Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Die mit Vorlage Nr. 0500/2010 beschlossene Mittelverwendung wird wie folgt geändert:
- Die Maßnahme „Energetische Sanierung Künstlerbunker Karlstraße“ entfällt.
- Das Budget für Dämmarbeiten im Gebäude der Musikschule wird auf
150.000 € reduziert.
- Die Umrüstung von Straßenleuchten wird zunächst auf die Summe von
50.000 € reduziert.
Die nicht benötigten Fördermittel von insgesamt 140.000 € werden dem
Sportpark zur Aufstockung seines Budgets von derzeit 1,3 Mio € zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Leverkusen, den 13.12.10
gezeichnet
Häusler Rh. Hupperth Rf. Geisel
i. V. des Oberbürgermeisters
dafür: 56 (OB, 21 CDU, 16 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 3 Freie Wähler, 2 pro NRW, 1 DIE LINKE)
dagegen: 7 (6 BÜRGERLISTE, 1 OP)
Enthaltungen: 1 (OP)