Rh. Baake (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) beantragt, „PariSozial
Bergisches Land gGmbH“ bei der Einrichtung Feldsiefer Weg (an Stelle einer
Städtischen Trägerschaft) berücksichtigt wird.
dafür: 12 (3
CDU, 1 BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 5 Sonstige
1 BÜRGERLISTE, 1 OP)
Enth.: 2 (SPD)
Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) gibt zu Protokoll, dass die FRÖBEL Köln gGmbH , wenn
sie fachlich geeignet ist, ebenfalls berücksichtigt werden sollte, da sie ein
preiswerteres Angebot macht.
Frau Hillen führt auf weitere Nachfrage von Herrn Schoofs für die Verwaltung
aus, dass in der Vorlage ortsansässige Träger vorgeschlagen wurden. In der
Vorlage wurde offengelegt, welche Träger sich zu welchen Konditionen bewerben,
was den politischen Gremien ermöglicht, sich frei für einen Anbieter zu
entscheiden.
Rh. Schoofs bittet, dies zu Protokoll zu nehmen und ebenfalls, dass er
bedauert, dass die preiswertere FRÖBEL Köln gGmbH in der Vorlage nicht
berücksichtigt wurde
Rf. Lepsius (SPD) beantragt in Bezug auf die Übernahme des
Trägeranteiles:
Die Übernahme des Trägeranteiles für die Kindertageseinrichtungen durch die
Stadt Leverkusen setzt voraus:
1. Die Offenlegung der gesamten Finanzkalkulation des Trägers für die jeweilige
Einrichtung.
2 Bei der Aufnahme von Kindern darf es keine Bevorzugung / Benachteiligung geben in Bezug auf Mitgliedschaft der Eltern bei den Trägern oder die Konfessionszugehörigkeit der Eltern/Kinder.
Rh. R. Müller (CDU) gibt als Vorsitzender des Kinder- und Jugendhilfeausschusses zu Protokoll, dass der Beschluss vom Rechtsamt insbesondere im Hinblick auf die Trägerautonomie zu prüfen wäre, sollte er so wie beantragt gefasst werden.
Herr Mark (Fachbereich Kinder- und Jugend) weist für die Verwaltung auf die bestehenden rechtlichen Problemstellungen bei einer entsprechenden Beschlussfassung hin. Der generelle Gesichtspunkt der Trägerautonomie ist bereits im Verlauf der Beratungen aufgezeigt worden. Die Festschreibung der beantragten Vergabekriterien für die Betreuungsplätze geht nicht einher mit den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes, das Zugangskriterien und den Einbezug des Elternbeirates aufzeigt. Die Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder ist abschließend im Kinderbildungsgesetz geregelt. Weitergehende Festschreibungsmöglichkeiten für die gesetzliche Förderung werden nicht gesehen. Eine davon abweichende vertragliche Festschreibung für den Teilbereich des übernommenen Trägeranteils ist theoretisch möglich, praktisch aber kaum umsetzbar.
Rh. Stephan Hebbel (CDU) bittet darum, die Ausführungen von Herrn Mark zu Protokoll zu nehmen:
Über die beiden Anträge von Rf. Lepsius wird getrennt
abgestimmt:
Zu 1 Kalkulation.:
dafür: 3 (2 SPD, 1 BÜRGERLISTE)
dagegen: 10 (3 CDU,1 BÜNDNIS90/DIE
GRÜNEN, 1 FDP,
5 Sonstige)
Enth.: 1 (OP)
Zu 2. Mitbestimmung bei der
Platzvergabe:
dafür: 4 (2 SPD, 1 BÜRGERLISTE, 1 Sonstiger)
dagegen: 9 (3 CDU,1 BÜNDNIS90/DIE
GRÜNEN, 1 FDP, 1 OP,
3 Sonstige)
Enth.: 1 (Sonstiger)
Es folgt die Abstimmung über die Gesamtvorlage inkl. der von Rh. Baake
beantragten Änderung.
Beschlussempfehlung an den Rat
- wie Vorlage –
inkl. der von Rh. Baake beantragten Änderung, „PariSozial Bergisches Land gGmbH“ bei der Einrichtung Feldsiefer Weg (an Stelle einer Städtischen Trägerschaft) zu berücksichtigten:
dafür: 11 (3 CDU, 1 BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 OP, 5 Sonstige)
Enth.: 3 (2 SPD, 1 BÜRGERLISTE)