Beschluss:
Nachfolgender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung eines Silber-Ahorn auf dem Gelände der GGS Herderstraße wird zugestimmt.
Leverkusen, den 18.02.13
gezeichnet:
Schiefer Schröder
Bezirksvorsteher stv. Bezirksvorsteher
- einstimmig -