Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

1.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Auf Innenauftrag 5100006050202, ZBudget 720000

- Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft -

 

werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 293.000 € bereitgestellt.

 

Deckungsmittel stehen wie folgt zur Verfügung:

 

Finanzstelle 5100061501, Finanzposition 622300

Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne

Pflegeversicherung)                                                                            134.000 €

Finanzstelle 5100061501, Finanzposition 642200

Erstattung von Gemeinden (GV)                                                          56.000 €

Finanzstelle 5100061501, Finanzposition 621100

Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz,

Kostenersatz                                                                                          10.000 €

Finanzstelle 9700160501, Finanzposition 601300

Gewerbesteuer                                                                                      93.000 €

 

Leverkusen, den 26.11.10

 

gezeichnet:

OB Buchhorn                Rf. Geisel                               Rh. Eimermacher


- einstimmig -