Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW:

 

Zur Anschaffung einer Medienausstattung für die „Videounterstützte Verhaltenstherapie“ an der Comeniusschule wird ein Betrag von 4.500,- € aus dem Innenauftrag 510006100102 und dem Sachkonto 524900 bereitgestellt.

 

Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis mit Erfahrungsbericht vorzulegen.

 

Leverkusen, den 17.12.10

 

gezeichnet:

OB Buchhorn                                     Rh. Müller                                           Rf. Geisel


- einstimmig -