Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- befristete Befreiung von der Pflicht zur Zahlung von Sondernutzungsgebühren
Vorlage
2020/3518
Aktenzeichen
la
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

I.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

  1. Im Jahr 2020 wird für Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Tischen und Stühlen sowie Sonnenschirmen (Außengastronomie) keine Sondernutzungsgebühr erhoben.

 

  1. Für Warenauslagen vor Ladenlokalen sowie Werbetafeln (sogenannte Kundenstopper) erfolgt im Jahr 2020 eine anteilige Erstattung der gezahlten

Sondernutzungsgebühr für die Zeit der Corona-Pandemie-bedingten Geschäftsschließung.

 

II.   Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Durch die aktuelle Corona-Pandemie mussten viele Geschäfte, Restaurants und sonstige Lokalitäten vorübergehend schließen, wodurch finanzielle Schwierigkeiten für die jeweiligen Inhaber zu erwarten sind.

 

Die Verwaltung möchte einen Beitrag dazu leisten, die finanzielle Situation der Inhaber von Geschäften und Lokalitäten zu verbessern, in dem in diesem Jahr

 

  • eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Sondernutzungsgebühren für die Zeit der Geschäftsschließung für Ausstellungen bzw. Warenauslagen vor Ladenlokalen sowie für Werbetafeln (sogenannte Kundenstopper) - Gebühren-Tarif Ziff. 2 - gewährt wird bzw.

 

  • auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Aufstellung von Tischen, Stühlen und Sonnenschirmen (Außengastronomie) - Gebühren-Tarif Ziff. 7 - verzichtet wird. Es ist lediglich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € (normaler Bearbeitungsaufwand) oder 40 € (bei erhöhtem Aufwand) zu zahlen.

 

Die vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossene Sondernutzungssatzung der Stadt Leverkusen sieht zwar eine Erstattung von Gebühren in einem fest umrissenen Rahmen vor, wenn die Sondernutzung vorzeitig aufgegeben wird. Ein Verzicht auf die Erhebung von Gebühren nach dem jeweils gültigen Gebührentarif ist hingegen gar nicht vorgesehen, so dass hierüber eine politische Entscheidung zu treffen ist.

 

Die Verwaltung wird die betroffenen Erlaubnisinhaber informieren und die Modalitäten zur Rückerstattung zu viel gezahlter Gebühren mit diesen abstimmen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Steinebach, FB 36, 406 - 3646

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie sowie Erstattung von Sondernutzungsgebühren für Warenauslagen und Werbetafeln im Jahr 2020.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag 360002300103.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Maßnahme führt zu geschätzten Mindereinnahmen von ca. 75.000 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Fachbereich 36, Frau Ungermann

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

       [nein]

[nein]

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Rahmen der Corona-Krise ist eine dringliche Entscheidung in der Sitzung des Hauptausschusses am 23.04.2020 unbedingt erforderlich.