- Beschluss über die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen (Abwägung)
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1.
Über die während der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B)
vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung
(Anlage 6 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/A Äußerungen der Öffentlichkeit:
I/A 0 Protokoll der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I/A 1
Bürger
I/A 2
Bürger
I/A 3
Bürger
I/A 4
Bürger
I/A 5
Bürger
I/A 6
Bürger
I/A 7
Bürger
I/A 8
Bürger
I/A 9
Bürger
I/A 10
Bürger
I/A 11 Bürger
I/A 12
Bürger
I/A 13
Bürger
I/A 14
Bürger
I/A 15
Bürger
I/A 16
Bürger
I/A 17
Bürger
I/A 18
Bürger
I/A 19
Bürger
I/A 20
Bürger
I/A 21
Bürger
I/A 22
Bürger
I/A 23
Bürger
I/A 24
Bürger
I/A 25
Bürger
I/A 26
Bürger
I/A 27
Bürger
I/A 28
Bürger
I/A 29
Bürger
I/A 30
Bürger
I/A 31
Bürger
I/A 32
Bürger
I/A 33
Bürger
I/A 34
Bürger
I/A 35
Bürger
I/A 36
Bürger
I/A 37
Bürger
I/A 38
Bürger
I/A 39
Bürger
I/A 40
Bürger
I/A 41
Bürger
I/B Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange:
I/B 1 AVEA GmbH & Co. KG
Im Eisholz 3
51373 Leverkusen
I/B 2 Unitymedia NRW GmbH
Postfach 102028
34020 Kassel
I/B 3 Technische Betriebe der Stadt Leverkusen (AöR)
Postfach 101135
51311 Leverkusen
I/B 4 Deutsche Telekom Technik GmbH
Venloer Straße 156
50672 Köln
I/B 5 Amprion GmbH
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
I/B 6 Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
2.
Über die während der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
(Stellungnahmen II/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahme II/B) sowie der städtischen
Fachbereiche und Betriebe (Stellungnahmen II/C) vorgebrachten Stellungnahmen
wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung
(Anlage 7 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
II/A Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
II/A 1 Bürger
II/B Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange:
II/B 1 Nordwest Ölleitung GmbH
Kolkerhofweg 120
45478 Mülheim an der Ruhr
II/B 2 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr/Referat I 3
Fontainengraben 200
53123 Bonn
II/B 3 Evonik Technology & Infrastructure GmbH
Paul-Baumann-Straße 1
45772 Marl
II/B 4 Stadt Monheim am Rhein
Rathausplatz 2
40879 Monheim am Rhein
II/B 5 Ericsson GmbH
Prinzenallee 21
40549 Düsseldorf
II/B 6 Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
II/B 7 PLEDOC GmbH
Gladbecker Straße 404
45326 Essen
II/B 8 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Domstraße 55-73
50668 Köln
II/B 9 Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region West
Erna-Scheffler-Straße 5
51103 Köln
II/B 10 Amprion GmbH
Robert-Schumann-Straße 7
44263 Dortmund
II/B 11 GASCADE Gastransport GmbH
Kölnische Straße 108-112
34119 Kassel
II/B 12 Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW/Kreisstelle Oberbergischer
Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis und Mettmann
Bahnhofstraße 9
51789 Lindlar
II/B 13 E-Plus Gruppe
E-Plus-Straße 1
40472 Düsseldorf
II/B 14 Stadt Bergisch Gladbach
Wilhelm-Wagener-Platz
51429 Bergisch Gladbach
II/B 15 Unitymedia NRW GmbH
Postfach 102028
34020 Kassel
II/B 16 WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH
Bromberger Straße 39 - 41
42281 Wuppertal
II/B 17 Thyssengas GmbH
Postfach 104042
44040 Dortmund
II/B 18 Stadt Burscheid
Postfach 1420
51390 Burscheid
II/B 19 Fachbereich 30 - Bezirksregierung Düsseldorf
Miselohestraße 4
51379 Leverkusen
II/B
20 Fachbereich 32 - Umwelt
Quettinger Str. 220
51381 Leverkusen
II/B 21 Deutsche Telekom Technik GmbH
Venloer Straße 156
50672 Köln
II/B 22 Nahverkehr Rheinland GmbH
Glockengasse 37-39
50667 Köln
II/B 23 Westnetz GmbH
Florianstraße 15-21
44139 Dortmund
II/B 24 Landrat des Rheinisch Bergischen Kreises
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
II/B 25 Vodafone GmbH/Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Südwestpark 15
90449 Nürnberg
II/B 26 Geologischer Dienst - Landesbetrieb
De-Greiff-Straße 195
47803 Krefeld
II/B 27 Industrie- und Handelskammer zu Köln
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
II/B 28 Landesbetrieb Straßenbau NRW - Niederlassung Krefeld
Hansastraße 2
47799 Krefeld
II/B 29 Stadt Köln - Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
II/B 30 Fachbereich 37 - Feuerwehr
Stixchesstr. 162
51377 Leverkusen
II/B 31 Deutsche Telekom Technik GmbH - Best Mobile (T-BM) / Netzausbau (T-
NAB)
Ziegelleite 2 - 4
95448 Bayreuth
II/C Stellungnahmen der städtischen Fachbereiche und
Betriebe:
II/C 1 Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Overfeldweg 23
51371 Leverkusen
II/C 2 Fachbereich 36 - Bürger- und Straßenverkehr
Haus-Vorster Str. 8
51379 Leverkusen
II/C 3 Fachbereich 204 - Finanzen/Liegenschaften
Miselohestraße 4
51379 Leverkusen
II/C 4 Fachbereich 612 - Stadtplanung/Generelle Planung
Hauptstr. 101
51373 Leverkusen
II/C 5 Fachbereich 660 - Tiefbau/Verkehrs- und Straßenbauplanung, ÖPNV
Friedrich-Ebert-Straße 17
51373 Leverkusen
II/C 6 Fachbereich 67 - Stadtgrün
Nobelstr. 91
51373 Leverkusen
3. Der Bebauungsplan Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ (Anlage 2 der Vorlage), bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Anlage 3 und Anlage 4 der Vorlage), wird gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.11.2017 (BGBI. S. 3634), in Verbindung mit der
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), in Kraft getreten am 24. April 2019,
- Landesbauordnung - BauO NRW, in Kraft getreten am 4. August 2018 und zum 1. Januar 2019 (GV. NRW. 2018 S. 421) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193), in Kraft getreten am 10. April 2019,
- Baunutzungsverordnung - BauNVO i. d. F. d. B vom 21. November 2017 (BGBI. S. 3786),
als Satzung beschlossen.
4. Die als Anlage 5 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
5.
Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass mit
Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ die
widersprechenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes außer
Kraft treten (gemäß
§ 20 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW (früher Landschaftsgesetz -
LG) i. d. F. d. B. vom 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568), neu gefasst durch Artikel
1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934, in Kraft getreten am 25.
November 2016 und am 1. Januar 2018 zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193, ber. S. 214), in Kraft getreten am
10. April 2019.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach Deppe
Begründung:
Lage des Plangebietes:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,01 ha. Es beinhaltet die Flurstücke 36, 77, 139, 146, 147, 148, 366, 380 (teilweise), 381 und 741 (teilweise) in der Flur 5 in der Gemarkung Bürrig.
Anlass, Ziele und Zwecke der Planung:
Die Bevölkerung der Stadt Leverkusen wächst stetig. Für das Jahr 2040 wird eine Bevölkerungszahl von ca. 173.600 Einwohnern prognostiziert (Landesbetrieb für Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Stand: 03.08.2018). Dieser Bevölkerungszuwachs erfordert eine intensivierende Entwicklung von disponiblen Wohnbauflächen. Das geplante Wohnbaugebiet ist aufgrund dessen von Bedeutung für die weitere Entwicklung Leverkusens als Wohnstandort, zumal das Baugebiet durch den Investor kurzfristig ausgeschrieben und dem Markt zur Verfügung gestellt werden kann.
Zentrales Ziel der Bebauungsplanaufstellung Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Entwicklung der in Anlage 1 der Vorlage zu entnehmenden Fläche. So ist geplant, 10 Baukörper in Form von freistehenden Einfamilienhäusern in 2-geschossiger Bauweise zu realisieren. Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt über die bestehende Straße Alte Garten.
Im Bebauungsplanentwurf wurden die Klimaschutzbausteine der Stadt Leverkusen „Aktive/passive Solarenergienutzung“, „Grüne Siedlung“ sowie „Kompakte/verdichtete Stadt - Stadt der kurzen Wege“ berücksichtigt.
Verfahren:
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ (Vorlage Nr. 2014/0071) erfolgte am 08.09.2014. Der Beschluss wurde am 16.01.2015 öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mittels Aushang im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, in der Zeit vom 18.02.2015 bis einschließlich 04.03.2015. Ebenfalls wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 11.02.2015 eine Informationsveranstaltung im Gemeindezentrum St. Stephanus in Bürrig durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 10.11.2014 bis einschließlich 15.12.2014. Dieser Verfahrensschritt sowie der zugrunde liegende Bebauungsplanvorentwurf wurden am 08.09.2014 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen beschlossen.
Im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sind von der Öffentlichkeit 41 Äußerungen eingegangen. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden 15 Äußerungen abgegeben. Davon haben 11 das Planverfahren lediglich zur Kenntnis genommen bzw. erklärt, nicht betroffen zu sein.
Die vorgebrachten Äußerungen der frühzeitigen Beteiligung bezogen sich im Wesentlichen auf folgende Themen:
- auf verschiedene Umweltbelange wie insbesondere den Immissionsschutz (Verkehrslärm, Schienenlärm und Luftbelastung), Artenschutz (Streuobstwiese, Vorkommnis von Zwergfledermäusen sowie verschiedenen Vogelarten), Bodenschutz, Erschütterung, Hochwassergefahr, Niederschlagswasserbeseitigung und Altlasten,
- auf verschiedene Verkehrsbelange wie insbesondere die Verkehrserschließung, Verkehrsbelastung, Verkehrssicherheit, Fußwegebeziehung sowie die Parkraumsituation,
- den Denkmalschutz,
- die Abfallentsorgung,
- Kriminalprävention,
- Versorgungsanlagen,
- die Abstandsfläche zur Hochspannungsleitung und
- Kostenverteilung des Planverfahrens.
Die einzelnen Äußerungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden für die Entwurfsplanung geprüft und soweit möglich und sinnvoll umgesetzt.
Geändert wurde durch Vergrößerung des Geltungsbereiches der städtebauliche Entwurf insbesondere hinsichtlich einer privaten Grünfläche als ökologische Ausgleichsfläche, nördlich der geplanten Bebauung als auch im Bereich der Einmündung der Planstraße auf die Straße Alte Garten.
Aufgrund der Verkehrsproblematik in der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes stagnierte die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens nach den im Jahr 2016 gefassten Beschlüssen zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen. Im Rahmen eines Gespräches am 07.06.2018 zwischen Verwaltung, Politik, Investor und Bürgerinitiative sollte ein Konsens gefunden werden, unter welchen Voraussetzungen die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ gegeben ist. Als Ergebnis dieses Gespräches wurde vereinbart, im städtebaulichen Entwurf die Anzahl der Baukörper zu reduzieren. Die 2 Einfamilienhäuser sowie das Doppelhaus im nördlichen Bereich des Plangebietes sind entfallen. Das Plankonzept umfasst nunmehr 6 Baukörper.
Öffentliche Auslegung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der
Stadt Leverkusen hat am 28.01.2019 die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Vorlage Nr. 2018/2372). Der Beschluss wurde am
08.04.2019 öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen sowie der umweltrelevanten Stellungnahmen, Gutachten und
sonstigen Unterlagen erfolgte im Zeitraum vom 23.04.2019 bis einschließlich 27.05.2019 durch
Aushang im Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus,
Hauptstraße 101). Zugleich konnten die o. g. Dokumente zur Auslegung über die
Internetseite der Stadt Leverkusen eingesehen werden. Parallel wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Im Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
ist eine Stellungnahme der Öffentlichkeit eingegangen. Von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden insgesamt 30 Stellungnahmen
abgegeben. Die Beteiligung der städtischen Fachbereiche und Betriebe hat 6
Stellungnahmen hervorgebracht.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Vonseiten der Öffentlichkeit sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Wesentlichen Stellungnahmen zu den nachfolgenden Themen hervorgebracht worden:
- auf verschiedene Verkehrsbelange (Verkehrsbelastung, Verkehrssicherheit und Parkraumsituation) sowie
- den Ausbau der Straße Alte Garten.
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen betrafen im Wesentlichen die Aspekte:
- Höhenbeschränkung baulicher Anlagen,
- Versorgungsleitungen (Stromnetz, Gas, Wasser, Fernwärme und Telekommunikation),
- Kriminalprävention,
- Leitungstrassen und Richtfunkstrecken,
- die Löschwasserversorgung und die Gewährleistung der Zugänglichkeit des Baugebietes für Feuerwehrfahrzeuge,
- Kampfmittel und
- die objektbezogene Untersuchung der Baugrundeigenschaften.
Stellungnahmen der städtischen Fachbereiche und
Betriebe
Vonseiten der städtischen Fachbereiche und Betriebe wurden während der öffentlichen Auslegung im Wesentlichen Stellungnahmen zu den nachfolgenden Themen hervorgebracht:
- auf die Anzahl der Parkmöglichkeiten,
- die Begrünung der Garagendächer,
- auf die Einzäunung der Ausgleichsfläche,
- auf eine Erschließungsmöglichkeit an die Ausgleichsfläche und
- die geschlossene Begrünung der rückwärtigen Grundstücksflächen sowie auf verschiedene Versorgungsleitungen.
Die zur öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen betreffen nicht die Grundzüge der Planung. Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes zum Satzungsbeschluss ist nicht erforderlich.
Aus Datenschutzgründen werden in allen öffentlich zugänglichen Vorlagen die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger geschwärzt bzw. anonymisiert.
Änderungen zum Satzungsbeschluss
Lediglich wurde ein Hinweis aufgenommen, die der Geologische Dienst - Landesbetrieb hinsichtlich des Bodenmanagements (Schutz wertvoller Oberböden) eingebracht hat. Entsprechend werden auch Hinweise zur Einsichtnahme für die einschlägigen technischen Regelwerke unter „Sonstiges“ ergänzt. Ferner wurde der Hinweis des Bebauungsplanentwurfes zum Satzungsbeschluss aufgrund der Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zum Thema Kampfmittel gegenüber der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes redaktionell geändert und ergänzt.
Aufgrund der Stellungnahme der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wurden die Hinweise zu einer Gasversorgungsleitung, einer Wasserversorgungsleitung sowie zu Wasserhausanschlüssen in der Begründung ergänzt. In der Katastergrundlage werden die Flurbezeichnungen 2 und 6 ergänzt. In der Planzeichnung des Bebauungsplanes (Anlage 3 der Vorlage) wird die Rechtsgrundlage des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) aufgenommen.
Der unter Punkt 8. der textlichen Festsetzungen geführte Hinweis zu der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ entfällt, da dieser bereits unter der Rubrik „Sonstiges“ in der Planzeichnung enthalten ist. Da die Änderung und Ergänzung nicht zu einer Anpassung des Bebauungsplanentwurfes in den Grundzügen führen, ist eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes nicht erforderlich und der Satzungsbeschluss kann erfolgen.
Weiteres Vorgehen
Nachfolgend ist angestrebt, den Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ sowie die Abwägung der eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen zu fassen. Die Verpflichtung zur Übernahme der Planungs- und Herstellungskosten sowie zur Umsetzung der Baumaßnahmen für die vorgesehene Erschließungsanlage wird in einem Erschließungsvertrag geregelt.
Kosten
Die Kosten für das Planverfahren einschließlich Fachgutachten werden durch den Investor übernommen. Dies ist im städtebaulichen Vertrag vom 04.05.2015 geregelt. Für die durch den Bebauungsplan veranlassten Anpassungs- und Herstellungsmaßnahmen der Verkehrsfläche/Erschließungsanlage sind die Planungs- und Herstellungskosten ebenfalls durch den Investor zu übernehmen. Ferner sind die Kosten für die Umsetzung der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen vom Investor zu tragen. Dies wird in einem Erschließungsvertrag geregelt.
Prüfung der Umweltbelange
Eine detaillierte Prüfung des Bebauungsplanes ist im Rahmen der Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ erfolgt. Die Ergebnisse sind in dem Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung eingeflossen. Demnach ist eine umweltverträgliche Umsetzung der Planung gegeben.
Hinweise
Der Entwurf des Bebauungsplanes im Originalmaßstab M 1:500 (Anlage 3 der Vorlage) wird nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Im Ratsinformationssystem sind sämtliche Anlagen in farbiger und vergrößerter Darstellung einsehbar.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in
/ Fachbereich / Telefon: Ludwig Priewe / FB 61 / 406 - 6132
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung ausschließlich durch fallweise Einzelfallentscheidungen zu verwirklichen. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, da das Planungsrecht zur Schaffung von Investitionen erforderlich ist.
Das Planverfahren ist im Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2019-2020“ (vgl. Vorlage Nr. 2019/2714) in Priorität I A enthalten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Kosten für das Planverfahren einschließlich Fachgutachten werden durch den Investor übernommen. Dies ist im städtebaulichen Vertrag vom 04.05.2015 geregelt. Aufgrund des Entwicklungsinteresses des Investors wird die Herstellung einer Verkehrsfläche zur Erschließung des Plangebietes ausgelöst. Die Planungs- und Herstellungskosten hierfür werden ebenfalls vom Investor finanziert. Hierzu wird der Investor einen Erschließungsvertrag abschließen. Ferner sind die Kosten für die Umsetzung der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen vom Investor zu tragen.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Siehe oben.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Siehe oben.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
---
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
ist bereits erfolgt. Ebenso erfolgt ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Abwägung zu diesem Bebauungsplan gestaltete sich
umfassender als erwartet. Die Satzung ist Voraussetzung für den anschließend
notwendigen Erschließungsvertrag, der insbesondere für die verkehrssichere Gestaltung
der Einmündung in die Straße Alte Garten erforderlich ist.