Über die Tagesordnungspunkte 7.2 bis 7.5 lässt Herr Schröder (stv. Bezirksvorsteher) gemeinsam beraten.

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II erteilt mehrheitlich das Rederecht an den Antragsteller des Bürgerantrages Nr. 1538/2012, Herrn Küpper.

Dieser gibt eine ausführliche Stellungnahme zu seinem Bürgerantrag ab.

 

Nachdem Herr Bezirksvorsteher Schiefer die als Anlage 1 der Niederschrift beigefügte Erklärung abgegeben hat, bittet er darum, zuerst über den Antrag Nr. 1527/2012 abstimmen zu lassen.

 

Rf. Richerzhagen (CDU) bittet darum, ihren Diskussionsbeitrag zu Protokoll zu nehmen (Anlage 2 der Niederschrift).

 

Nach einer ausführlichen Diskussion beantragt Rh. Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schluss der Debatte.

 

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.

 

Anschließend lässt Herr Schröder über den durch die Stellungnahmen der Verwaltung modifizierten Antrag Nr. 1527/2012 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die Neukronenberger Straße wird zwischen den Einmündungen Flabbenhäuschen und Biesenbach durch Verkehrszeichen 260 gesperrt.

 

Die Anwohner der Straßen Neukronenberger Straße, Domblick, Am Köllerweg, Biesenbach, Flabbenhäuschen, Claasbruch, Unterölbach, Zum Claashäuschen, Wiehbachtal, Höhenstraße, Winterberg und Zauberkuhle erhalten auf Antrag eine schriftliche, gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung zur Befahrung des gesperrten Straßenabschnitts.

 

Diese gilt für drei Jahre, zunächst probeweise und wird nur für das eigene, bzw. die eigenen Fahrzeuge der Anwohner, durch den Fachbereich Straßenverkehr ausgestellt. Pkw-Fahrer legen die Ausnahmegenehmigung deutlich sichtbar im Fahrzeug aus. Bei Zweiradfahrzeugen im Sinne des Verkehrszeichens Nr. 260 gehören die Ausnahmegenehmigungen zu den Fahrzeugpapieren. Die Gebühren für die Ausnahmegenehmigungen werden vom Fachbereich Straßenverkehr festgesetzt. Sie sollen jedoch 30 € je Fahrzeug bzw. Kraftrad nicht übersteigen.

 

dafür:            9  (3 CDU, 1 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, Herr Müller, 1 Freie Wähler)

dagegen:     4  (2 SPD, 1 OP, 1 pro NRW)

 

Durch die Beschlussfassung über den Antrag Nr. 1527/2012 haben sich

- der Bürgerantrag vom 14.11.11 – Vorlage Nr. 1430/2012

- der Bürgerantrag vom 13.02.12 – Vorlage Nr. 1538/2012

- der Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 01.03.12 – Antrag Nr. 1528/2012

erledigt.