Beschluss:
Die
Bezirksvertretung beschließt, die Einziehung nach § 7 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW für die Otto-Doermer-Straße, Rudolf-Mann-Straße und für die Stichstraße
der Carl-Duisberg-Straße aufgrund des Wegfalls der Verkehrsbedeutung einzuleiten.
- einstimmig -