Beschluss: einstimmig beschlossen

Auf Nachfrage der Mitglieder des Betriebsausschusses SPL zur Entwicklung, der wirtschaftlichen Lage und zum Ausblick der Leverkusener Sportplatzanlagen gibt die Verwaltung SPL folgende Stellungnahme ab:

 

“Die Erneuerungen/Sanierungen der Sportplatzanlagen sind nach einem gutachterlich geprüften Prioritätenplan in den letzten Wirtschaftsjahren planmäßig durchgeführt worden. Zum Ende des Wirtschaftsjahres 2010 konnte die Erledigung der laut Prioritätenkatalog vorrangig notwendigen Sanierungen /Erneuerungen auf den Sportplatzanlagen des SPL abgeschlossen werden. Die Maßnahmen konnten nur durch den Einsatz der kompletten Sportpauschale des Landes Nordrhein-Westfalen und Mitteln aus dem Konjunkturpaket II finanziert werden.

 

Der durch den Rat der Stadt Leverkusen verabschiedete Wirtschaftsplan 2011 des SPL, sieht die Verwendung der  Sportpauschalen 2011 bis 2015 zum Erhalt und zur Modernisierung der bestehenden Sport- und Freizeitanlagen des SPL (z.B. für die Bäderbetriebe) vor. Die Verwendung der Sportpauschalen für die Erneuerung/Sanierung weiterer Sportplatzanlagen ist in diesem Zeitraum nicht vorgesehen.

 

Erst mit der Beratung zur Verwendung der Sportpauschale ab 2016, die Ende 2014 beginnen werden, und unter der Voraussetzung, dass die Sportpauschale vom Land NRW weiterhin zur Verfügung gestellt wird, wird über mögliche weitere Sanierungen/Erneuerungen von Sportplatzanlagen beraten werden. Der SPL beabsichtigt, Ende 2014 alle noch nicht sanierten Leverkusener Sportplatzanlagen (mit Ausnahme der Anlagen von Vereinen, die gemäß Ratsbeschluss seit dem 01.07.2008 für sämtliche Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen an Dach und Fach an Gebäuden und technischen Anlagen selbst verantwortlich sind) durch einen unabhängigen Gutachter beurteilen und den zukünftigen Bedarf an Sanierungen priorisieren zu lassen. Nach einer gutachterlichen Prüfung der noch nicht sanierten Anlagen ist beabsichtigt, dass unter der Beteiligung von Sportpolitik, SportBund Leverkusen e.V. und den betroffenen Vereinen ein verbindliches Handlungs- und Finanzierungskonzept erstellt werden soll.

 

Mit den Vereinen, die bereits heute über ein Kunstrasenspielfeld auf ihrer Anlage verfügen, soll ein Finanzierungskonzept für die absehbare Erneuerung des Kunstrasenbelages (nach ca. 15 Jahren) entwickelt werden. Bei der Übergabe der sanierten Anlagen sind die Vereinsverantwortlichen auf das Erfordernis zur Rücklagenbildung hingewiesen worden; auch ist in diversen weiteren Gesprächen diese Notwendigkeit hervorgehoben worden. Darüber hinaus sind die Vereine mit einem Kunstrasenspielfeld  im Frühjahr 2013 auch schriftlich aufgefordert/erinnert worden, entsprechende Rücklagenbildungen für die Erneuerung des Kunstrasens (Teppich) vorzunehmen, falls dies durch den Verein nicht bereits schon erfolgt. Das Schreiben des SPL an die Vereine ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der SPL hat auch darauf hingewiesen, dass perspektivisch finanzielle Mittel für die Kunstrasenerneuerung nicht zur Verfügung gestellt werden können. 

 

Rh. Scholz (CDU) betont, dass nur die noch nicht sanierten Sportplatzanlagen einer gutachterlichen Prüfung unterzogen werden sollen und deren Sanierungs-/Erneuerungsreihenfolge festzulegen ist. Diese Auffassung wird auch von anderen Mitgliedern des Betriebsausschusses SPL unterstützt.

 

Rf. Richerzhagen (CDU) und Rh. März (SPD) führen aus, dass erst die Vereine, die noch über keinen Kunstrasenplatz verfügen einen Kunstrasenplatz erhalten sollen. Die Vereine, die bereits über einen Kunstrasenplatz verfügen sollen entsprechend der Intention des SPL eine Erneuerung des Kunstrasens (Teppich) durch Rücklagenbildung eigenverantwortlich finanzieren. Über einen Zeitraum von 15 Jahren bis zu einer Teppicherneuerung ist dies zumutbar. Diese Auffassung wird auch von den anderen Mitgliedern des Betriebsausschusses SPL bejaht.

 

Im Zusammenhang mit der Rücklagenbildung von Vereinen für eine Kunstrasenerneuerung empfehlen die Mitglieder des Betriebsausschusses SPL die Nutzungsvereinbarungen zwischen dem SPL und diesen Vereinen zu prüfen, inwieweit Änderungsklauseln zu den Rücklagenbildungen und deren Überprüfbarkeit eingebracht werden können.

 

Die Verwaltung SPL wird diesbezüglich Überlegungen anstellen und den Betriebsausschuss SPL über das Ergebnis informieren.

 

Beschluss zu Ziffer 1:

 

I.           Der Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.

 

 

einstimmig

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat zu Ziffer 2:

Wie Vorlage

 

einstimmig