Beschlussentwurf:

 

Dem Ausbau der Hitdorfer Straße von Rheinstraße bis Oststraße wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

1.     Ausgangslage

Am 01.08.2017 wurde der Planungsbeschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 26.06.17 zur Vorlage Nr. 2017/1659 „Ausbau der Hitdorfer Straße von der Rheinstraße bis zur Oststraße“ aufgehoben und mit der Vorlage Nr. 2017/1759 neu gefasst. Durch den mit der Vorlage Nr. 2017/1759 neu gefassten Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, das Projekt weiter zu bearbeiten und eine Baubeschlussvorlage zur Beschlussfassung aufzustellen.

 

2.    Umsetzung des Planungsbeschlusses

Am 01.08.2017 wurde von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I mit Vorlage Nr. 2017/1759 „Hitdorfer Straße - Planänderungen“ folgender Beschluss gefasst:

 

Der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 26.06.17 zur Vorlage Nr. 2017/1659 „Ausbau der Hitdorfer Straße von der Rheinstraße bis zur Oststraße“ wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

 

Der Planung zum Ausbau der Hitdorfer Straße von der Rheinstraße bis zur Oststraße wird mit den nachfolgenden Änderungen zugestimmt:

 

1.    Auf der Hitdorfer Straße ist eine Mindestfahrbahnbreite von 5,00 m einzuhalten. 4,50 m dürfen auch in den Bereichen, wo der Straßenraum durch hineinragende Gebäude eingeengt ist, nicht unterschritten werden. Dabei muss allerdings ein durchgehender Gehweg auf beiden Straßenseiten von mindestens 1,00 m Breite gewährleistet werden. Eine Ausnahme von diesem Beschlusspunkt bildet die Engstelle von Haus Nr. 170 bis 174 (Villa Zündfunke) bei einer Fahrbahnbreite von 4,30 m.

 

2.    Die Engstellen, die eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m beinhalten, sind bei ausgewiesenen Schulwegen so anzulegen, dass die 3,50 m breite Durchfahrt mittig liegt. An Engstellen, bei denen kein Schulweg vorgesehen ist, ist die Einengung auf der nicht bevorzugten Fahrtrichtung Monheim auf der Fahrbahn vorzusehen.

 

3.    In der Anlage 1 zu der Vorlage Nr. 2017/1759 sowie den Lageplänen 1 - 8 werden die Änderungen gegenüber der in der Vorlage Nr. 2017/1659 von der Verwaltung vorgelegten Planung im Einzelnen aufgeführt.

 

4.    Auf der Straßenseite in Höhe der Stadthalle Hitdorf wird der Bürgersteig im Rahmen der Ausbaumaßnahme der Hitdorfer Straße mit einem Hochbord hergestellt, sodass eine mögliche Errichtung einer Bushaltestelle zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann.

 

Die zuvor genannten Beschlusspunkte wurden von der Verwaltung in der anliegenden und zum Baubeschluss gehörenden Planung (Anlagen 03 bis 10 der Vorlage) umgesetzt. Zusätzlich sind die mit der Vorlage Nr. 2017/1759 „Hitdorfer Straße - Planänderungen“ beschlossenen und von der Verwaltung hier umgesetzten Änderungen in der Anlage 01 einzeln aufgeführt und beschrieben.

 

Bei der Umsetzung der in der Anlage 01 der Vorlage aufgeführten Punkte musste noch geprüft werden, ob in Fahrtrichtung Rheindorf auf Höhe Haus Nr. 83 bis 87 eine Busbucht eingerichtet werden kann. Die Prüfung hat ergeben, dass hier eine Busbucht mit reduzierten Ein- und Ausfahrtsabmessungen ausgeführt werden kann. Aufgrund der beschränkten Flächenverfügbarkeit im Haltestellenbereich muss die Busbucht aus Sicherheitsgründen keilförmig angelegt werden, um die Sicht von und auf Fußgänger, die am nahe gelegenen Fußgängerüberweg warten, sicherzustellen. Wie bereits in der Vorlage Nr. 2017/1759 beschrieben, entfallen durch die Anlage der Busbucht ein Baum und drei Pkw-Stellplätze in diesem Bereich.

 

Zu dem in der Anlage 01 der Vorlage aufgeführten Punkt „Zufahrt zur Tiefgarage EDEKA-Markt“ ist die Verwaltung auf den Eigentümer zugegangen und hat ihm empfohlen, die aufgeführten Änderungsarbeiten auszuführen, damit die Tiefgarage besser angenommen wird.

 

3.    Kosten und Anliegerbeiträge

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme belaufen sich laut anliegender Kostenzusammenstellung (Anlage 13 der Vorlage) auf rd. 4.550.000 Euro. Diese Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Darin enthalten sind neben den reinen Straßenbaukosten auch die Kosten für Straßenbeleuchtung und Begrünung, für die Straßenplanung, die Honorare für die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) und den Fachbereich Stadtgrün, das Bodengutachten und Buswartehallen. Die reinen Straßenbaukosten mit Beleuchtung und Begrünung, jedoch ohne Buswartehallen, belaufen sich auf rd. 4.042.000 Euro.

 

Bei dem geplanten Ausbau der Hitdorfer Straße fallen über die gesamte Ausbaustrecke für die Grundstücks- und Teileigentümer, deren Grundstücke durch den Ausbau baulich erschlossen werden, Anliegerbeiträge an. Diese werden nach § 8 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz NRW) errechnet. Die Höhe der Beiträge ist weiterhin u. a. abhängig von der Grundstücksgröße, der Anzahl der Geschosse und der jeweiligen Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe etc.).

 

Für die Hitdorfer Straße wird in 2018 ein Antrag auf Städtebauförderung (Städtebauförderprogramm des Landes NRW) im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Hitdorf (InHK) gestellt. Wird der Förderantrag positiv beschieden, sind die Gesamtkosten abzüglich der Anliegerbeiträge förderfähig. Eine mögliche Förderung hat keinen Einfluss auf die Höhe der Anliegerbeiträge.

 


4.    Weitere Vorgehensweise

Vorbehaltlich der Fassung des Baubeschlusses im Januar 2018 ist beabsichtigt, das Projekt folgendermaßen weiter zu bearbeiten:

 

-          Erste Jahreshälfte 2018: Erstellen der Ausführungsplanung und Zusammenstellung der Förderantragsunterlagen im Rahmen des InHK Hitdorf;

 

-          in 2019: Baubeginn vorbehaltlich der Bewilligung des Förderantrages und der haushaltsrechtlichen Genehmigung.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Jedlitzki / FB 66 / 406 - 6639

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Ausbau der Hitdorfer Straße

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 66611205021098 Planungs- und Baukosten Umbau Hitdorfer Str.   66

Ausgabe:

Ansatz 2017 =          200.000 €

Ansatz 2018 =          0 €

VE=                            4.000.000 €

Ansatz 2019 =          1.500.000 €

Ansatz 2020 =          1.500.000 €

Ansatz 2021 =          800.000 €

Spätere Jahre =       485.000 €

 

Einnahme:

Ansatz 2020 =          500.000 €

Ansatz 2021 =          500.000 €

Ansatz 2022 =          800.000 €

 

Finanzstelle 66001205022010 Förderung ÖPNV

Ausgabe:

jährlich 100.000 €

Einnahme:

jährlich 100.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Herstellungskosten =  4.550.000 €,

Restbuchwert Straßenanlagen = rd. 341.600 €,

jährliche Abschreibungen= rd. 142.500 €,

Sonderposten = rd. 2.015.700 €,

jährliche ertragswirksame Auflösung Sonderposten = rd. 65.300 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

siehe Ziffer B

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Über die anrechenbaren Kosten werden Anliegerbeiträge nach KAG erhoben. Für die Maßnahme wird im Zuge des InHK Hitdorf ein Förderantrag gestellt.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]