Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung III beschließt die Widmung nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW für die Zufahrt und den Parkplatz am Schloss Morsbroich als sonstige öffentliche Gemeindestraße.

Die Verbindung zwischen Auerweg und dem Wegenetz an der Dhünn wird als sonstiger öffentlicher Gemeindeweg beschränkt auf den Rad- und Fußgängerverkehr gewidmet.

 

- einstimmig -