Beschlussentwurf:

 

1.      Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Gremien der AVEA GmbH & Co. KG die Weisungen,

1.1    den Verschmelzungen der Tochtergesellschaften

         - AVEA MHKW Leverkusen GmbH & Co. KG,

         - AVEA MHKW Verwaltungsgesellschaft mbH

         auf die AVEA Recycling und Logistik GmbH & Co. KG - vorbehaltlich der Erteilung einer entsprechenden Genehmigung der Bezirksregierung Köln - zuzustimmen.

 

1.2    den Geschäftsführer der AVEA GmbH & Co. KG zu ermächtigen, als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen

         -  der AVEA MHKW Leverkusen GmbH & Co. KG,

         -  der AVEA MHKW Verwaltungsgesellschaft mbH,

         -  der AVEA Recycling und Logistik GmbH & Co. KG

         die Verschmelzungen vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln vorzunehmen und

 

1.3    der Umfirmierung

         -  der AVEA Recycling und Logistik GmbH & Co. KG auf den Namen AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KG bei gleichzeitiger Änderung des Unternehmensgegenstandes 

         -  der AVEA Recycling und Logistik Verwaltungs GmbH auf den Namen AVEA Entsorgungsbetriebe Verwaltungsgesellschaft mbH

         zuzustimmen.

 

2.            Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Köln in Verbindung mit dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) einzuleiten.

 

3.            Soweit formelle Änderungen der Verträge, die den materiellen Gehalt nicht berühren, insbesondere auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln oder des Notars erforderlich werden, bedarf es keiner erneuten Weisung.

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn                                                                  Häusler


Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage

 

- einstimmig -