- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen folgt der Beschlussempfehlung der Verwaltung zum Umgang mit den vorgebrachten Äußerungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Anlage 13 der Vorlage).
2. Dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2 und 5 der Vorlage) zugestimmt.
3. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) an der Planung zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Lage des
Plangebietes
Das Plangebiet
liegt im Stadtteil Leverkusen-Opladen, Stadtbezirk II. Er wird östlich von der
Fakultätsstraße, nördlich von der „Grünen Mitte“ der Bahnstadt Opladen,
westlich von der öffentlichen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Anger“
und südlich von dem auf dem Baugrundstück der Technischen Hochschule Köln
gelegenen, sogenannten „Boulevard“ begrenzt. Der Geltungsbereich der 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 172 B/II „nbso - Campus Leverkusen und Gewerbe“
umfasst das Flurstück 577 in der Gemarkung Opladen, Flur 8. Das Plangebiet
umfasst eine Größe von rund 21.000 m².
Planungsanlass
Mit der 2. Änderung
des hier geltenden, rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 172 B/II
„nbso - Campus Leverkusen und Gewerbe“ besteht die Planungsintention, das
Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens, welches eine Mischung
unterschiedlicher, standortgerechter Nutzungen vorsieht, umzusetzen. Da der
bestehende Bebauungsplan ein Sondergebiet vorsieht, in welchem nicht alle geplanten
Nutzungen umgesetzt werden können und auch die Baugrenzen und Baulinien der
Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes entgegenstehen, soll der Bebauungsplan
entsprechend geändert werden.
Ziele und Zwecke
der Planung
Mit der Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 172 B/II „nbso - Campus Leverkusen und Gewerbe“, 2.
Änderung ist die Umsetzung des prämierten Wettbewerbsentwurfes beabsichtigt,
was mit den Festsetzungen des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht
möglich ist. Zur Umsetzung der Planung sind eine Neuordnung der Baugrenzen und
Baulinien, eine Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung sowie die Änderung
der Art der baulichen Nutzung sowie Festsetzungen zu örtlichen Bauvorschriften
erforderlich.
Durch den Bebauungsplan
Nr. 172 B/II „nbso - Campus Leverkusen und Gewerbe“, 2. Änderung soll ein
Quartier entstehen, welches im Einklang mit der Neuen Bahnstadt und dem
unmittelbar angrenzenden Campus Leverkusen steht und die Qualität des
Standortes durch eine Mischung unterschiedlicher, standortgerechter Nutzungen
prägt.
Verfahren
Im wirksamen
Flächennutzungsplan der Stadt Leverkusen wird das Plangebiet als
Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Hochschule“ dargestellt. Der Flächennutzungsplan
muss daher gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung
angepasst werden.
Der Bebauungsplan
Nr. 172 B/II „nbso - Campus Leverkusen und Gewerbe“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung
im Sinne des § 13a BauGB aufgestellt. Durch die Planung wird eine
zulässige Grundfläche festgesetzt, die unterhalb des zulässigen Schwellenwertes
von 20.000 m² Grundfläche liegt. Durch den Bebauungsplan werden keine Vorhaben
begründet, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundes- oder Landesrecht
unterliegen. Die in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter sind
nicht betroffen und Auswirkungen von schweren Unfällen nach
§ 50 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nicht
gegeben.
Die Voraussetzungen
für die Anwendung des § 13a BauGB bei der Aufstellung des
Bebauungsplanes sind gegeben. Für den Bebauungsplan wird demnach keine
Umweltprüfung erfolgen. Ein Umweltbericht ist somit nicht erforderlich. Die
durch die Planung bedingten Eingriffe gelten vor der planerischen Entscheidung
als erfolgt bzw. zulässig. Umweltrelevante Auswirkungen auf das Plangebiet sind
in die Planung eingearbeitet.
Alle nach früheren
baurechtlichen Vorschriften und städtebaulichen Plänen im Geltungsbereich
dieses Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen werden bei Inkrafttreten
dieses Bebauungsplanes durch die hiermit getroffenen Festsetzungen überplant.
Verfahrensstand
Der Beschluss zur
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 172 B/II „nbso - Campus Leverkusen und
Gewerbe“ und zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am
19.06.2017 gefasst (Vorlage Nr. 2017/1684). Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 35 der
Stadt Leverkusen am 15.09.2017. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
erfolgte im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 im
Funkenturm, Bahnstadtchaussee 8, 51379 Leverkusen. Zudem konnte die
Planung vom 25.09.2017 bis einschließlich 25.10.2017 im Verwaltungsgebäude der
Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) und über die Internetseite
der Stadt Leverkusen eingesehen werden.
Außer den Äußerungen
der Bürgerschaft im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung sind keine
schriftlichen Äußerungen vonseiten der Öffentlichkeit beim Fachbereich
Stadtplanung eingegangen. Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der städtischen
Fachbereiche. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingereichten
Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange betrafen
insbesondere folgende Themen:
- Befahrbarkeit des
Quartiers,
- Art der
Wohnnutzung,
- Parkhaus,
- Art und
Vielfältigkeit der Nutzungsarten,
-
Realisierungszeitraum.
Der Planung
grundsätzlich entgegenstehende Aussagen wurden hierbei nicht geäußert. Die
Hinweise zur Entwässerung, zu Kampfmitteln, Bodenverunreinigungen, zum Artenschutz,
zur Erdbebengefährdung und zum Umgang mit Bodendenkmälern wurden in den
Bebauungsplan aufgenommen. Weiterhin wurde einer Prüfung der Anwendbarkeit des
bestehenden Verkehrsgutachtens auf die geänderte Nutzung des Plangebietes durch
eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme Rechnung getragen. Überdies wurden
Gutachten zur Untersuchung der Schallimmissionen, artenschutzrechtlicher
Belange sowie eine bodenschutzrechtliche Neubeurteilung beauftragt.
Überarbeitung
des Bebauungsplanvorentwurfes nach der frühzeitigen Beteiligung
Gegenstand der
frühzeitigen Beteiligung war der prämierte Wettbewerbsentwurf aus dem
Qualifizierungsverfahren. Der Bebauungsplanentwurf zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Hinweise aus der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung und auf Grundlage dieses Wettbewerbsentwurfes
erstellt und bildet die Grundlage für die Beteiligung nach §§ 3 Abs.
2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Weiteres Vorgehen
Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes soll die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Parallel zur öffentlichen Auslegung werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Nach der öffentlichen Auslegung soll dem Rat der Stadt Leverkusen ein Beschlussentwurf über die Abwägung der Äußerungen der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Stellungnahmen der Öffentlichen Auslegung (Abwägungsbeschluss) zum Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) vorgelegt werden. Weiterhin ist zwischen der Stadt Leverkusen und dem Investor ein städtebaulicher Vertrag vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen.
Hinweis
Die zum Bebauungsplan gehörenden Gutachten und gutachterlichen Stellungnahmen, wie die schalltechnische Untersuchung (Anlage der Vorlage 7), die Stellungnahme zum Verkehr (Anlage 8), die Fortschreibung der artenschutzrechtlichen Prüfung und des landschaftspflegerischen Begleitplanes (Anlage 9), die bodenschutzrechtliche Beurteilung (Anlage 10), das Rückbau- und Entsorgungskonzept (Anlage 11) sowie der Bebauungsplan in Originalgröße (A0) (Anlage 2) werden nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Im Ratsinformationssystem Session können alle Anlagen in farbiger und vergrößerter Darstellung eingesehen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Maas / Fachbereich 61 / 6139
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Mit diesem Bebauungsplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung der Quartiersentwicklung auf den Flächen der nbso/Ostseite geschaffen. Das Planverfahren zum Projekt nbso Campus und Gewerbe/Ostseite gehört zu den priorisierten Projekten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Gemäß Kosten- und Finanzierungsplan Gesamtmaßnahme der nbso GmbH.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes entstehen der Stadt Leverkusen keine Kosten. Die Kosten der
Planerarbeitung inkl. Gutachten werden von einem Investor getragen. Die Stadt
Leverkusen wird mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag schließen, in
dem die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten und die Folgekosten
des Bebauungsplanes geregelt werden.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Gemäß Kosten- und Finanzierungsplan Gesamtmaßnahme der nbso GmbH.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] [nein] |
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung
mit Umweltbericht und sonstigen Unterlagen für die Dauer eines Monats,
mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen wichtigen Baustein der Stadtentwicklung der neuen bahnstadt opladen, insbesondere die dringend notwendige Schaffung von Wohnraum betreffend. Die unmittelbare Umsetzung ist dringend geboten.
Abstimmungen mit dem Investor hinsichtlich der Festsetzungen und der Inhalte des städtebaulichen Vertrages haben zu Verzögerungen geführt.