Herr Syring (66) teilt auf Nachfrage mit, dass für den zu fällenden Baum eine Ersatzpflanzung vorgesehen ist.

 

Beschluss:

 

Der Fällung der Pappel an der geplanten Umgehungsfahrbahn Fährstraße wird gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 d der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen zugestimmt.

 

- einstimmig -