Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Die mit Vorlage Nr. 0500/2010 beschlossene Mittelverwendung wird wie folgt geändert:

 

-  Die Maßnahme „Energetische Sanierung Künstlerbunker Karlstraße“ entfällt.

 

-  Das Budget für Dämmarbeiten im Gebäude der Musikschule wird auf

   150.000 € reduziert.

 

-  Die Umrüstung von Straßenleuchten wird zunächst auf die Summe von

   50.000 € reduziert.

 

Die nicht benötigten Fördermittel von insgesamt 140.000 € werden dem

Sportpark zur Aufstockung seines Budgets von derzeit 1,3 Mio € zusätzlich zur Verfügung gestellt.

 

Leverkusen, den 13.12.10

 

gezeichnet

 

Häusler                                               Rh. Hupperth              Rf. Geisel

i. V. des Oberbürgermeisters


dafür:                 56       (OB, 21 CDU, 16 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 3 Freie Wähler, 2 pro NRW, 1 DIE LINKE)

dagegen:            7       (6 BÜRGERLISTE, 1 OP)

Enthaltungen:     1       (OP)