Für das am 01.08.2012 beginnende Kindergartenjahr
2012/2013 werden entsprechend der Anlage die aufgezeigten Betreuungsplätze in
Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als
Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.