- befristete Befreiung von der Pflicht zur Zahlung von Sondernutzungsgebühren
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
- Im Jahr 2020 wird für Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Tischen und Stühlen sowie Sonnenschirmen (Außengastronomie) keine Sondernutzungsgebühr erhoben.
- Für Warenauslagen vor Ladenlokalen sowie Werbetafeln (sogenannte Kundenstopper) erfolgt im Jahr 2020 eine anteilige Erstattung der gezahlten
Sondernutzungsgebühr für die Zeit der Corona-Pandemie-bedingten Geschäftsschließung.
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Durch die aktuelle Corona-Pandemie mussten viele Geschäfte, Restaurants und sonstige Lokalitäten vorübergehend schließen, wodurch finanzielle Schwierigkeiten für die jeweiligen Inhaber zu erwarten sind.
Die Verwaltung möchte einen Beitrag dazu leisten, die finanzielle Situation der Inhaber von Geschäften und Lokalitäten zu verbessern, in dem in diesem Jahr
- eine anteilige Erstattung
bereits gezahlter Sondernutzungsgebühren für die Zeit der
Geschäftsschließung für Ausstellungen bzw. Warenauslagen vor Ladenlokalen
sowie für Werbetafeln (sogenannte Kundenstopper) - Gebühren-Tarif Ziff. 2
- gewährt wird bzw.
- auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Aufstellung von Tischen, Stühlen und Sonnenschirmen (Außengastronomie) - Gebühren-Tarif Ziff. 7 - verzichtet wird. Es ist lediglich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € (normaler Bearbeitungsaufwand) oder 40 € (bei erhöhtem Aufwand) zu zahlen.
Die vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossene Sondernutzungssatzung der Stadt Leverkusen sieht zwar eine Erstattung von Gebühren in einem fest umrissenen Rahmen vor, wenn die Sondernutzung vorzeitig aufgegeben wird. Ein Verzicht auf die Erhebung von Gebühren nach dem jeweils gültigen Gebührentarif ist hingegen gar nicht vorgesehen, so dass hierüber eine politische Entscheidung zu treffen ist.
Die Verwaltung wird die betroffenen Erlaubnisinhaber informieren und die Modalitäten zur Rückerstattung zu viel gezahlter Gebühren mit diesen abstimmen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Steinebach, FB 36, 406 - 3646
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie sowie Erstattung von Sondernutzungsgebühren für Warenauslagen und Werbetafeln im Jahr 2020.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag 360002300103.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Die Maßnahme führt zu geschätzten Mindereinnahmen von ca. 75.000 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und
Ansprechpartner/in:
Fachbereich 36, Frau Ungermann
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Rahmen der Corona-Krise ist eine dringliche Entscheidung in der Sitzung des Hauptausschusses am 23.04.2020 unbedingt erforderlich.