Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Nachfolgender  Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

Der Fällung eines Silber-Ahorn auf dem Gelände der GGS Herderstraße wird zugestimmt.

Leverkusen, den 18.02.13

gezeichnet:

Schiefer                                                                    Schröder

Bezirksvorsteher                                                     stv. Bezirksvorsteher


- einstimmig -