oder kirchlichen Zwecken
dienende Maßnahmen an der Stelle vor. Dieser ist auf die Sondernutzung Klinik
neu abzustellen. Der Landschaftsplan erfasst den Bereich nicht.
Planungsanlass
Die Vorhabenträgerin, die
Projektgesellschaft „PA-6-Leverkusen UG“ (Plan.Art Projekt GmbH), möchte eine
psychosomatische Klinik mit etwa 70 Patientenzimmern und etwa 28 Parkplätzen
realisieren. Die Grundlage stellt der Vorentwurf gemäß Anlagen 2a bis 2d dar.
Städtebauliches Konzept
Entlang der Geschwister-Scholl-Straße wird
eine neue Klinik angebunden. Wie das bisherige evangelische Gemeindezentrum
werden neue Baukörper am Rande des ortszentralen Grünzugs untergebracht. Mit
der Kliniknutzung in Form eines solitären Baukörpers setzt sich das Vorhaben mit
seiner Nutzung von der überwiegend wohngeprägten Umgebung ab.
Der vorhandene Glockenturm soll als
historisches Kennzeichen erhalten und gesichert werden.
Verfahren
Die Realisierung des Vorhabens soll über
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesichert werden. Mit dem
Aufstellungsbeschluss und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden sowie Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird eine Prüfung der
Standortverträglichkeit und der Umweltgegebenheiten vorgenommen. Die weitere Verfahrensart
nach dem BauGB (Bebauungsplan und Anpassung des Flächennutzungsplanes) wird
nach erster Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen festgelegt.
Im Rahmen eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan verpflichtet sich die
Vorhabenträgerin die Durchführung der anstehenden Maßnahmen vollständig zu
betreiben und die Planungs-, Erschließungs- und Herrichtungskosten hierfür nach
den Regelungen eines noch abzuschließenden Durchführungsvertrages zu
übernehmen.
Weiteres
Vorgehen
Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung und eines vierwöchigen Aushangs werden die Ziele und Zwecke der beigefügten Planung erläutert. Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen werden nach Prüfung und Auswertung durch die Verwaltung den politischen Gremien zusammen mit dem Bebauungsplanentwurf zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt.
Empfehlung der
Verwaltung
Städtebaulich ist es sinnvoll, eine
brachliegende Fläche neu zu nutzen und anstelle des ehemaligen evangelischen
Gemeindezentrums eine Sondernutzung unterzubringen, die gesundheitlichen
Zwecken dient.
Die städtebauliche Leitidee von Alkenrath
ist, die Anlage öffentlicher Einrichtungen oder Infrastruktureinrichtungen
entlang eines ortszentralen Grünzugs vorzusehen. Die Planung greift diese
Leitidee auf. Gegenüber anderweitig möglichen Folgenutzungen, etwa Wohn- und
gewerbliche Nutzung oder Einzelhandelsnutzung, kann eine gute Vernetzung mit
dem flankierenden Grünzug erzielt werden. Der vorhandene Baumbestand bleibt
weitestgehend erhalten. Es entstehen zusätzliche Arbeitsplätze des
Dienstleistungssektors.
Das Planverfahren
ist im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen am 20.02.2017 abschließend beschlossenen
„Arbeitsprogramms Verbindliche Bauleitplanung 2017/2018“ (Vorlage Nr. 2016/1344)
als Maßnahme der Infrastruktur unter der Priorität II enthalten. Als
Kompensation für den mit Beschluss des Rates vom 20.02.1017 aus der Liste
„Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2017/2018“ gestrichenen
Bebauungsplan Nr. 210/III „Steinbüchel Tempelhofer Straße“ soll der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. V 30/III „Schlebusch (Alkenrath) -
Psychosomatische Klinik Geschwister-Scholl-Straße“ nunmehr in die Priorität I
nachrücken.
Der Rat ist hierüber zu beteiligen.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die unten genannten Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Ansprechpartner/in
/ Fachbereich / Telefon: Herr Müller / FB 61 / 406 - 6133
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu §
82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden
Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich um das vorgesehene Konzept der Vorhabenträgerin „PA-6-Leverkusen UG (Plan.Art Projekt GmbH) in Alkenrath zu verwirklichen. Entsprechend wird das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 30/III „Schlebusch (Alkenrath) - Psychosomatische Klinik Geschwister-Scholl-Straße“ durchgeführt.
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den
Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Die Kosten für das
Planverfahren einschließlich Fachgutachten sowie Anpassungen im Rahmen
öffentlicher Erschließungen werden durch die vorgenannte Vorhabenträgerin übernommen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw.
Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind
erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
s. o.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und
Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung
erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
ja |
ja |
ja |
nein |
Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u. a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Förmliches Beteiligungsverfahren
auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB), das voraussichtlich mittels
öffentlichen Aushängen der Planunterlagen (Bebauungsplan, Änderung
Flächennutzungsplan im Parallelverfahren) im Rahmen der ca. 1,5 Jahre
dauernden Bauleitplanverfahren durchgeführt wird. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja |
ja |
ja |
ja |