Beschluss:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW:
Zur Anschaffung einer Medienausstattung für die „Videounterstützte Verhaltenstherapie“ an der Comeniusschule wird ein Betrag von 4.500,- € aus dem Innenauftrag 510006100102 und dem Sachkonto 524900 bereitgestellt.
Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis mit Erfahrungsbericht vorzulegen.
Leverkusen, den
gezeichnet:
OB Buchhorn Rh. Müller Rf. Geisel
- einstimmig -